Was bedeutet der Begriff “Forderungsausfalldeckung”?
Die Forderungsausfalldeckung ist eine wichtige Zusatzleistung in der Privathaftpflichtversicherung, die dich schützt, wenn du selbst durch einen Dritten geschädigt wirst und dieser nicht in der Lage ist, für den Schaden aufzukommen. Normalerweise haftet der Verursacher eines Schadens finanziell. Wenn der Schuldige jedoch keine eigene Haftpflichtversicherung besitzt und finanziell nicht in der Lage ist, den Schaden zu begleichen (also zahlungsunfähig ist), greift die Forderungsausfalldeckung deiner eigenen Privathaftpflicht.
Funktionsweise der Forderungsausfalldeckung
Die Forderungsausfalldeckung übernimmt die Schadensregulierung, wenn der Verursacher des Schadens weder über eine eigene Haftpflichtversicherung noch über ausreichende finanzielle Mittel verfügt, um den Schaden zu bezahlen. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn du durch eine Person verletzt oder geschädigt wirst, die keine Versicherung hat und den Schaden auch aus ihrem eigenen Vermögen nicht begleichen kann.
Beispiele:
- Du wirst bei einem Fahrradunfall schwer verletzt, aber der Verursacher hat keine Haftpflichtversicherung und kann den Schaden finanziell nicht tragen.
- Jemand verursacht einen Wasserschaden in deiner Wohnung, kann aber weder die Reparaturkosten zahlen noch hat er eine Versicherung, die dafür aufkommt.
In solchen Fällen springt die Forderungsausfalldeckung deiner Privathaftpflichtversicherung ein und übernimmt den Schadensersatz, den du rechtlich vom Verursacher fordern könntest.
Bedingungen für die Inanspruchnahme der Forderungsausfalldeckung
Damit die Forderungsausfalldeckung greift, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein:
- Rechtskräftiger Titel: In der Regel musst du zunächst versuchen, den Schadensersatz rechtlich vom Verursacher einzufordern. Wenn ein Gericht festgestellt hat, dass der Schädiger zur Zahlung verpflichtet ist, aber zahlungsunfähig ist, tritt die Forderungsausfalldeckung ein. Dies geschieht meist durch ein gerichtliches Urteil oder einen vollstreckbaren Titel.
- Mindestschadenhöhe: Viele Versicherer setzen eine Mindestschadenhöhe fest, ab der die Forderungsausfalldeckung greift. Diese kann je nach Anbieter variieren, häufig liegt sie zwischen 1.000 und 2.500 Euro. Kleinere Schäden werden also nicht durch diese Deckung abgedeckt.
- Nachweis der Zahlungsunfähigkeit: Du musst nachweisen, dass der Schädiger nicht in der Lage ist, den Schaden zu begleichen. Dies erfolgt häufig durch ein Insolvenzverfahren oder einen erfolglosen Vollstreckungsversuch.
Vorteile der Forderungsausfalldeckung
Die Forderungsausfalldeckung bietet einen wichtigen Schutz, da du dich nicht darauf verlassen kannst, dass jeder Verursacher eines Schadens versichert oder finanziell in der Lage ist, für den Schaden aufzukommen. Ohne diese Absicherung würdest du im schlimmsten Fall selbst auf den Kosten sitzen bleiben, auch wenn du rechtlich Anspruch auf Schadensersatz hast.
Einige der wichtigsten Vorteile:
- Schutz vor finanziellen Verlusten: Wenn du durch einen unversicherten oder zahlungsunfähigen Dritten geschädigt wirst, schützt dich die Forderungsausfalldeckung vor den finanziellen Folgen.
- Erweiterter Schutz durch die eigene Haftpflichtversicherung: Sie erweitert den Nutzen deiner eigenen Privathaftpflichtversicherung und stellt sicher, dass du auch im umgekehrten Fall – wenn du Geschädigter bist – abgesichert bist.
- Rechtssicherheit: Du musst dich nicht auf langwierige Gerichtsprozesse verlassen, wenn der Schädiger zahlungsunfähig ist.
Was ist nicht durch die Forderungsausfalldeckung abgedeckt?
Wie bei jeder Versicherung gibt es auch bei der Forderungsausfalldeckung einige Einschränkungen. Sie greift beispielsweise nicht:
- Bei kleinen Schäden, die unter der festgelegten Mindestschadenhöhe liegen.
- Wenn der Schaden vorsätzlich durch den Schädiger verursacht wurde.
- Wenn der Verursacher zwar zahlungsfähig, aber einfach nicht willens ist, den Schaden zu begleichen. In diesem Fall musst du die Zahlung gegebenenfalls gerichtlich durchsetzen.
Fazit
Die Forderungsausfalldeckung ist eine sinnvolle Erweiterung der Privathaftpflichtversicherung, da sie dich schützt, wenn du selbst geschädigt wirst und der Verursacher den Schaden nicht begleichen kann. Insbesondere in Fällen, in denen der Schädiger keine eigene Haftpflichtversicherung hat oder zahlungsunfähig ist, springt deine eigene Versicherung ein. Um sicherzugehen, dass diese Leistung in deinem Tarif enthalten ist, solltest du einen Vergleich der Privathaftpflichtversicherungen durchführen und die Vertragsbedingungen prüfen.