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Was bedeu­tet „Oblie­gen­heit“ bei der Hausratversicherung?

Der Begriff Oblie­gen­heit in der Haus­rat­ver­si­che­rung bezieht sich auf bestimm­te Pflich­ten und Ver­hal­tens­wei­sen, die der Ver­si­che­rungs­neh­mer erfül­len muss, um im Scha­dens­fall den Ver­si­che­rungs­schutz zu erhal­ten. Wenn die­se Pflich­ten nicht ein­ge­hal­ten wer­den, kann die Ver­si­che­rung die Leis­tung kür­zen oder im schlimms­ten Fall ganz ver­wei­gern. Oblie­gen­hei­ten die­nen dazu, Schä­den zu ver­mei­den oder deren Umfang zu begrenzen.

Wich­ti­ge Oblie­gen­hei­ten bei der Hausratversicherung

Hier sind eini­ge typi­sche Oblie­gen­hei­ten, die Ver­si­che­rungs­neh­mer beach­ten müssen:

  1. Sorg­falts­pflicht im Alltag
    • Der Ver­si­che­rungs­neh­mer muss die nöti­ge Sorg­falt wal­ten las­sen, um Schä­den zu ver­hin­dern. Dazu gehört zum Bei­spiel, Fens­ter und Türen bei Abwe­sen­heit zu schlie­ßen, um einen Ein­bruch zu verhindern.
    • Bei­spiel: Wenn Sie das Haus ver­las­sen und die Haus­tür offen las­sen, könn­te dies als Ver­let­zung der Oblie­gen­heit gewer­tet wer­den, und die Ver­si­che­rung könn­te die Ent­schä­di­gung kürzen.
  2. Scha­den­min­de­rungs­ob­lie­gen­heit
    • Im Scha­dens­fall muss der Ver­si­che­rungs­neh­mer den Scha­den so gering wie mög­lich hal­ten und alles tun, um den Scha­den zu begrenzen.
    • Bei­spiel: Bei einem Was­ser­rohr­bruch soll­ten Sie das Was­ser sofort abstel­len, um grö­ße­re Was­ser­schä­den zu ver­hin­dern. Unter­las­sen Sie dies, könn­te die Ver­si­che­rung den Scha­den nicht voll­stän­dig regulieren.
  3. Scha­dens­mel­dungs­pflicht
    • Schä­den müs­sen der Haus­rat­ver­si­che­rung unver­züg­lich gemel­det wer­den. In der Regel ist dies inner­halb von 7 Tagen nach dem Scha­dens­fall erforderlich.
    • Bei­spiel: Wenn Sie einen Ein­bruch nicht sofort mel­den, son­dern erst nach Wochen, könn­te die Ver­si­che­rung die Leis­tung ablehnen.
  4. Poli­zei­li­che Anzei­ge bei Ein­bruch oder Diebstahl
    • Bei Ein­bruch oder Dieb­stahl ist es eine Oblie­gen­heit, den Vor­fall unver­züg­lich der Poli­zei zu mel­den und eine poli­zei­li­che Anzei­ge zu erstatten.
    • Bei­spiel: Wenn Sie einen Ein­bruch nicht bei der Poli­zei anzei­gen, kann die Ver­si­che­rung den Scha­den nicht regu­lie­ren, da dies eine Oblie­gen­heit des Ver­si­che­rungs­neh­mers ist.
  5. Wahr­heits­ge­mä­ße Angaben
    • Sie müs­sen bei der Scha­den­mel­dung wahr­heits­ge­mä­ße Anga­ben machen. Fal­sche oder unvoll­stän­di­ge Infor­ma­tio­nen kön­nen dazu füh­ren, dass der Ver­si­che­rungs­schutz erlischt oder die Leis­tung gekürzt wird.

Fol­gen der Ver­let­zung von Obliegenheiten

Wenn der Ver­si­che­rungs­neh­mer eine Oblie­gen­heit ver­letzt, kann die Haus­rat­ver­si­che­rung den Scha­den ent­we­der nicht oder nur teil­wei­se regu­lie­ren. Die Fol­gen kön­nen unter­schied­lich sein, abhän­gig von der Schwe­re der Obliegenheitsverletzung:

  • Leis­tungs­kür­zung: Die Ver­si­che­rung kann die Ent­schä­di­gungs­leis­tung kür­zen, wenn eine Oblie­gen­heit ver­letzt wur­de, aber der Scha­den nicht voll­stän­dig auf die­se Ver­let­zung zurück­zu­füh­ren ist.
  • Leis­tungs­ver­wei­ge­rung: In schwer­wie­gen­den Fäl­len kann die Ver­si­che­rung die Zah­lung voll­stän­dig ver­wei­gern, ins­be­son­de­re wenn die Oblie­gen­heits­ver­let­zung grob fahr­läs­sig oder vor­sätz­lich war.

Fazit

Eine Oblie­gen­heit in der Haus­rat­ver­si­che­rung ist eine Ver­hal­tens­re­gel, die der Ver­si­che­rungs­neh­mer ein­hal­ten muss, um im Scha­dens­fall den Ver­si­che­rungs­schutz nicht zu gefähr­den. Dazu gehört das Ver­mei­den von Schä­den, die Scha­dens­mel­dung an die Ver­si­che­rung sowie die poli­zei­li­che Anzei­ge im Fal­le eines Ein­bruchs oder Dieb­stahls. Wird eine Oblie­gen­heit ver­letzt, kann die Ver­si­che­rung die Leis­tung kür­zen oder ver­wei­gern. Ein Haus­rat­ver­si­che­rung Ver­gleich hilft Ihnen, eine Poli­ce zu fin­den, die zu Ihren Bedürf­nis­sen passt, und die Haus­rat­ver­si­che­rung Kos­ten zu optimieren.

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