Zu den Schäden die von einer Wohngebäudeversicherung in der Regel nicht übernommen bzw. gezahlt werden, zählen insbesondere:
- Schäden, die der Versicherungsnehmer vorsätzlich herbeiführt
- Schäden, die durch Kriegsereignisse jeder Art, innere Unruhen, Erdbeben oder Kernenergie entstehen
- Schäden durch Plansch- und Reinigungswasser
Häufig vom Versicherungsschutz im Rahmen der Gebäudeversicherung ausgeschlossen sind oftmals auch:
- Brandschäden, die an versicherten Sachen dadurch entstehen, dass sie einem Nutzfeuer oder Wärme ausgesetzt werden
- Sengschäden
- Kurzschluss- und Überspannungsschäden
- Schäden durch das Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Außentüren oder andere Öffnungen
Die Versicherung von Schäden durch weitere Elementargefahren wie Überschwemmung, Schneedruck, Erdbeben oder Erdrutsch ist in der Wohngebäudeversicherung zusätzlich über den Abschluss bzw. Einschluss einer separaten Elementarversicherung zu vereinbaren!