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War­um ist die Gewer­be­rechts­schutz­ver­si­che­rung für Unter­neh­mer wichtig?

Die Gewer­be­rechts­schutz­ver­si­che­rung ist für Unter­neh­mer aus meh­re­ren Grün­den wich­tig, da sie Schutz vor den finan­zi­el­len Risi­ken bie­tet, die durch Rechts­strei­tig­kei­ten im Geschäfts­all­tag ent­ste­hen kön­nen. Unter­neh­mer sind häu­fig mit recht­li­chen Kon­flik­ten kon­fron­tiert, die erheb­li­che Kos­ten ver­ur­sa­chen kön­nen, sei es durch Anwalts­ge­büh­ren, Gerichts­kos­ten oder Sach­ver­stän­di­gen­gut­ach­ten. Ohne eine Gewer­be­rechts­schutz­ver­si­che­rung könn­ten sol­che Kos­ten eine erheb­li­che finan­zi­el­le Belas­tung dar­stel­len, ins­be­son­de­re für klei­ne und mit­tel­stän­di­sche Unternehmen.

Hier sind die Haupt­grün­de, war­um eine Gewer­be­rechts­schutz­ver­si­che­rung für Unter­neh­mer so wich­tig ist:

1. Schutz vor hohen Rechtskosten

Rechts­strei­tig­kei­ten kön­nen schnell teu­er wer­den. Anwalts- und Gerichts­kos­ten, Gut­ach­ten sowie Kos­ten für Zeu­gen kön­nen sich sum­mie­ren und das Unter­neh­men erheb­lich belas­ten. Die Gewer­be­rechts­schutz­ver­si­che­rung über­nimmt die­se Kos­ten und schützt das Unter­neh­men vor finan­zi­el­len Eng­päs­sen, die durch Rechts­strei­tig­kei­ten ver­ur­sacht werden.

Bei­spiel:

  • Ein Kun­de wei­gert sich, eine Rech­nung zu zah­len, und der Unter­neh­mer muss recht­li­che Schrit­te ein­lei­ten. Ohne Rechts­schutz­ver­si­che­rung müss­te der Unter­neh­mer die Anwalts- und Gerichts­kos­ten aus eige­ner Tasche zah­len, was teu­er wer­den kann, ins­be­son­de­re wenn der Fall über meh­re­re Instan­zen geht.

2. Absi­che­rung bei arbeits­recht­li­chen Konflikten

Für Unter­neh­men, die Mit­ar­bei­ter beschäf­ti­gen, sind arbeits­recht­li­che Strei­tig­kei­ten oft unver­meid­lich. Kün­di­gun­gen, Gehalts­strei­tig­kei­ten oder Aus­ein­an­der­set­zun­gen um Arbeits­ver­trä­ge kön­nen schnell vor dem Arbeits­ge­richt enden. Eine Gewer­be­rechts­schutz­ver­si­che­rung bie­tet hier Schutz und über­nimmt die Kos­ten für die Ver­tei­di­gung oder Durch­set­zung von Ansprü­chen im Arbeitsrecht.

Bei­spiel:

  • Ein Mit­ar­bei­ter erhebt eine Kün­di­gungs­schutz­kla­ge, weil er glaubt, dass sei­ne Ent­las­sung unrecht­mä­ßig war. Die Gewer­be­rechts­schutz­ver­si­che­rung deckt die Kos­ten für die Ver­tei­di­gung des Unter­neh­mens vor Gericht.

3. Schutz bei Vertragsstreitigkeiten

Unter­neh­mer sind regel­mä­ßig in Ver­trags­be­zie­hun­gen mit Kun­den, Lie­fe­ran­ten oder Geschäfts­part­nern ein­ge­bun­den. Kon­flik­te über Ver­trags­aus­le­gun­gen, nicht erbrach­te Leis­tun­gen oder Zah­lungs­strei­tig­kei­ten gehö­ren zum All­tag vie­ler Unter­neh­men. Die Gewer­be­rechts­schutz­ver­si­che­rung bie­tet Schutz, wenn sol­che Strei­tig­kei­ten vor Gericht landen.

