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Die Klausel für Sturmschäden in der Hausratversicherung regelt, unter welchen Bedingungen Schäden durch Sturm oder Hagel am Hausrat versichert sind. Grundsätzlich müssen Winde eine Mindestgeschwindigkeit von ca. 62–74 km/h (Windstärke 8 nach Beaufort-Skala) erreichen, damit die Versicherung eintritt.
Die Klausel für Sturmschäden in der Hausratversicherung regelt, unter welchen Bedingungen Schäden durch Sturm oder Hagel am Hausrat versichert sind. Grundsätzlich müssen Winde eine Mindestgeschwindigkeit von ca. 62–74 km/h (Windstärke 8 nach Beaufort-Skala) erreichen, damit die Versicherung eintritt. Der Schaden am Hausrat muss dabei durch eine Beschädigung des Gebäudes entstanden sein – beispielsweise wenn ein Sturm Fenster zerstört und Regenwasser eindringt.
Ein Sturmschaden liegt vor, wenn Wind oder Hagel bewegliche Gegenstände in der Wohnung beschädigen. Die meisten Hausratversicherungen decken solche Schäden nur ab, wenn die Windstärke mindestens 8 beträgt. Dies entspricht einer Geschwindigkeit von etwa 62–74 km/h. Versicherer verlangen häufig einen Nachweis des Wetterdiensts, dass die erforderliche Windstärke tatsächlich in deinem Wohngebiet herrschte.
Wichtig ist eine zweite Voraussetzung: Der Schaden am Hausrat muss durch eine vorherige Gebäudebeschädigung entstanden sein. Das bedeutet, dass nicht jeder Sturmschaden automatisch abgedeckt ist. Nur wenn beispielsweise der Sturm Dächer abdeckt, Fenster einschlägt oder Türen beschädigt und dadurch der Hausrat in Mitleidenschaft gezogen wird, greift der Versicherungsschutz. Auch Hagelschäden fallen unter diese Klausel – etwa wenn Hagelkörner Fenster durchschlagen und die dahinterliegenden Gegenstände beschädigen.
Versichert sind Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten für beschädigten Hausrat wie Möbel, Elektrogeräte, Teppiche und Einrichtungsgegenstände. Typische Schadensszenarien sind eindringende Feuchtigkeit nach Sturmschäden am Dach, beschädigte Einrichtung durch herabfallende Äste oder nass gewordene Gegenstände durch zerstörte Fenster.
Allerdings gibt es wichtige Ausschlüsse: Gegenstände außerhalb der Wohnung – wie Gartenmöbel, Grills oder Balkoneinrichtung – sind nicht versichert. Auch Schäden durch Windstärken unter 8, Verschleiß, mangelhafte Wartung oder bereits vorhandene Baumängel werden nicht abgedeckt. Die Versicherung zahlt zudem nur, wenn der Schaden direkt auf den Sturm/Hagel zurückzuführen ist – nicht bei indirekten Folgeschäden wie Schimmelbildung.
Je nach Tarif fällt eine Selbstbeteiligung an (ca. 100–300 Euro je nach Anbieter und Vertrag). Manche Versicherer haben auch Obergrenzen für Entschädigungen festgelegt.
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