Der sogenannte “Unterversicherungsverzicht” ist eine Klausel in der Hausratversicherung, die den Versicherungsnehmer vor einer Unterdeckung im Schadensfall schützt. Wenn der Unterversicherungsverzicht in der Hausratversicherung enthalten ist, wird der Versicherungsnehmer im Falle eines Schadens nicht für eine unzureichende Versicherungssumme haftbar gemacht, auch wenn der Wert des versicherten Eigentums höher ist als die Versicherungssumme.
Im Falle eines Schadens wird normalerweise ein Gutachter beauftragt, um den Schaden und den Wert des betroffenen Eigentums zu bewerten. Wenn der Wert des Eigentums höher ist als die Versicherungssumme, wird normalerweise eine “Unterversicherung” festgestellt, und die Versicherungsgesellschaft zahlt nur einen Teil des Schadens, der dem Verhältnis zwischen der Versicherungssumme und dem tatsächlichen Wert des Eigentums entspricht.
Mit einem Unterversicherungsverzicht verzichtet die Versicherungsgesellschaft auf ihr Recht, eine Unterversicherung festzustellen und den Versicherungsnehmer für den nicht abgedeckten Teil des Schadens haftbar zu machen. Es ist jedoch wichtig, dass die Versicherungssumme ausreichend hoch ist, um den tatsächlichen Wert des Eigentums abzudecken, um eine Unterdeckung zu vermeiden.