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Was bekommt man von der Ver­si­che­rung bei Fahrraddiebstahl?

Die Leis­tun­gen, die Sie von Ihrer Ver­si­che­rung bei Fahr­rad­dieb­stahl erhal­ten, kön­nen je nach Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men und den Bedin­gun­gen Ihrer Ver­si­che­rungs­po­li­ce vari­ie­ren. Im All­ge­mei­nen bie­ten Fahr­rad­ver­si­che­run­gen in der Regel fol­gen­de Leis­tun­gen an:

  1. Ent­schä­di­gung für den Wert des gestoh­le­nen Fahr­rads: Die Ver­si­che­rung erstat­tet Ihnen den Wert des gestoh­le­nen Fahr­rads, basie­rend auf dem Wie­der­be­schaf­fungs­wert oder dem Zeit­wert des Fahr­rads zum Zeit­punkt des Dieb­stahls. Es kön­nen jedoch Abzü­ge für Abschrei­bun­gen oder eine ver­ein­bar­te Selbst­be­tei­li­gung gelten.
  2. Ersatz­be­schaf­fung: Eini­ge Ver­si­che­run­gen bie­ten anstel­le einer Bar­geld­ent­schä­di­gung die Mög­lich­keit, ein gleich­wer­ti­ges Ersatz­fahr­rad zu erhal­ten. Dies kann von der Ver­si­che­rungs­po­li­ce abhängen.
  3. Schutz vor Van­da­lis­mus oder Beschä­di­gung: Je nach Ver­si­che­rung kön­nen auch Schä­den am Fahr­rad durch Van­da­lis­mus oder ande­re Ursa­chen abge­deckt sein. Über­prü­fen Sie die Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen, um den Umfang des Schut­zes zu verstehen.
  4. Zusätz­li­che Leis­tun­gen: Eini­ge Fahr­rad­ver­si­che­run­gen bie­ten zusätz­li­che Leis­tun­gen wie Pan­nen­hil­fe, welt­wei­ten Schutz oder Ver­si­che­rungs­schutz für Zube­hör­tei­le und Ersatzteile.

Es ist wich­tig zu beach­ten, dass die Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen und ‑leis­tun­gen von Unter­neh­men zu Unter­neh­men unter­schied­lich sind. Lesen Sie daher die Ver­trags­be­din­gun­gen und infor­mie­ren Sie sich bei Ihrem Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men über die genau­en Leis­tun­gen, die Ihnen im Fall eines Fahr­rad­dieb­stahls zur Ver­fü­gung stehen.

Um den Anspruch auf Leis­tun­gen bei Fahr­rad­dieb­stahl gel­tend zu machen, müs­sen Sie in der Regel einen Dieb­stahl­be­richt bei der Poli­zei ein­rei­chen und alle erfor­der­li­chen Unter­la­gen und Nach­wei­se bei Ihrer Ver­si­che­rung ein­rei­chen. Befol­gen Sie die Anwei­sun­gen Ihres Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­mens, um den Scha­dens­fall ord­nungs­ge­mäß zu mel­den und die Leis­tun­gen zu erhalten.

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