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Was bedeu­tet Klau­sel für Sturmschäden?

Die Klau­sel für Sturm­schä­den in der Haus­rat­ver­si­che­rung legt fest, wie und unter wel­chen Bedin­gun­gen Schä­den, die durch Sturm oder Hagel ver­ur­sacht wur­den, von der Ver­si­che­rung abge­deckt sind. Ein Sturm­scha­den ent­steht, wenn ein star­ker Wind (meist ab einer Wind­stär­ke von 8 auf der Beau­fort-Ska­la, das ent­spricht einer Wind­ge­schwin­dig­keit von ca. 62–74 km/h) Schä­den am Gebäu­de oder an Gegen­stän­den ver­ur­sacht. Hier sind die wich­tigs­ten Punk­te, die du über die Klau­sel für Sturm­schä­den wis­sen solltest:

1. Defi­ni­ti­on von Sturmschäden

Ein Sturm­scha­den ent­steht, wenn ein Sturm oder Hagel dazu führt, dass Gegen­stän­de in dei­ner Woh­nung oder dei­nem Haus beschä­digt wer­den. In der Regel deckt die Haus­rat­ver­si­che­rung beweg­li­che Gegen­stän­de im Inne­ren der Woh­nung ab, die durch Sturm­schä­den beein­träch­tigt wurden.

  • Beweg­li­che Gegen­stän­de: Dazu gehö­ren Möbel, Elek­tro­ge­rä­te, Klei­dung, Tep­pi­che und ande­re per­sön­li­che Gegen­stän­de, die durch Sturm oder Hagel beschä­digt wer­den, wenn bei­spiels­wei­se Fens­ter oder Türen durch den Sturm zer­stört wer­den und der Haus­rat in der Fol­ge Scha­den nimmt.
  • Wind­stär­ke 8: Die meis­ten Ver­si­che­run­gen defi­nie­ren einen Sturm als Wind, der min­des­tens Wind­stär­ke 8 erreicht. Schä­den durch leich­te­re Win­de wer­den in der Regel nicht als Sturm­scha­den anerkannt.

2. Vor­aus­set­zun­gen für die Deckung von Sturmschäden

Damit die Klau­sel für Sturm­schä­den greift, müs­sen bestimm­te Vor­aus­set­zun­gen erfüllt sein:

  • Wind­stär­ke: Der Sturm muss min­des­tens eine Wind­stär­ke von 8 erreicht haben. Ver­si­che­rer ver­wen­den oft die­se Stan­dard­de­fi­ni­ti­on, um zu bestim­men, wann es sich um einen ver­si­cher­ten Sturm han­delt. Es kann erfor­der­lich sein, dass du einen Nach­weis (z. B. durch den Wet­ter­dienst) erbringst, dass die Wind­stär­ke in dei­nem Wohn­ge­biet so stark war.
  • Beschä­di­gung durch das Gebäu­de: Sturm­schä­den am Haus­rat sind oft nur ver­si­chert, wenn der Scha­den dadurch ver­ur­sacht wur­de, dass das Gebäu­de durch den Sturm beschä­digt wur­de (z. B. durch ein­ge­schla­ge­ne Fens­ter oder abge­deck­te Dächer). Der Scha­den muss also indi­rekt auf den Sturm zurück­zu­füh­ren sein.
  • Hagel­schä­den: Schä­den, die durch Hagel ent­ste­hen, sind oft eben­falls in der Klau­sel für Sturm­schä­den ent­hal­ten. Hier­bei han­delt es sich um Schä­den, die durch her­ab­fal­len­de Hagel­kör­ner ver­ur­sacht werden.

3. Was ist durch die Klau­sel abgedeckt?

Die Klau­sel für Sturm­schä­den deckt in der Regel die Repa­ra­tur- oder Wie­der­be­schaf­fungs­kos­ten für den beschä­dig­ten Haus­rat, sofern die oben genann­ten Vor­aus­set­zun­gen erfüllt sind. Hier eini­ge Bei­spie­le, wel­che Schä­den durch die Klau­sel abge­deckt sein können:

  • Zer­stör­te Fens­ter: Wenn ein Sturm Fens­ter oder Türen zer­stört und in der Fol­ge Regen oder Sturm in die Woh­nung ein­dringt und Möbel, Elek­tro­ge­rä­te oder ande­re Gegen­stän­de beschä­digt, über­nimmt die Haus­rat­ver­si­che­rung die Kos­ten für die beschä­dig­ten Gegen­stän­de.
  • Was­ser­schä­den durch Sturm: Wenn durch ein durch den Sturm beschä­dig­tes Dach Regen­was­ser ein­dringt und Möbel, Tep­pi­che oder Elek­tro­ge­rä­te beschä­digt, über­nimmt die Ver­si­che­rung die Kos­ten für die Wie­der­be­schaf­fung oder Repa­ra­tur die­ser Gegenstände.
  • Schä­den durch her­ab­fal­len­de Gegen­stän­de: Wenn der Sturm Bäu­me oder Äste auf dein Haus wirft und dadurch Fens­ter ein­ge­schla­gen oder Dächer beschä­digt wer­den, wodurch der Haus­rat Scha­den nimmt, greift eben­falls der Versicherungsschutz.

