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Was bedeu­tet Inva­li­di­täts­grad in der Unfallversicherung?

Der Inva­li­di­täts­grad in der Unfall­ver­si­che­rung ist ein wich­ti­ger Begriff, der die Schwe­re der kör­per­li­chen oder geis­ti­gen Beein­träch­ti­gung nach einem Unfall beschreibt. Er dient als Grund­la­ge zur Berech­nung der Ent­schä­di­gungs­leis­tung, die der Ver­si­che­rungs­neh­mer bei dau­er­haf­ter Inva­li­di­tät erhält. Je höher der Inva­li­di­täts­grad, des­to höher ist in der Regel die Aus­zah­lung der Versicherung.

Wie wird der Inva­li­di­täts­grad bestimmt?

Der Inva­li­di­täts­grad wird durch einen Arzt fest­ge­stellt und in Pro­zent ange­ge­ben. Er zeigt an, wie stark die Beein­träch­ti­gung der kör­per­li­chen oder geis­ti­gen Leis­tungs­fä­hig­keit ist. Zum Bei­spiel ent­spricht der Ver­lust eines Arms laut Glie­derta­xe häu­fig 70 % Inva­li­di­tät, wäh­rend der Ver­lust eines Bei­nes mit etwa 60 % bewer­tet wer­den könnte.

Die genaue Bewer­tung des Inva­li­di­täts­gra­des hängt von der soge­nann­ten Glie­derta­xe ab, die in den Ver­trags­be­din­gun­gen der pri­va­ten Unfall­ver­si­che­rung fest­ge­legt ist. Die­se Glie­derta­xe bestimmt, wie viel Pro­zent der ver­ein­bar­ten Ver­si­che­rungs­sum­me je nach Art der Beein­träch­ti­gung aus­ge­zahlt werden.

Bedeu­tung des Inva­li­di­täts­gra­des für die Leistungshöhe

Der Inva­li­di­täts­grad hat direk­ten Ein­fluss auf die Höhe der Entschädigungszahlung:

  • Teil­in­va­li­di­tät: Wenn der Inva­li­di­täts­grad bei­spiels­wei­se bei 50 % liegt, wird ein ent­spre­chen­der Anteil der Ver­si­che­rungs­sum­me ausgezahlt.
  • Voll­in­va­li­di­tät: Bei einem Inva­li­di­täts­grad von 100 % wird die vol­le ver­ein­bar­te Ver­si­che­rungs­sum­me oder – bei einer Pro­gres­si­ons­staf­fe­lung – sogar ein Viel­fa­ches davon ausgezahlt.

Bei­spiel:

Ange­nom­men, die ver­ein­bar­te Grund­ver­si­che­rungs­sum­me beträgt 100.000 Euro und der Inva­li­di­täts­grad nach einem Unfall liegt bei 50 %, dann wür­de der Ver­si­che­rungs­neh­mer 50.000 Euro als Ent­schä­di­gung erhal­ten. Bei einer höhe­ren Pro­gres­si­ons­staf­fe­lung könn­te sich die­ser Betrag erhö­hen, sodass bei einem Inva­li­di­täts­grad von 100 % und einer Pro­gres­si­on von 500 % bis zu 500.000 Euro aus­ge­zahlt werden.

War­um ist der Inva­li­di­täts­grad wichtig?

Der Inva­li­di­täts­grad ist ent­schei­dend, um den Umfang der finan­zi­el­len Unter­stüt­zung fest­zu­le­gen, die der Ver­si­che­rungs­neh­mer im Fal­le eines Unfalls erhält. Er hilft dabei, die Leis­tun­gen der Ver­si­che­rung prä­zi­se und fair zu berech­nen. Zudem gibt er dem Ver­si­cher­ten Klar­heit dar­über, wel­che Beein­träch­ti­gun­gen wie bewer­tet wer­den und wel­che Ent­schä­di­gung im Ernst­fall zu erwar­ten ist.

Fazit

Der Inva­li­di­täts­grad in der Unfall­ver­si­che­rung ist eine wesent­li­che Kenn­zahl, die den Grad der Beein­träch­ti­gung nach einem Unfall angibt und die Grund­la­ge für die Berech­nung der Ent­schä­di­gungs­zah­lung bil­det. Je höher der Inva­li­di­täts­grad, des­to grö­ßer ist die finan­zi­el­le Unter­stüt­zung, die der Ver­si­cher­te erhält. Ein Unfall­ver­si­che­rung Ver­gleich hilft Dir, die pas­sen­den Tari­fe zu fin­den, die die bes­ten Kon­di­tio­nen für Dei­ne indi­vi­du­el­len Bedürf­nis­se bieten.

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