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Was bedeu­tet Anhän­ge­last gebremst und ungebremst?

Die Anhän­ge­last bezeich­net das Gewicht, das ein Fahr­zeug zie­hen kann. Dabei wird zwi­schen der Anhän­ge­last gebremst und unge­bremst unterschieden.

Die Anhän­ge­last gebremst bezieht sich auf das Gewicht, das ein Fahr­zeug mit gebrems­tem Anhän­ger zie­hen kann. Ein Anhän­ger mit eige­ner Brems­an­la­ge hat in der Regel eine höhe­re Anhän­ge­last als ein unge­brems­ter Anhän­ger. Die Anhän­ge­last gebremst ist in der Zulas­sungs­be­schei­ni­gung Teil I des Zug­fahr­zeugs ange­ge­ben und hängt von der Leis­tung des Motors und der Brems­an­la­ge des Zug­fahr­zeugs ab.

Die Anhän­ge­last unge­bremst bezieht sich auf das Gewicht, das ein Fahr­zeug ohne Brems­an­la­ge zie­hen kann. In der Regel haben Pkw´s eine nied­ri­ge­re Anhän­ge­last unge­bremst als gebremst, da das Brem­sen des Anhän­gers allein durch das Zug­fahr­zeug erfolgt. Auch die Anhän­ge­last unge­bremst ist in der Zulas­sungs­be­schei­ni­gung Teil I des Zug­fahr­zeugs angegeben.

Es ist wich­tig zu beach­ten, dass die Anhän­ge­last nicht über­schrit­ten wer­den soll­te, um die Sicher­heit im Stra­ßen­ver­kehr zu gewähr­leis­ten. Die Über­schrei­tung der Anhän­ge­last kann zu einem unkon­trol­lier­ba­ren Gespann und zu einem erhöh­ten Unfall­ri­si­ko führen.

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