Die Bauleistungsversicherung umfasst alle unvorhergesehenen Schäden, welche während der Bauzeit an den Bauleistungen und je nach Schadenursache auch auf gelagerte Baumaterialien und Bauteile eintreten. Dabei ist wichtig, dass der Bauunternehmer und der Bauherr den Schaden nicht vorhersehen konnten.
Versichert sind aber auch Schäden, die zwar vorhersehbar, aber für den Bauherrn nicht abwendbar sind. Dies kann der Falls sein, wenn z.B. das Dach noch nicht vollständig eingedeckt ist, der Wetterbericht aber für die Nacht eine Sturmwarnung mitteilt. Als Bauherr muss man jetzt damit rechnen, dass es zu einem Schaden, an dem noch nicht fertig gestellten Dach kommt. Wenn aber jetzt die Zeit für entsprechende Sicherungsmaßnahmen nicht mehr ausreicht, ist der mögliche Schaden dennoch versichert, da dieser durch den Bauherrn nicht mehr abgewendet werden konnte.
Versichert im Rahmen einer Bauleistungsversicherung sind insbesondere:
- Schäden durch mutwillige Zerstörung Dritter (Vandalismus)
- Schäden durch höhere Gewalt, z.B. Sturm, Hagel und Unwetter
- Schäden durch Konstruktions- und Materialmängel
- Schäden durch unbekannte Boden- und Baugrundeigenschaften
- Schäden durch Diebstahl bereits verbauter Materialien und Bauteile
- Schäden an der Verglasung im Zeitraum der Fertigstellung des Bauwerks
- Schäden durch undichte Stellen
Je nach Anbieter und Vereinbarung gilt der Versicherungsschutz in der Bauleistungsversicherung auch für:
- Bauboden- und Baugrundmassen
- Bauhilfsstoffe und Hilfsbauten
- Besondere Bauausführungen wie z.B. Wannengründungen oder „weiße Wanne“