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Was bedeu­tet “glei­ten­der Neu­wert” in der Gebäudeversicherung?

Der Begriff “glei­ten­der Neu­wert” in der Gebäu­de­ver­si­che­rung bezieht sich auf eine spe­zi­el­le Art der Wert­ermitt­lung, die sicher­stellt, dass dein Gebäu­de im Scha­dens­fall zu den aktu­el­len Bau­kos­ten wie­der­her­ge­stellt wird. Die Ver­si­che­rung passt den Wert dei­nes Gebäu­des auto­ma­tisch an die stei­gen­den Bau- und Mate­ri­al­kos­ten an, um eine Unter­ver­si­che­rung zu ver­mei­den. Hier ist eine detail­lier­te Erklärung:

Was bedeu­tet glei­ten­der Neuwert?

  1. Aktua­li­sie­rung der Ver­si­che­rungs­sum­me:
    • Beim glei­ten­den Neu­wert wird die Ver­si­che­rungs­sum­me regel­mä­ßig an die aktu­el­len Bau­kos­ten und Lohn­kos­ten ange­passt. Dies geschieht auf Basis des soge­nann­ten Bau­preis­in­dex, der jähr­lich von offi­zi­el­len Stel­len, wie dem Sta­tis­ti­schen Bun­des­amt, ver­öf­fent­licht wird.
  2. Schutz vor Infla­ti­on:
    • Der glei­ten­de Neu­wert schützt dich vor der Infla­ti­on. Die Kos­ten für den Wie­der­auf­bau eines Gebäu­des stei­gen im Lau­fe der Zeit auf­grund von Preis­er­hö­hun­gen für Mate­ria­li­en und Löh­ne. Der glei­ten­de Neu­wert­fak­tor sorgt dafür, dass die Ver­si­che­rungs­sum­me die­se Preis­stei­ge­run­gen berück­sich­tigt, sodass im Scha­dens­fall die voll­stän­di­ge Wie­der­her­stel­lung des Gebäu­des bezahlt wird.
  3. Neu­wert und Ver­si­che­rungs­wert 1914:
    • Der Neu­wert ist der Betrag, den es kos­ten wür­de, das Gebäu­de zum Zeit­punkt des Scha­dens in glei­cher Art und Qua­li­tät wie­der auf­zu­bau­en. Die­ser Neu­wert basiert auf dem fik­ti­ven Ver­si­che­rungs­wert 1914, der als Grund­la­ge dient und dann mit dem aktu­el­len glei­ten­den Neu­wert­fak­tor mul­ti­pli­ziert wird, um die Bau­kos­ten an die heu­ti­gen Prei­se anzupassen.
  4. Ver­mei­dung von Unter­ver­si­che­rung:
    • Dank des glei­ten­den Neu­werts bleibt die Deckung immer aus­rei­chend hoch, um eine Unter­ver­si­che­rung zu ver­hin­dern. Dies ist beson­ders wich­tig, da eine Unter­ver­si­che­rung dazu füh­ren wür­de, dass du im Scha­dens­fall nur einen Teil der Kos­ten ersetzt bekommst.

Bei­spiel:

Wenn der Ver­si­che­rungs­wert dei­nes Gebäu­des auf den Wert von 1914 fest­ge­legt wur­de und der glei­ten­de Neu­wert­fak­tor im Jahr des Scha­dens bei 20 liegt, wird die Ver­si­che­rungs­sum­me ent­spre­chend ange­passt, um den heu­ti­gen Wie­der­her­stel­lungs­wert zu reflektieren.

Fazit:

Der glei­ten­de Neu­wert in der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung sorgt dafür, dass dein Gebäu­de stets zu den aktu­el­len Bau­kos­ten ver­si­chert ist, ohne dass du regel­mä­ßig den Ver­si­che­rungs­wert manu­ell anpas­sen musst. Dies schützt dich vor Infla­ti­on und stei­gen­den Bau­kos­ten und stellt sicher, dass im Scha­dens­fall eine voll­stän­di­ge Wie­der­her­stel­lung mög­lich ist. Ein Ver­gleich der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­run­gen hilft dir, den bes­ten Tarif mit glei­ten­dem Neu­wert­schutz zu finden.

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