Die Wohngebäudeversicherung zahlt in der Regel bei Schäden am versicherten Gebäude oder seinen festen Bestandteilen, die durch bestimmte Ereignisse verursacht wurden. Die genauen Bedingungen und Ausschlüsse der Versicherung sind in den Vertragsbedingungen festgelegt.
Typischerweise sind folgende Ereignisse von der Wohngebäudeversicherung abgedeckt:
- Feuer: Schäden durch Brand, Blitzschlag und Explosion.
- Leitungswasser: Schäden durch Wasserrohrbruch, defekte Wasserleitungen oder auslaufende Wassergeräte.
- Sturm und Hagel: Schäden durch Sturm, Hagel und Windböen.
- Elementarschäden: Schäden durch Naturereignisse wie Hochwasser, Erdrutsche oder Erdbeben. Beachten Sie, dass nicht alle Versicherungen Elementarschäden automatisch mitversichern.
- Glasbruch: Schäden an Glasscheiben wie Fenster oder Türen.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Wohngebäudeversicherung nicht bei allen Schäden einspringt. Zum Beispiel werden Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Eigentümers verursacht wurden, normalerweise nicht abgedeckt. Es ist auch möglich, dass bestimmte Schäden wie Schimmelbildung oder Risse in der Wand von der Versicherung ausgeschlossen sind oder nur gegen einen Aufpreis abgedeckt werden können.
Es ist daher wichtig, sich vor Abschluss einer Wohngebäudeversicherung gut zu informieren und die Bedingungen und Ausschlüsse der Versicherungspolice sorgfältig zu prüfen.