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Was bedeu­tet Unter­ver­si­che­rungs­ver­zicht in der Hausratversicherung?

Der soge­nann­te “Unter­ver­si­che­rungs­ver­zicht” ist eine Klau­sel in der Haus­rat­ver­si­che­rung, die den Ver­si­che­rungs­neh­mer vor einer Unter­de­ckung im Scha­dens­fall schützt. Wenn der Unter­ver­si­che­rungs­ver­zicht in der Haus­rat­ver­si­che­rung ent­hal­ten ist, wird der Ver­si­che­rungs­neh­mer im Fal­le eines Scha­dens nicht für eine unzu­rei­chen­de Ver­si­che­rungs­sum­me haft­bar gemacht, auch wenn der Wert des ver­si­cher­ten Eigen­tums höher ist als die Versicherungssumme.

Im Fal­le eines Scha­dens wird nor­ma­ler­wei­se ein Gut­ach­ter beauf­tragt, um den Scha­den und den Wert des betrof­fe­nen Eigen­tums zu bewer­ten. Wenn der Wert des Eigen­tums höher ist als die Ver­si­che­rungs­sum­me, wird nor­ma­ler­wei­se eine “Unter­ver­si­che­rung” fest­ge­stellt, und die Ver­si­che­rungs­ge­sell­schaft zahlt nur einen Teil des Scha­dens, der dem Ver­hält­nis zwi­schen der Ver­si­che­rungs­sum­me und dem tat­säch­li­chen Wert des Eigen­tums entspricht.

Mit einem Unter­ver­si­che­rungs­ver­zicht ver­zich­tet die Ver­si­che­rungs­ge­sell­schaft auf ihr Recht, eine Unter­ver­si­che­rung fest­zu­stel­len und den Ver­si­che­rungs­neh­mer für den nicht abge­deck­ten Teil des Scha­dens haft­bar zu machen. Es ist jedoch wich­tig, dass die Ver­si­che­rungs­sum­me aus­rei­chend hoch ist, um den tat­säch­li­chen Wert des Eigen­tums abzu­de­cken, um eine Unter­de­ckung zu vermeiden.

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