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Was bedeutet auf erstes Risiko?

Aktualisiert: 14. Juni 2026  ·  Veröffentlicht: 20. April 2024
Von Andreas Quast Aktualisiert:
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„Auf erstes Risiko" bedeutet, dass die Versicherung bis zur festgelegten Deckungssumme vollständig zahlt – unabhängig vom tatsächlichen Wert des versicherten Vermögens. Es findet keine Unterversicherungsquote statt, selbst wenn der echte Wert höher liegt. Diese Versicherungsform ist besonders bei der Hausratversicherung und für Waren mit schwankenden Werten verbreitet.

Auf ers­tes Risi­ko” bedeu­tet, dass die Ver­si­che­rung bis zur fest­ge­leg­ten Deckungs­sum­me voll­stän­dig zahlt – unab­hän­gig vom tat­säch­li­chen Wert des ver­si­cher­ten Ver­mö­gens. Es fin­det kei­ne Unter­ver­si­che­rungs­quo­te statt, selbst wenn der ech­te Wert höher liegt. Die­se Ver­si­che­rungs­form ist beson­ders bei der Haus­rat­ver­si­che­rung und für Waren mit schwan­ken­den Wer­ten verbreitet.

Unter­schied zur klas­si­schen Vollversicherung

Bei der Ver­si­che­rung „auf ers­tes Risi­ko” trägt der Ver­si­che­rer das vol­le Risi­ko bis zur Deckungs­sum­me, ohne dass die Quo­te-Scha­dens­re­gu­lie­rung ange­wen­det wird. Im Gegen­satz dazu prüft eine klas­si­sche Voll­ver­si­che­rung den Gesamt­wert des Ver­mö­gens: Liegt die­ser über der Ver­si­che­rungs­sum­me, redu­ziert sich die Ent­schä­di­gung pro­por­tio­nal (Unter­ver­si­che­rungs­quo­te). „Auf ers­tes Risi­ko” ver­zich­tet auf die­se Quo­te-Berech­nung, was die Scha­dens­ab­wick­lung ver­ein­facht. Der Ver­si­che­rer zahlt im Scha­dens­fall bis zur ver­ein­bar­ten Sum­me, ohne dass Sie den genau­en Zeit­wert Ihres Haus­rats oder von Lager­be­stän­den doku­men­tie­ren müssen.

Prak­ti­sche Anwen­dung in der Inhaltsversicherung

Die­se Ver­si­che­rungs­form ist ide­al für Berei­che, wo Wer­te regel­mä­ßig schwan­ken oder schwer zu ermit­teln sind. Bei der Haus­rat­ver­si­che­rung kön­nen Sie bei­spiels­wei­se eine Deckungs­sum­me von 50.000 Euro fest­le­gen. Erlei­den Sie einen Brand und der Scha­den beträgt 45.000 Euro, zahlt der Ver­si­che­rer die vol­le Sum­me – auch wenn Ihr aktu­el­ler Haus­rat objek­tiv 60.000 Euro wert wäre. Bei Lager­wa­ren oder Elek­tro­nik-Bestän­den bie­tet die­se Rege­lung Sicher­heit, ohne dass Sie Bestän­de stän­dig neu bewer­ten müssen.

Vor- und Nach­tei­le im Überblick

  • Vor­teil – Schnel­le Scha­dens­be­ar­bei­tung: Kei­ne auf­wän­di­ge Wert­ermitt­lung oder Bestands­prü­fung not­wen­dig; die Abwick­lung erfolgt zügig
  • Vor­teil – Kal­ku­lier­ba­re Sicher­heit: Sie wis­sen exakt, bis zu wel­cher Sum­me Sie voll­stän­dig ent­schä­digt werden
  • Nach­teil – Deckungs­lü­cken mög­lich: Über­steigt der ech­te Scha­den die Ver­si­che­rungs­sum­me deut­lich, ent­steht eine Selbstbeteiligung
  • Nach­teil – Höhe­re Prä­mi­en: Der Ver­si­che­rer trägt mehr Risi­ko und kal­ku­liert dies in die Bei­trä­ge ein (ca. 5–15 % Auf­schlag je nach Tarif)

Check­lis­te zur Entscheidung

  • Ermit­teln Sie den durch­schnitt­li­chen Wert Ihres Haus­rats oder Bestands realistisch
  • Ver­glei­chen Sie Prä­mi­en für „ers­tes Risi­ko” mit klas­si­schen Vollversicherungen
  • Prü­fen Sie, ob Ihre geplan­te Deckungs­sum­me min­des­tens 80 % des tat­säch­li­chen Wer­tes deckt
  • Beach­ten Sie Aus­schlüs­se und Selbst­be­hal­te im Kleingedruckten
  • Über­prü­fen Sie regel­mä­ßig (alle 2–3 Jah­re), ob die Sum­me noch aus­rei­chend ist
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