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Was bedeutet Klausel für Sturmschäden?

Aktualisiert: 14. Juni 2026  ·  Veröffentlicht: 22. September 2024
Von Andreas Quast Aktualisiert:
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Die Klausel für Sturmschäden in der Hausratversicherung regelt, unter welchen Bedingungen Schäden durch Sturm oder Hagel am Hausrat versichert sind. Grundsätzlich müssen Winde eine Mindestgeschwindigkeit von ca. 62–74 km/h (Windstärke 8 nach Beaufort-Skala) erreichen, damit die Versicherung eintritt.

Die Klau­sel für Sturm­schä­den in der Haus­rat­ver­si­che­rung regelt, unter wel­chen Bedin­gun­gen Schä­den durch Sturm oder Hagel am Haus­rat ver­si­chert sind. Grund­sätz­lich müs­sen Win­de eine Min­dest­ge­schwin­dig­keit von ca. 62–74 km/h (Wind­stär­ke 8 nach Beau­fort-Ska­la) errei­chen, damit die Ver­si­che­rung ein­tritt. Der Scha­den am Haus­rat muss dabei durch eine Beschä­di­gung des Gebäu­des ent­stan­den sein – bei­spiels­wei­se wenn ein Sturm Fens­ter zer­stört und Regen­was­ser eindringt.

Defi­ni­ti­on und Vor­aus­set­zun­gen für Sturmschadensversicherung

Ein Sturm­scha­den liegt vor, wenn Wind oder Hagel beweg­li­che Gegen­stän­de in der Woh­nung beschä­di­gen. Die meis­ten Haus­rat­ver­si­che­run­gen decken sol­che Schä­den nur ab, wenn die Wind­stär­ke min­des­tens 8 beträgt. Dies ent­spricht einer Geschwin­dig­keit von etwa 62–74 km/h. Ver­si­che­rer ver­lan­gen häu­fig einen Nach­weis des Wet­ter­diensts, dass die erfor­der­li­che Wind­stär­ke tat­säch­lich in dei­nem Wohn­ge­biet herrschte.

Wich­tig ist eine zwei­te Vor­aus­set­zung: Der Scha­den am Haus­rat muss durch eine vor­he­ri­ge Gebäu­de­be­schä­di­gung ent­stan­den sein. Das bedeu­tet, dass nicht jeder Sturm­scha­den auto­ma­tisch abge­deckt ist. Nur wenn bei­spiels­wei­se der Sturm Dächer abdeckt, Fens­ter ein­schlägt oder Türen beschä­digt und dadurch der Haus­rat in Mit­lei­den­schaft gezo­gen wird, greift der Ver­si­che­rungs­schutz. Auch Hagel­schä­den fal­len unter die­se Klau­sel – etwa wenn Hagel­kör­ner Fens­ter durch­schla­gen und die dahin­ter­lie­gen­den Gegen­stän­de beschädigen.

Was ist abge­deckt und wel­che Aus­schlüs­se gelten?

Ver­si­chert sind Repa­ra­tur- oder Wie­der­be­schaf­fungs­kos­ten für beschä­dig­ten Haus­rat wie Möbel, Elek­tro­ge­rä­te, Tep­pi­che und Ein­rich­tungs­ge­gen­stän­de. Typi­sche Scha­dens­sze­na­ri­en sind ein­drin­gen­de Feuch­tig­keit nach Sturm­schä­den am Dach, beschä­dig­te Ein­rich­tung durch her­ab­fal­len­de Äste oder nass gewor­de­ne Gegen­stän­de durch zer­stör­te Fenster.

Aller­dings gibt es wich­ti­ge Aus­schlüs­se: Gegen­stän­de außer­halb der Woh­nung – wie Gar­ten­mö­bel, Grills oder Bal­kon­ein­rich­tung – sind nicht ver­si­chert. Auch Schä­den durch Wind­stär­ken unter 8, Ver­schleiß, man­gel­haf­te Wartung oder bereits vor­han­de­ne Bau­män­gel wer­den nicht abge­deckt. Die Ver­si­che­rung zahlt zudem nur, wenn der Scha­den direkt auf den Sturm/Hagel zurück­zu­füh­ren ist – nicht bei indi­rek­ten Fol­ge­schä­den wie Schimmelbildung.

Je nach Tarif fällt eine Selbst­be­tei­li­gung an (ca. 100–300 Euro je nach Anbie­ter und Ver­trag). Man­che Ver­si­che­rer haben auch Ober­gren­zen für Ent­schä­di­gun­gen festgelegt.

Prak­ti­sche Tipps zur Schadensabwicklung

  • Doku­men­ta­ti­on: Foto­gra­fie­re und doku­men­tie­re alle Sturm­schä­den sofort nach dem Ereig­nis. Dies erleich­tert der Ver­si­che­rung die Schadensbearbeitung.
  • Ver­si­che­rer­mel­dung: Mel­de den Scha­den inner­halb der Fris­ten (meist 7–10 Tage) bei dei­nem Ver­si­che­rer an.
  • Wet­ter­da­ten: Samm­le Wet­ter­da­ten oder offi­zi­el­le Sturm­war­nun­gen von loka­len Wet­ter­diens­ten als Nach­weis für die Windstärke.
  • Gebäu­de­ver­si­che­rung prü­fen: Klä­re ab, ob die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung par­al­lel die Gebäu­de­schä­den über­nimmt – die Haus­rat­ver­si­che­rung deckt nur den Hausrat.
  • Rech­nun­gen und Quit­tun­gen: Berei­te Kauf­be­le­ge und Rech­nun­gen für beschä­dig­te Gegen­stän­de vor zur Wertermittlung.
  • Ver­gleich nut­zen: Ein Haus­rat­ver­si­che­rungs-Ver­gleich zeigt dir, wel­che Tari­fe opti­ma­len Sturm­schutz mit gerin­gen Selbst­be­tei­li­gun­gen bieten.
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