Eine Bauherrenhaftpflicht-Versicherung, die für alle Schadensereignisse aufkommt, gibt es nicht! In jeder Haftpflichtversicherung gibt es deshalb sogenannte Ausschlüsse.
Nicht versichert sind zum Beispiel:
- Schäden, die jemand vorsätzlich herbeigeführt hat
- Selbst erlittene Schäden
- Schäden, die durch den Gebrauch eines Kraft‑, Luft- oder Wasserfahrzeuges verursacht werden
- Schäden aus dem Verändern der Grundwasserverhältnisse, Überschwemmungen und Erschütterungen.