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Wann zahlt die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung nicht?

Zu den Schä­den die von einer Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung in der Regel nicht über­nom­men bzw. gezahlt wer­den, zäh­len insbesondere:

  • Schä­den, die der Ver­si­che­rungs­neh­mer vor­sätz­lich herbeiführt
  • Schä­den, die durch Kriegs­er­eig­nis­se jeder Art, inne­re Unru­hen, Erd­be­ben oder Kern­ener­gie entstehen
  • Schä­den durch Plansch- und Reinigungswasser

Häu­fig vom Ver­si­che­rungs­schutz im Rah­men der Gebäu­de­ver­si­che­rung aus­ge­schlos­sen sind oft­mals auch:

  • Brand­schä­den, die an ver­si­cher­ten Sachen dadurch ent­ste­hen, dass sie einem Nutz­feu­er oder Wär­me aus­ge­setzt werden
  • Seng­schä­den
  • Kurz­schluss- und Überspannungsschäden
  • Schä­den durch das Ein­drin­gen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ord­nungs­ge­mäß geschlos­se­ne Fens­ter, Außen­tü­ren oder ande­re Öffnungen

Die Ver­si­che­rung von Schä­den durch wei­te­re Ele­men­tar­ge­fah­ren wie Über­schwem­mung, Schnee­druck, Erd­be­ben oder Erd­rutsch ist in der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung zusätz­lich über den Abschluss bzw. Ein­schluss einer sepa­ra­ten Ele­men­tar­ver­si­che­rung zu vereinbaren!

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