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Was bedeu­tet Gefah­ren­grup­pe A bei Unfallversicherung?

Die Gefah­ren­grup­pe A bei einer Unfall­ver­si­che­rung ist eine Tarif­grup­pe, die in der Regel für Beru­fe mit einem nied­ri­ge­ren Unfall­ri­si­ko vor­ge­se­hen ist. Typi­sche Beru­fe in der Gefah­ren­grup­pe A sind Büro­an­ge­stell­te, Ver­wal­tungs­an­ge­stell­te oder auch Lehrer.

Die Tari­fe für die Gefah­ren­grup­pe A sind in der Regel güns­ti­ger als für ande­re Gefah­ren­grup­pen, da das Unfall­ri­si­ko als nied­ri­ger ein­ge­stuft wird. Aller­dings kann es je nach Ver­si­che­rungs­an­bie­ter und Tarif auch Unter­schie­de in den Bedin­gun­gen und Leis­tun­gen geben.

Es ist wich­tig zu beach­ten, dass die Ein­ord­nung in eine bestimm­te Gefah­ren­grup­pe nicht auto­ma­tisch bedeu­tet, dass das Unfall­ri­si­ko tat­säch­lich gerin­ger ist. Es kann auch bei Beru­fen in der Gefah­ren­grup­pe A zu Unfäl­len kom­men, die schwe­re Ver­let­zun­gen zur Fol­ge haben können.

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