Unter der Vorvertraglichkeit in der Rechtsschutzversicherung versteht man, dass Rechtsstreitigkeiten, deren Anlass bereits vor dem Vertragsabschluss lag, vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind.
In der Rechtsschutzversicherung besteht in der Regel immer nur dann Versicherungsschutz, wenn die Rechtsstreitigkeit nach dem Abschluss der Versicherung entsteht.