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Was bedeu­tet Unter­ver­si­che­rung in der Wohngebäudeversicherung?

Eine Unter­ver­si­che­rung in der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung liegt vor, wenn der ver­si­cher­te Wert des Gebäu­des zu nied­rig ange­setzt wur­de. Das bedeu­tet, dass die Ver­si­che­rungs­sum­me nicht aus­reicht, um den vol­len Wie­der­auf­bau des Gebäu­des im Scha­dens­fall abzu­de­cken. Im Fall eines Total­scha­dens, wie bei einem Brand oder einer Über­schwem­mung, wür­de die Ver­si­che­rung nur einen antei­li­gen Betrag der tat­säch­li­chen Kos­ten über­neh­men, was für den Ver­si­cher­ten erheb­li­che finan­zi­el­le Belas­tun­gen nach sich zie­hen könnte.

Wie ent­steht eine Unterversicherung?

  1. Unter­schät­zung des Gebäu­de-Neu­werts:
    • Wenn die Ver­si­che­rungs­sum­me nicht an die aktu­el­len Bau­prei­se ange­passt wird, kann es zu einer Unter­ver­si­che­rung kom­men. Dies ist beson­ders häu­fig bei älte­ren Poli­cen, bei denen der Wert des Gebäu­des über Jah­re hin­weg nicht aktua­li­siert wurde.
  2. Fal­sche Schät­zung bei Ver­trags­ab­schluss:
    • Falls bei Abschluss der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung der Wert des Gebäu­des zu nied­rig ange­ge­ben wur­de, um bei­spiels­wei­se die Prä­mi­en zu redu­zie­ren, kann dies im Scha­dens­fall zu einer Unter­ver­si­che­rung führen.
  3. Feh­len­de Anpas­sung an Bau­kos­ten­stei­ge­run­gen:
    • Bau­kos­ten stei­gen im Lau­fe der Zeit. Wenn die Ver­si­che­rungs­sum­me nicht regel­mä­ßig an die­se Stei­ge­run­gen ange­passt wird, kann die Deckung im Lau­fe der Jah­re unzu­rei­chend werden.

Fol­gen einer Unterversicherung:

  • Im Scha­dens­fall zahlt die Ver­si­che­rung nur einen pro­por­tio­na­len Anteil des Scha­dens, ent­spre­chend dem Ver­hält­nis der Ver­si­che­rungs­sum­me zum tat­säch­li­chen Wiederherstellungswert.
  • Wenn das Gebäu­de z. B. nur zur Hälf­te des tat­säch­li­chen Wer­tes ver­si­chert ist, über­nimmt die Ver­si­che­rung auch nur 50 % der Kos­ten für die Wie­der­her­stel­lung, selbst wenn der Scha­den gerin­ger ausfällt.

Wie kann man Unter­ver­si­che­rung vermeiden?

  1. Glei­ten­der Neu­wert­fak­tor:
    • Um eine Unter­ver­si­che­rung zu ver­mei­den, soll­te die Ver­si­che­rung auf Basis des glei­ten­den Neu­wert­fak­tors abge­schlos­sen wer­den. Die­ser Fak­tor sorgt dafür, dass die Ver­si­che­rungs­sum­me auto­ma­tisch an die aktu­el­len Bau­prei­se und Infla­ti­on ange­passt wird.
  2. Regel­mä­ßi­ge Über­prü­fung der Ver­si­che­rungs­sum­me:
    • Es ist rat­sam, die Ver­si­che­rungs­sum­me regel­mä­ßig zu über­prü­fen und gege­be­nen­falls anpas­sen zu las­sen, um sicher­zu­stel­len, dass sie den aktu­el­len Bau­kos­ten entspricht.

Fazit:

Eine Unter­ver­si­che­rung in der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung kann erheb­li­che finan­zi­el­le Ver­lus­te im Scha­dens­fall ver­ur­sa­chen. Die regel­mä­ßi­ge Anpas­sung der Ver­si­che­rungs­sum­me und der Abschluss einer Poli­ce mit Neu­wert­de­ckung sind essen­zi­ell, um aus­rei­chen­den Schutz zu gewähr­leis­ten. Ein Ver­gleich der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­run­gen hilft, die rich­ti­ge Poli­ce ohne Unter­ver­si­che­rungs­ri­si­ko zu finden.

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