Der Unterversicherungsverzicht ist eine Klausel in der Gebäudeversicherung, die besagt, dass der Versicherer bei einem Schadenfall auf den Einwand der Unterversicherung verzichtet. Im Klartext bedeutet das, dass die Versicherungssumme in diesem Fall nicht relevant ist und der Versicherer den vollen Schaden bis zur vereinbarten Deckungssumme übernimmt, unabhängig davon, ob diese Summe ausreicht, um den tatsächlichen Wert des Gebäudes oder des Hausrats abzudecken.
Die Klausel zum Unterversicherungsverzicht ist besonders wichtig, wenn die Versicherungssumme nicht ausreichend hoch ist, um den tatsächlichen Wert des Gebäudes oder des Hausrats abzudecken. Ohne diese Klausel könnte der Versicherer bei einem Schadenfall die Leistungen kürzen oder ablehnen, wenn die Versicherungssumme unter dem tatsächlichen Wert liegt.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass der Unterversicherungsverzicht nicht bedeutet, dass die Versicherungssumme beliebig niedrig gewählt werden kann. Die Versicherungssumme sollte den tatsächlichen Wert des Gebäudes oder des Hausrats möglichst genau widerspiegeln, um im Schadensfall eine ausreichende Deckung zu gewährleisten. Eine regelmäßige Überprüfung und Anpassung der Versicherungssumme an die aktuellen Werte ist daher empfehlenswert.