Die Klausel für Sturmschäden in der Hausratversicherung legt fest, wie und unter welchen Bedingungen Schäden, die durch Sturm oder Hagel verursacht wurden, von der Versicherung abgedeckt sind. Ein Sturmschaden entsteht, wenn ein starker Wind (meist ab einer Windstärke von 8 auf der Beaufort-Skala, das entspricht einer Windgeschwindigkeit von ca. 62–74 km/h) Schäden am Gebäude oder an Gegenständen verursacht. Hier sind die wichtigsten Punkte, die du über die Klausel für Sturmschäden wissen solltest:
1. Definition von Sturmschäden
Ein Sturmschaden entsteht, wenn ein Sturm oder Hagel dazu führt, dass Gegenstände in deiner Wohnung oder deinem Haus beschädigt werden. In der Regel deckt die Hausratversicherung bewegliche Gegenstände im Inneren der Wohnung ab, die durch Sturmschäden beeinträchtigt wurden.
- Bewegliche Gegenstände: Dazu gehören Möbel, Elektrogeräte, Kleidung, Teppiche und andere persönliche Gegenstände, die durch Sturm oder Hagel beschädigt werden, wenn beispielsweise Fenster oder Türen durch den Sturm zerstört werden und der Hausrat in der Folge Schaden nimmt.
- Windstärke 8: Die meisten Versicherungen definieren einen Sturm als Wind, der mindestens Windstärke 8 erreicht. Schäden durch leichtere Winde werden in der Regel nicht als Sturmschaden anerkannt.
2. Voraussetzungen für die Deckung von Sturmschäden
Damit die Klausel für Sturmschäden greift, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
- Windstärke: Der Sturm muss mindestens eine Windstärke von 8 erreicht haben. Versicherer verwenden oft diese Standarddefinition, um zu bestimmen, wann es sich um einen versicherten Sturm handelt. Es kann erforderlich sein, dass du einen Nachweis (z. B. durch den Wetterdienst) erbringst, dass die Windstärke in deinem Wohngebiet so stark war.
- Beschädigung durch das Gebäude: Sturmschäden am Hausrat sind oft nur versichert, wenn der Schaden dadurch verursacht wurde, dass das Gebäude durch den Sturm beschädigt wurde (z. B. durch eingeschlagene Fenster oder abgedeckte Dächer). Der Schaden muss also indirekt auf den Sturm zurückzuführen sein.
- Hagelschäden: Schäden, die durch Hagel entstehen, sind oft ebenfalls in der Klausel für Sturmschäden enthalten. Hierbei handelt es sich um Schäden, die durch herabfallende Hagelkörner verursacht werden.
3. Was ist durch die Klausel abgedeckt?
Die Klausel für Sturmschäden deckt in der Regel die Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten für den beschädigten Hausrat, sofern die oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind. Hier einige Beispiele, welche Schäden durch die Klausel abgedeckt sein können:
- Zerstörte Fenster: Wenn ein Sturm Fenster oder Türen zerstört und in der Folge Regen oder Sturm in die Wohnung eindringt und Möbel, Elektrogeräte oder andere Gegenstände beschädigt, übernimmt die Hausratversicherung die Kosten für die beschädigten Gegenstände.
- Wasserschäden durch Sturm: Wenn durch ein durch den Sturm beschädigtes Dach Regenwasser eindringt und Möbel, Teppiche oder Elektrogeräte beschädigt, übernimmt die Versicherung die Kosten für die Wiederbeschaffung oder Reparatur dieser Gegenstände.
- Schäden durch herabfallende Gegenstände: Wenn der Sturm Bäume oder Äste auf dein Haus wirft und dadurch Fenster eingeschlagen oder Dächer beschädigt werden, wodurch der Hausrat Schaden nimmt, greift ebenfalls der Versicherungsschutz.
4. Was ist nicht durch die Klausel abgedeckt?
Es gibt bestimmte Ausschlüsse und Begrenzungen, die bei der Klausel für Sturmschäden zu beachten sind:
- Außenliegende Gegenstände: Gegenstände, die sich außerhalb der Wohnung befinden, wie z. B. Gartenmöbel, Grills oder andere bewegliche Gegenstände im Freien, sind in der Regel nicht durch die Hausratversicherung versichert. Diese Schäden fallen unter die Gebäudeversicherung, sofern das Gebäude selbst beschädigt wird.
- Geringere Windstärke: Schäden durch leichtere Winde (Windstärken unter 8) werden in der Regel nicht als Sturmschaden anerkannt und sind daher nicht abgedeckt.
- Verschleiß oder Mängel: Schäden, die auf Verschleiß, unsachgemäße Wartung oder bereits bestehende Baumängel zurückzuführen sind, werden von der Versicherung nicht abgedeckt.
5. Selbstbeteiligung und Entschädigungsgrenzen
Wie bei vielen Versicherungen kann es auch bei der Hausratversicherung eine Selbstbeteiligung geben. Dies bedeutet, dass du im Schadensfall einen bestimmten Betrag selbst tragen musst, bevor die Versicherung den Rest übernimmt.
- Selbstbeteiligung: Je nach Vertrag kann die Selbstbeteiligung variieren. Wenn du eine Hausratversicherung mit einer Selbstbeteiligung abgeschlossen hast, musst du diese im Schadensfall aufbringen.
- Entschädigungsgrenzen: In manchen Fällen gibt es Entschädigungsgrenzen, die festlegen, wie viel die Versicherung im Schadensfall maximal zahlt. Dies kann von der Art des Schadens und dem Versicherungsvertrag abhängen.
6. Kombination mit der Wohngebäudeversicherung
Die Klausel für Sturmschäden in der Hausratversicherung deckt Schäden am Hausrat, aber nicht am Gebäude selbst ab. Schäden an Dächern, Wänden, Fenstern oder Türen fallen unter die Wohngebäudeversicherung. Es ist daher sinnvoll, sowohl eine Hausrat- als auch eine Wohngebäudeversicherung zu haben, um umfassenden Schutz zu gewährleisten.
- Wohngebäudeversicherung: Diese übernimmt die Kosten für Schäden am Gebäude selbst, die durch Sturm oder Hagel verursacht werden, während die Hausratversicherung den beweglichen Hausrat schützt.
Fazit
Die Klausel für Sturmschäden in der Hausratversicherung sorgt dafür, dass Schäden an deinem Hausrat, die durch Sturm oder Hagel verursacht werden, abgedeckt sind. Wichtig ist, dass der Sturm eine Windstärke von mindestens 8 erreicht haben muss und der Schaden am Hausrat oft indirekt durch eine Beschädigung des Gebäudes verursacht wird. Achte darauf, dass die Selbstbeteiligung und mögliche Entschädigungsgrenzen in deinem Vertrag festgelegt sind. Ein Hausratversicherung Vergleich hilft dir, die richtige Police mit umfassendem Schutz gegen Sturmschäden zu finden.