Der Begriff „Kostenerstattung“ in der Gewerberechtsschutzversicherung bezieht sich auf die Übernahme der Kosten durch die Versicherung für rechtliche Auseinandersetzungen, die unter den Versicherungsschutz fallen. Wenn dein Unternehmen in einen Rechtsstreit verwickelt ist, übernimmt die Versicherung im Rahmen der vereinbarten Deckungssumme und Leistungsgrenzen die entstehenden Kosten für Anwälte, Gerichte, Sachverständige und andere Verfahrenskosten. Der Versicherer erstattet diese Kosten, sofern sie notwendig und im Rahmen des versicherten Rechtsbereichs angefallen sind.
Was wird durch die Kostenerstattung abgedeckt?
Die Kostenerstattung in der Gewerberechtsschutzversicherung umfasst in der Regel folgende Kostenarten:
- Anwaltskosten
- Die Gewerberechtsschutzversicherung übernimmt die Gebühren für den Anwalt, der das Unternehmen in einem Rechtsstreit vertritt. Dies umfasst sowohl die außergerichtliche als auch die gerichtliche Vertretung.
- Je nach Land werden die Anwaltsgebühren nach gesetzlichen Vorgaben berechnet (z.B. in Deutschland nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, RVG).
Beispiel:
- Ein Kunde verklagt dein Unternehmen wegen angeblicher Vertragsverletzung. Deine Gewerberechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten für deinen Anwalt, der dich in diesem Fall verteidigt.
- Gerichtskosten
- Die Versicherung übernimmt die Gerichtsgebühren, die im Laufe eines Verfahrens anfallen, wie etwa für die Einreichung von Klagen, die Durchführung von Verfahren oder Entscheidungen des Gerichts.
- Dazu gehören auch Kosten für gerichtliche Vergleiche oder Beschlüsse.
Beispiel:
- Dein Unternehmen ist in einen Rechtsstreit verwickelt, der vor Gericht ausgetragen wird. Die Gerichtskosten werden von der Versicherung übernommen.
- Gutachter- und Sachverständigenkosten
- In vielen Fällen benötigen Rechtsstreitigkeiten Sachverständige oder Gutachter, um bestimmte technische oder fachliche Fragen zu klären. Die Kosten für diese Experten werden von der Gewerberechtsschutzversicherung getragen.
- Dies ist besonders in Streitfällen wichtig, bei denen es um technische Mängel, Bausachverständige oder wirtschaftliche Bewertungen geht.
Beispiel:
- Dein Unternehmen streitet sich mit einem Lieferanten über die Qualität der gelieferten Maschinen. Ein Sachverständiger wird beauftragt, den Zustand der Maschinen zu bewerten. Die Kosten für diesen Gutachter übernimmt deine Gewerberechtsschutzversicherung.
- Zeugenentschädigungen
- Wenn im Rahmen eines Prozesses Zeugen geladen werden, müssen diese oft entschädigt werden, etwa für die Anreise oder den Verdienstausfall. Diese Zeugenentschädigungen werden ebenfalls von der Gewerberechtsschutzversicherung erstattet.
Beispiel:
- Ein Mitarbeiter deines Unternehmens wird als Zeuge in einem Prozess aufgerufen, und der Verdienstausfall muss erstattet werden. Die Gewerberechtsschutzversicherung übernimmt diese Kosten.
- Kosten des Gegners bei verlorenem Prozess
- Wenn dein Unternehmen den Rechtsstreit verliert, musst du möglicherweise die Anwaltskosten und Gerichtskosten der Gegenseite übernehmen. Diese Kosten werden in der Regel auch von der Gewerberechtsschutzversicherung getragen, sofern sie im Rahmen des versicherten Rechtsbereichs anfallen.
Beispiel:
- Du verlierst eine Vertragsstreitigkeit, und das Gericht entscheidet, dass du die Anwaltskosten des Gegners übernehmen musst. Die Gewerberechtsschutzversicherung kommt für diese Kosten auf.
- Kosten für Mediation
- Viele Gewerberechtsschutzversicherungen decken auch die Kosten für Mediationsverfahren ab, um einen Rechtsstreit außergerichtlich zu lösen. Die Mediation ist ein freiwilliges Verfahren, bei dem ein neutraler Dritter versucht, eine Einigung zwischen den Parteien herbeizuführen.
Beispiel:
- Ein Konflikt mit einem Geschäftspartner kann durch eine außergerichtliche Mediation gelöst werden. Die Kosten für den Mediator werden von deiner Gewerberechtsschutzversicherung erstattet.
Wann erfolgt keine Kostenerstattung?
Es gibt Situationen, in denen die Gewerberechtsschutzversicherung keine Kostenerstattung bietet. Dazu gehören:
- Ausschlüsse im Versicherungsvertrag
- Bestimmte Rechtsbereiche wie vorsätzliche Straftaten, Patent- oder Markenrechtsstreitigkeiten oder bestehende Konflikte vor Vertragsabschluss sind oft vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
- Deckungssumme überschritten
- Wenn die Deckungssumme des Vertrags für einen bestimmten Rechtsbereich überschritten wird, müssen die zusätzlichen Kosten vom Unternehmen selbst getragen werden.
- Selbstbeteiligung
- Viele Gewerberechtsschutzverträge haben eine Selbstbeteiligung, die das Unternehmen bei jedem Rechtsstreit selbst tragen muss. Die Kostenerstattung erfolgt erst für die darüber hinausgehenden Kosten.
- Vorsätzliche Verstöße
- Bei vorsätzlichem Handeln, z.B. bei Steuerhinterziehung oder Vertragsbruch, greift die Versicherung nicht, wenn der Vorsatz bewiesen wird.
Fazit: Kostenerstattung in der Gewerberechtsschutzversicherung
Die Kostenerstattung in der Gewerberechtsschutzversicherung bedeutet, dass dein Versicherer die anfallenden Rechtskosten übernimmt, die im Rahmen eines versicherten Rechtsstreits entstehen. Dazu gehören die Kosten für Anwälte, Gerichte, Gutachter, Zeugen und in vielen Fällen auch die Kosten des Gegners, falls dein Unternehmen den Prozess verliert. Wichtig ist, dass die Streitigkeiten innerhalb des versicherten Rechtsbereichs liegen und die Deckungssumme nicht überschritten wird. Zudem ist eine Selbstbeteiligung oft Teil des Vertrags, die das Unternehmen selbst tragen muss, bevor die Versicherung greift.