Eine Ertragsausfallversicherung, auch bekannt als Betriebsunterbrechungsversicherung, zahlt, wenn ein Unternehmen aufgrund eines versicherten Ereignisses seinen Betrieb vorübergehend nicht ausführen kann. Diese Versicherung ist darauf ausgelegt, den finanziellen Schaden zu minimieren, der durch eine unvorhersehbare Unterbrechung des Geschäftsbetriebs entsteht. Hier sind die wesentlichen Bedingungen und Situationen, unter denen eine Ertragsausfallversicherung typischerweise Leistungen erbringt:
1. Versicherte Schadensereignisse
Die Versicherung deckt Verluste, die durch spezifische, in der Police benannte Gefahren verursacht werden. Dazu gehören in der Regel:
- Feuer und Explosionen
- Naturkatastrophen wie Stürme, Überschwemmungen, Erdbeben (abhängig von der Policenausgestaltung)
- Wasserschäden durch Rohrbrüche oder ähnliche Vorfälle
- Schäden durch Einbruchdiebstahl oder Vandalismus
2. Nachweisbare finanzielle Verluste
Die Versicherung zahlt, wenn nachweisbar ist, dass durch das versicherte Ereignis ein finanzieller Verlust entstanden ist. Dazu zählen:
- Entgangener Gewinn: Der Gewinn, den das Unternehmen während der Unterbrechungszeit normalerweise erwirtschaftet hätte.
- Fortlaufende Betriebskosten: Kosten, die auch ohne Umsätze weiterhin anfallen, wie Mieten, Gehälter, Kreditraten.
3. Einhaltung der Wartezeit
Viele Policen definieren eine spezifische Wartezeit (z.B. 24 oder 48 Stunden), die nach dem Schadensereignis verstreichen muss, bevor die Versicherungsleistungen beginnen.
4. Dauer der Unterbrechung
Die Leistungen werden für die Dauer der Unterbrechung gezahlt, bis der Betrieb wieder aufgenommen werden kann, jedoch häufig begrenzt durch eine in der Police festgelegte maximale Entschädigungsdauer (z.B. 12 Monate).
5. Zusätzliche Kosten
Die Versicherung kann auch zusätzliche Kosten abdecken, die entstehen, um den Betrieb schneller wiederherzustellen oder aufrechtzuerhalten. Dazu können Kosten für temporäre Standorte, zusätzliche Ausrüstungen oder Überstunden der Mitarbeiter gehören.
6. Ausschlüsse und Bedingungen
Jede Police hat spezifische Ausschlüsse und Bedingungen, die genau beachtet werden müssen. Nicht alle Ursachen für Betriebsunterbrechungen sind automatisch abgedeckt. Beispielsweise sind pandemiebedingte Schließungen oder Unterbrechungen durch allgemeine wirtschaftliche Rückgänge oft nicht versichert, es sei denn, sie sind speziell in der Police inkludiert.
Fazit
Unternehmen sollten die Bedingungen ihrer Betriebsunterbrechungsversicherung genau verstehen und regelmäßig überprüfen, um sicherzustellen, dass die Police den tatsächlichen Risiken und Bedürfnissen des Betriebs entspricht.