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Was bedeu­tet Unter­ver­si­che­rungs­ver­zicht in der Gebäudeversicherung?

Der Unter­ver­si­che­rungs­ver­zicht ist eine Klau­sel in der Gebäu­de­ver­si­che­rung, die besagt, dass der Ver­si­che­rer bei einem Scha­den­fall auf den Ein­wand der Unter­ver­si­che­rung ver­zich­tet. Im Klar­text bedeu­tet das, dass die Ver­si­che­rungs­sum­me in die­sem Fall nicht rele­vant ist und der Ver­si­che­rer den vol­len Scha­den bis zur ver­ein­bar­ten Deckungs­sum­me über­nimmt, unab­hän­gig davon, ob die­se Sum­me aus­reicht, um den tat­säch­li­chen Wert des Gebäu­des oder des Haus­rats abzudecken.

Die Klau­sel zum Unter­ver­si­che­rungs­ver­zicht ist beson­ders wich­tig, wenn die Ver­si­che­rungs­sum­me nicht aus­rei­chend hoch ist, um den tat­säch­li­chen Wert des Gebäu­des oder des Haus­rats abzu­de­cken. Ohne die­se Klau­sel könn­te der Ver­si­che­rer bei einem Scha­den­fall die Leis­tun­gen kür­zen oder ableh­nen, wenn die Ver­si­che­rungs­sum­me unter dem tat­säch­li­chen Wert liegt.

Es ist jedoch wich­tig zu beach­ten, dass der Unter­ver­si­che­rungs­ver­zicht nicht bedeu­tet, dass die Ver­si­che­rungs­sum­me belie­big nied­rig gewählt wer­den kann. Die Ver­si­che­rungs­sum­me soll­te den tat­säch­li­chen Wert des Gebäu­des oder des Haus­rats mög­lichst genau wider­spie­geln, um im Scha­dens­fall eine aus­rei­chen­de Deckung zu gewähr­leis­ten. Eine regel­mä­ßi­ge Über­prü­fung und Anpas­sung der Ver­si­che­rungs­sum­me an die aktu­el­len Wer­te ist daher empfehlenswert.

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