Bei­spiel:

  • Ein Lie­fe­rant lie­fert feh­ler­haf­te Ware und wei­gert sich, den Scha­den zu erset­zen. Der Unter­neh­mer muss recht­li­che Schrit­te ein­lei­ten, um Scha­dens­er­satz zu for­dern. Die Ver­si­che­rung über­nimmt die Kos­ten des Rechtsstreits.

4. Absi­che­rung gegen steu­er­recht­li­che Auseinandersetzungen

Unter­neh­mer müs­sen regel­mä­ßig mit dem Finanz­amt in Kon­takt tre­ten, sei es bei der Steu­er­erklä­rung, Betriebs­prü­fun­gen oder Ein­sprü­chen gegen Steu­er­be­schei­de. Eine Gewer­be­rechts­schutz­ver­si­che­rung bie­tet Schutz bei Kon­flik­ten mit dem Finanz­amt und über­nimmt die Kos­ten für anwalt­li­che Unter­stüt­zung und Gerichtsverfahren.

Bei­spiel:

  • Nach einer Betriebs­prü­fung for­dert das Finanz­amt Nach­zah­lun­gen, die der Unter­neh­mer anfech­ten möch­te. Die Ver­si­che­rung deckt die Kos­ten für den Steu­er­be­ra­ter und den Rechts­an­walt, die den Ein­spruch gegen den Steu­er­be­scheid vorbereiten.

5. Schutz bei Kon­flik­ten mit Behörden

Unter­neh­men müs­sen häu­fig Geneh­mi­gun­gen ein­ho­len oder behörd­li­che Auf­la­gen erfül­len. Kommt es zu Aus­ein­an­der­set­zun­gen mit staat­li­chen Stel­len oder Behör­den, etwa bei Gewer­beer­laub­nis­sen, Bau­vor­ha­ben oder Umwelt­schutz­auf­la­gen, bie­tet die Gewer­be­rechts­schutz­ver­si­che­rung finan­zi­el­le Sicherheit.

Bei­spiel:

  • Ein Unter­neh­mer erhält eine behörd­li­che Auf­la­ge, die er als unge­recht­fer­tigt ansieht und dage­gen gericht­lich vor­ge­hen möch­te. Die Gewer­be­rechts­schutz­ver­si­che­rung über­nimmt die Kos­ten des Ver­fah­rens gegen die Behörde.

6. Schutz vor straf­recht­li­chen Ermittlungen

Unter­neh­mer kön­nen in straf­recht­li­che Ermitt­lun­gen ver­wi­ckelt wer­den, ins­be­son­de­re wenn es um fahr­läs­si­ge Ver­stö­ße gegen Vor­schrif­ten, wie Umwelt‑, Arbeits­schutz- oder Daten­schutz­vor­schrif­ten, geht. Die Gewer­be­rechts­schutz­ver­si­che­rung deckt die Kos­ten für die Ver­tei­di­gung bei sol­chen straf­recht­li­chen Verfahren.

Bei­spiel:

  • Bei einer Über­prü­fung stellt sich her­aus, dass ein Unter­neh­men aus Ver­se­hen gegen Arbeits­schutz­be­stim­mun­gen ver­sto­ßen hat. Es kommt zu einem Ermitt­lungs­ver­fah­ren, und der Unter­neh­mer muss sich straf­recht­lich ver­tei­di­gen. Die Ver­si­che­rung über­nimmt die Verteidigungskosten.

7. Absi­che­rung bei Mietstreitigkeiten

Unter­neh­men, die Gewer­be­räu­me mie­ten, kön­nen in Kon­flik­te mit ihrem Ver­mie­ter gera­ten, z.B. wegen Miet­erhö­hun­gen, Kün­di­gun­gen oder Neben­kos­ten­ab­rech­nun­gen. Die Gewer­be­rechts­schutz­ver­si­che­rung bie­tet Schutz bei sol­chen Strei­tig­kei­ten und über­nimmt die Kos­ten für die Durch­set­zung oder Ver­tei­di­gung von Ansprüchen.

Bei­spiel:

  • Der Ver­mie­ter eines Unter­neh­mens erhöht die Mie­te für Gewer­be­räu­me oder kün­digt den Miet­ver­trag, und der Unter­neh­mer möch­te sich dage­gen weh­ren. Die Ver­si­che­rung deckt die Kos­ten des Rechtsstreits.

