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Was bedeu­tet der Begriff “For­de­rungs­aus­fall­de­ckung”?

Was bedeu­tet der Begriff “For­de­rungs­aus­fall­de­ckung”?

Die For­de­rungs­aus­fall­de­ckung ist eine wich­ti­ge Zusatz­leis­tung in der Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung, die dich schützt, wenn du selbst durch einen Drit­ten geschä­digt wirst und die­ser nicht in der Lage ist, für den Scha­den auf­zu­kom­men. Nor­ma­ler­wei­se haf­tet der Ver­ur­sa­cher eines Scha­dens finan­zi­ell. Wenn der Schul­di­ge jedoch kei­ne eige­ne Haft­pflicht­ver­si­che­rung besitzt und finan­zi­ell nicht in der Lage ist, den Scha­den zu beglei­chen (also zah­lungs­un­fä­hig ist), greift die For­de­rungs­aus­fall­de­ckung dei­ner eige­nen Pri­vat­haft­pflicht.

Funk­ti­ons­wei­se der Forderungsausfalldeckung

Die For­de­rungs­aus­fall­de­ckung über­nimmt die Scha­dens­re­gu­lie­rung, wenn der Ver­ur­sa­cher des Scha­dens weder über eine eige­ne Haft­pflicht­ver­si­che­rung noch über aus­rei­chen­de finan­zi­el­le Mit­tel ver­fügt, um den Scha­den zu bezah­len. Dies kann bei­spiels­wei­se der Fall sein, wenn du durch eine Per­son ver­letzt oder geschä­digt wirst, die kei­ne Ver­si­che­rung hat und den Scha­den auch aus ihrem eige­nen Ver­mö­gen nicht beglei­chen kann.

Bei­spie­le:

  • Du wirst bei einem Fahr­rad­un­fall schwer ver­letzt, aber der Ver­ur­sa­cher hat kei­ne Haft­pflicht­ver­si­che­rung und kann den Scha­den finan­zi­ell nicht tragen.
  • Jemand ver­ur­sacht einen Was­ser­scha­den in dei­ner Woh­nung, kann aber weder die Repa­ra­tur­kos­ten zah­len noch hat er eine Ver­si­che­rung, die dafür aufkommt.

In sol­chen Fäl­len springt die For­de­rungs­aus­fall­de­ckung dei­ner Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung ein und über­nimmt den Scha­dens­er­satz, den du recht­lich vom Ver­ur­sa­cher for­dern könntest.

Bedin­gun­gen für die Inan­spruch­nah­me der Forderungsausfalldeckung

Damit die For­de­rungs­aus­fall­de­ckung greift, müs­sen eini­ge Vor­aus­set­zun­gen erfüllt sein:

  1. Rechts­kräf­ti­ger Titel: In der Regel musst du zunächst ver­su­chen, den Scha­dens­er­satz recht­lich vom Ver­ur­sa­cher ein­zu­for­dern. Wenn ein Gericht fest­ge­stellt hat, dass der Schä­di­ger zur Zah­lung ver­pflich­tet ist, aber zah­lungs­un­fä­hig ist, tritt die For­de­rungs­aus­fall­de­ckung ein. Dies geschieht meist durch ein gericht­li­ches Urteil oder einen voll­streck­ba­ren Titel.
  2. Min­dest­scha­den­hö­he: Vie­le Ver­si­che­rer set­zen eine Min­dest­scha­den­hö­he fest, ab der die For­de­rungs­aus­fall­de­ckung greift. Die­se kann je nach Anbie­ter vari­ie­ren, häu­fig liegt sie zwi­schen 1.000 und 2.500 Euro. Klei­ne­re Schä­den wer­den also nicht durch die­se Deckung abgedeckt.
  3. Nach­weis der Zah­lungs­un­fä­hig­keit: Du musst nach­wei­sen, dass der Schä­di­ger nicht in der Lage ist, den Scha­den zu beglei­chen. Dies erfolgt häu­fig durch ein Insol­venz­ver­fah­ren oder einen erfolg­lo­sen Vollstreckungsversuch.

Vor­tei­le der Forderungsausfalldeckung

Die For­de­rungs­aus­fall­de­ckung bie­tet einen wich­ti­gen Schutz, da du dich nicht dar­auf ver­las­sen kannst, dass jeder Ver­ur­sa­cher eines Scha­dens ver­si­chert oder finan­zi­ell in der Lage ist, für den Scha­den auf­zu­kom­men. Ohne die­se Absi­che­rung wür­dest du im schlimms­ten Fall selbst auf den Kos­ten sit­zen blei­ben, auch wenn du recht­lich Anspruch auf Scha­dens­er­satz hast.

Eini­ge der wich­tigs­ten Vorteile:

  • Schutz vor finan­zi­el­len Ver­lus­ten: Wenn du durch einen unver­si­cher­ten oder zah­lungs­un­fä­hi­gen Drit­ten geschä­digt wirst, schützt dich die For­de­rungs­aus­fall­de­ckung vor den finan­zi­el­len Folgen.
  • Erwei­ter­ter Schutz durch die eige­ne Haft­pflicht­ver­si­che­rung: Sie erwei­tert den Nut­zen dei­ner eige­nen Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung und stellt sicher, dass du auch im umge­kehr­ten Fall – wenn du Geschä­dig­ter bist – abge­si­chert bist.
  • Rechts­si­cher­heit: Du musst dich nicht auf lang­wie­ri­ge Gerichts­pro­zes­se ver­las­sen, wenn der Schä­di­ger zah­lungs­un­fä­hig ist.

Was ist nicht durch die For­de­rungs­aus­fall­de­ckung abgedeckt?

Wie bei jeder Ver­si­che­rung gibt es auch bei der For­de­rungs­aus­fall­de­ckung eini­ge Ein­schrän­kun­gen. Sie greift bei­spiels­wei­se nicht:

  • Bei klei­nen Schä­den, die unter der fest­ge­leg­ten Min­dest­scha­den­hö­he liegen.
  • Wenn der Scha­den vor­sätz­lich durch den Schä­di­ger ver­ur­sacht wurde.
  • Wenn der Ver­ur­sa­cher zwar zah­lungs­fä­hig, aber ein­fach nicht wil­lens ist, den Scha­den zu beglei­chen. In die­sem Fall musst du die Zah­lung gege­be­nen­falls gericht­lich durchsetzen.

Fazit

Die For­de­rungs­aus­fall­de­ckung ist eine sinn­vol­le Erwei­te­rung der Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung, da sie dich schützt, wenn du selbst geschä­digt wirst und der Ver­ur­sa­cher den Scha­den nicht beglei­chen kann. Ins­be­son­de­re in Fäl­len, in denen der Schä­di­ger kei­ne eige­ne Haft­pflicht­ver­si­che­rung hat oder zah­lungs­un­fä­hig ist, springt dei­ne eige­ne Ver­si­che­rung ein. Um sicher­zu­ge­hen, dass die­se Leis­tung in dei­nem Tarif ent­hal­ten ist, soll­test du einen Ver­gleich der Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­run­gen durch­füh­ren und die Ver­trags­be­din­gun­gen prüfen.

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