Eine Bauherrenhaftpflicht-Versicherung schützt den Bauherren während der Bauzeit als Eigentümer des Grundstücks und des entstehenden Bauwerks.
Als Bauherr tragen Sie auch das Risiko, das Schäden an dem entstehenden Bauwerk unvorhergesehen eintreten können. Daher ist neben einer guten Bauherrenhaftpflicht auch der Abschluss einer sogenannten Bauleistungsversicherung zu empfehlen.
Eine Bauleistungsversicherung (früher auch Bauwesenversicherung) ist vergleichbar mit einer Kaskoversicherung für das entstehende Bauwerk. Sie umfasst alle Beschädigungen und Zerstörungen an Bauleistungen und Baumaterial, die während der Bauzeit auf der Baustelle unvorhergesehen eintreten.
Unvorhergesehen bedeutet, dass der Schaden für den Auftraggeber und die beauftragten Unternehmer oder deren Repräsentanten trotz dem jeweiligen Fachwissen nicht vorhergesehen werden konnten. Schäden durch Diebstahl von Sachen, die mit dem Gebäude bereits fest verbunden sind und Brand, Blitzschlag, Explosion können eingeschlossen werden. Das Glasbruchrisiko nach Einsatz der Scheiben ist ebenfalls versichert.
Die häufigsten Schadenursachen sind ungewöhnliche oder außergewöhnliche Naturereignisse, Konstruktions‑, Material‑, und Ausführungsfehler, unbekannte Eigenschaften des Baugrunds, sowie fahrlässige, böswillige und vorsätzliche Handlung Dritter.
In der Regel nicht versichert sind reine Leistungsmängel (z.B. Pfuscharbeit), Diebstahl oder Einbruchdiebstahl lagernder Materialien, Schäden durch normale Witterungseinflüsse, mit denen wegen der Jahreszeit und der örtlichen Verhältnisse gerechnet werden muss.
Die Versicherungssumme muss die gesamten Herstellungskosten einschließlich aller Zulieferungen und Eigenleistungen des Bauherrn umfassen.
Wussten Sie auch, dass Sie als Bauherr gegenüber den Handwerkern haften?
Laut §7 VOB, Teil B (Verdingungsordnung für Bauleistungen) hat der Bauhandwerker für das nicht abgenommene Gewerk nach einem Schaden erneuten finanziellen Anspruch für die erneute Erstellung.
Nicht der Handwerker hat das finanzielle Problem des Schadens, sondern Sie als Bauherr!
Der Beitrag für die Bauleistungsversicherung kann anteilig auf die am Bau beteiligten Handwerker umgelegt werden. Im Übrigen ist der Beitrag als Werbungskosten abzugsfähig.
Resümee: Kein Bau ohne Bauleistungsversicherung und Bauherrenhaftpflichtversicherung!