Unter Außenversicherung in der Hausratversicherung versteht man die vorübergehende (in der Regel max. 3 Monate) weltweite Erweiterung Ihres Versicherungsortes, also die Mitversicherung von Teilen des Hausrats, welcher sich vorübergehend außerhalb der üblichen Wohnung oder Haus befindet, z.B. im Rahmen einer Urlaubsreise.
Die Versicherungssumme bzw. Entschädigungssumme ist im Rahmen der Außenversicherung üblicherweise auf ca. 20% der vereinbarten Hausrat-Versicherungssumme begrenzt.