4. Was ist nicht durch die Klau­sel abgedeckt?

Es gibt bestimm­te Aus­schlüs­se und Begren­zun­gen, die bei der Klau­sel für Sturm­schä­den zu beach­ten sind:

  • Außen­lie­gen­de Gegen­stän­de: Gegen­stän­de, die sich außer­halb der Woh­nung befin­den, wie z. B. Gar­ten­mö­bel, Grills oder ande­re beweg­li­che Gegen­stän­de im Frei­en, sind in der Regel nicht durch die Haus­rat­ver­si­che­rung ver­si­chert. Die­se Schä­den fal­len unter die Gebäu­de­ver­si­che­rung, sofern das Gebäu­de selbst beschä­digt wird.
  • Gerin­ge­re Wind­stär­ke: Schä­den durch leich­te­re Win­de (Wind­stär­ken unter 8) wer­den in der Regel nicht als Sturm­scha­den aner­kannt und sind daher nicht abgedeckt.
  • Ver­schleiß oder Män­gel: Schä­den, die auf Ver­schleiß, unsach­ge­mä­ße Wartung oder bereits bestehen­de Bau­män­gel zurück­zu­füh­ren sind, wer­den von der Ver­si­che­rung nicht abgedeckt.

5. Selbst­be­tei­li­gung und Entschädigungsgrenzen

Wie bei vie­len Ver­si­che­run­gen kann es auch bei der Haus­rat­ver­si­che­rung eine Selbst­be­tei­li­gung geben. Dies bedeu­tet, dass du im Scha­dens­fall einen bestimm­ten Betrag selbst tra­gen musst, bevor die Ver­si­che­rung den Rest übernimmt.

  • Selbst­be­tei­li­gung: Je nach Ver­trag kann die Selbst­be­tei­li­gung vari­ie­ren. Wenn du eine Haus­rat­ver­si­che­rung mit einer Selbst­be­tei­li­gung abge­schlos­sen hast, musst du die­se im Scha­dens­fall aufbringen.
  • Ent­schä­di­gungs­gren­zen: In man­chen Fäl­len gibt es Ent­schä­di­gungs­gren­zen, die fest­le­gen, wie viel die Ver­si­che­rung im Scha­dens­fall maxi­mal zahlt. Dies kann von der Art des Scha­dens und dem Ver­si­che­rungs­ver­trag abhängen.

6. Kom­bi­na­ti­on mit der Wohngebäudeversicherung

Die Klau­sel für Sturm­schä­den in der Haus­rat­ver­si­che­rung deckt Schä­den am Haus­rat, aber nicht am Gebäu­de selbst ab. Schä­den an Dächern, Wän­den, Fens­tern oder Türen fal­len unter die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung. Es ist daher sinn­voll, sowohl eine Haus­rat- als auch eine Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung zu haben, um umfas­sen­den Schutz zu gewährleisten.

  • Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung: Die­se über­nimmt die Kos­ten für Schä­den am Gebäu­de selbst, die durch Sturm oder Hagel ver­ur­sacht wer­den, wäh­rend die Haus­rat­ver­si­che­rung den beweg­li­chen Haus­rat schützt.

Fazit

Die Klau­sel für Sturm­schä­den in der Haus­rat­ver­si­che­rung sorgt dafür, dass Schä­den an dei­nem Haus­rat, die durch Sturm oder Hagel ver­ur­sacht wer­den, abge­deckt sind. Wich­tig ist, dass der Sturm eine Wind­stär­ke von min­des­tens 8 erreicht haben muss und der Scha­den am Haus­rat oft indi­rekt durch eine Beschä­di­gung des Gebäu­des ver­ur­sacht wird. Ach­te dar­auf, dass die Selbst­be­tei­li­gung und mög­li­che Ent­schä­di­gungs­gren­zen in dei­nem Ver­trag fest­ge­legt sind. Ein Haus­rat­ver­si­che­rung Ver­gleich hilft dir, die rich­ti­ge Poli­ce mit umfas­sen­dem Schutz gegen Sturm­schä­den zu finden.

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