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Was bedeu­tet Vorvertraglichkeit?

Unter der Vor­ver­trag­lich­keit in der Rechts­schutz­ver­si­che­rung ver­steht man, dass Rechts­strei­tig­kei­ten, deren Anlass bereits vor dem Ver­trags­ab­schluss lag, vom Ver­si­che­rungs­schutz aus­ge­schlos­sen sind.

In der Rechts­schutz­ver­si­che­rung besteht in der Regel immer nur dann Ver­si­che­rungs­schutz, wenn die Rechts­strei­tig­keit nach dem Abschluss der Ver­si­che­rung entsteht.

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