8. Schnel­le recht­li­che Beratung

Vie­le Gewer­be­rechts­schutz­ver­si­che­run­gen bie­ten neben der Deckung von Rechts­strei­tig­kei­ten auch kos­ten­lo­se oder ver­güns­tig­te Rechts­be­ra­tung an. Dies hilft Unter­neh­mern, recht­li­che Pro­ble­me früh­zei­tig zu erken­nen und mög­li­cher­wei­se außer­ge­richt­lich zu lösen, bevor es zu einem kos­ten­in­ten­si­ven Ver­fah­ren kommt.

Bei­spiel:

  • Ein Unter­neh­mer hat Fra­gen zur Ver­trags­ge­stal­tung mit einem neu­en Lie­fe­ran­ten. Anstatt einen Anwalt auf eige­ne Kos­ten zu beauf­tra­gen, nutzt er die tele­fo­ni­sche Rechts­be­ra­tung sei­ner Gewerberechtsschutzversicherung.

9. Liqui­di­täts­si­che­rung durch Forderungsmanagement

Eini­ge Gewer­be­rechts­schutz­ver­si­che­run­gen bie­ten For­de­rungs­ma­nage­ment als Zusatz­leis­tung an. Dies ist beson­ders wich­tig für Unter­neh­mer, die regel­mä­ßig mit zah­lungs­un­wil­li­gen Kun­den zu tun haben. Die Ver­si­che­rung über­nimmt dabei die Kos­ten für Mahn­ver­fah­ren und unter­stützt das Unter­neh­men bei der Ein­trei­bung offe­ner Forderungen.

Bei­spiel:

  • Ein Kun­de zahlt eine fäl­li­ge Rech­nung nicht, und das Unter­neh­men muss recht­li­che Schrit­te zur Ein­trei­bung der For­de­rung ein­lei­ten. Die Ver­si­che­rung unter­stützt dabei, indem sie die Kos­ten für das Inkas­so­ver­fah­ren und even­tu­el­le Mahn­kla­gen übernimmt.

10. Recht­li­che Sicher­heit und Kon­zen­tra­ti­on auf das Kerngeschäft

Rechts­strei­tig­kei­ten kön­nen nicht nur teu­er, son­dern auch zeit­auf­wän­dig und belas­tend sein. Durch den Abschluss einer Gewer­be­rechts­schutz­ver­si­che­rung kön­nen Unter­neh­mer sicher sein, dass sie im Fall eines Rechts­streits gut abge­si­chert sind und sich auf ihr Kern­ge­schäft kon­zen­trie­ren kön­nen, ohne sich um die finan­zi­el­len Fol­gen eines lang­wie­ri­gen Pro­zes­ses sor­gen zu müssen.

Bei­spiel:

  • Ein Unter­neh­mer kann sich auf das ope­ra­ti­ve Geschäft kon­zen­trie­ren, wäh­rend sei­ne Ver­si­che­rung die recht­li­che Aus­ein­an­der­set­zung um eine ver­trag­li­che Pflicht­ver­let­zung mit einem Lie­fe­ran­ten übernimmt.

Fazit: War­um ist die Gewer­be­rechts­schutz­ver­si­che­rung für Unter­neh­mer wichtig?

Eine Gewer­be­rechts­schutz­ver­si­che­rung bie­tet Unter­neh­mern umfas­sen­den Schutz vor den finan­zi­el­len und recht­li­chen Risi­ken, die im Rah­men der geschäft­li­chen Tätig­keit ent­ste­hen kön­nen. Sie deckt eine Viel­zahl von poten­zi­el­len Rechts­strei­tig­kei­ten ab, wie Kon­flik­te mit Mit­ar­bei­tern, Kun­den, Lie­fe­ran­ten, dem Finanz­amt oder Behör­den, und bie­tet zudem oft wert­vol­le Zusatz­leis­tun­gen wie Rechts­be­ra­tung und For­de­rungs­ma­nage­ment. Ohne die­se Absi­che­rung kön­nen die Kos­ten für Rechts­strei­tig­kei­ten schnell die Liqui­di­tät eines Unter­neh­mens gefähr­den und erheb­li­chen finan­zi­el­len Druck erzeu­gen. Eine Gewer­be­rechts­schutz­ver­si­che­rung stellt sicher, dass Unter­neh­men recht­lich geschützt sind, ohne die Kos­ten­ri­si­ken tra­gen zu müssen.

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