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Wann zahlt die Wohngebäudeversicherung?

Die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung zahlt in der Regel bei Schä­den am ver­si­cher­ten Gebäu­de oder sei­nen fes­ten Bestand­tei­len, die durch bestimm­te Ereig­nis­se ver­ur­sacht wur­den. Die genau­en Bedin­gun­gen und Aus­schlüs­se der Ver­si­che­rung sind in den Ver­trags­be­din­gun­gen festgelegt.

Typi­scher­wei­se sind fol­gen­de Ereig­nis­se von der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung abgedeckt:

  1. Feu­er: Schä­den durch Brand, Blitz­schlag und Explosion.
  2. Lei­tungs­was­ser: Schä­den durch Was­ser­rohr­bruch, defek­te Was­ser­lei­tun­gen oder aus­lau­fen­de Wassergeräte.
  3. Sturm und Hagel: Schä­den durch Sturm, Hagel und Windböen.
  4. Ele­men­tar­schä­den: Schä­den durch Natur­er­eig­nis­se wie Hoch­was­ser, Erd­rut­sche oder Erd­be­ben. Beach­ten Sie, dass nicht alle Ver­si­che­run­gen Ele­men­tar­schä­den auto­ma­tisch mitversichern.
  5. Glas­bruch: Schä­den an Glas­schei­ben wie Fens­ter oder Türen.

Es ist jedoch wich­tig zu beach­ten, dass die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung nicht bei allen Schä­den ein­springt. Zum Bei­spiel wer­den Schä­den, die durch Vor­satz oder gro­be Fahr­läs­sig­keit des Eigen­tü­mers ver­ur­sacht wur­den, nor­ma­ler­wei­se nicht abge­deckt. Es ist auch mög­lich, dass bestimm­te Schä­den wie Schim­mel­bil­dung oder Ris­se in der Wand von der Ver­si­che­rung aus­ge­schlos­sen sind oder nur gegen einen Auf­preis abge­deckt wer­den können.

Es ist daher wich­tig, sich vor Abschluss einer Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung gut zu infor­mie­ren und die Bedin­gun­gen und Aus­schlüs­se der Ver­si­che­rungs­po­li­ce sorg­fäl­tig zu prüfen.

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