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Was deckt die Ele­men­tar­ver­si­che­rung ab?

Was deckt die Ele­men­tar­ver­si­che­rung ab? – Umfas­sen­der Schutz vor Naturgefahren

Ein­füh­rung: Die Bedeu­tung der Elementarversicherung

Die Ele­men­tar­ver­si­che­rung ist eine spe­zi­el­le Erwei­te­rung der Wohn­ge­bäu­de- oder Haus­rat­ver­si­che­rung, die Schutz vor Schä­den bie­tet, die durch extre­me Natur­er­eig­nis­se ver­ur­sacht wer­den. In Zei­ten zuneh­men­der Wet­ter­ex­tre­me und Natur­ka­ta­stro­phen wird die­ser Ver­si­che­rungs­schutz immer wich­ti­ger. Doch was genau deckt die Ele­men­tar­ver­si­che­rung ab? In die­sem Arti­kel erfährst du, wel­che Natur­ge­fah­ren durch die­se Ver­si­che­rung abge­deckt sind und wel­che Kos­ten im Scha­dens­fall über­nom­men werden.

Natur­ge­fah­ren, die durch die Ele­men­tar­ver­si­che­rung abge­deckt werden

Die Ele­men­tar­ver­si­che­rung schützt vor einer Viel­zahl von Natur­er­eig­nis­sen, die erheb­li­che Schä­den an Gebäu­den und Haus­rat ver­ur­sa­chen kön­nen. Zu den abge­deck­ten Gefah­ren gehören:

  1. Hoch­was­ser und Überschwemmungen
    • Schä­den: Die Ver­si­che­rung deckt Schä­den ab, die durch über­flu­te­te Flüs­se, Bäche, Seen oder durch Stark­re­gen ent­ste­hen. Dazu gehö­ren Was­ser­schä­den an Wän­den, Böden, Möbeln und elek­tri­schen Instal­la­tio­nen sowie die Kos­ten für Trock­nungs- und Sanierungsmaßnahmen.
  2. Erd­be­ben
    • Schä­den: Bei Erd­be­ben über­nimmt die Ele­men­tar­ver­si­che­rung die Kos­ten für Repa­ra­tu­ren an der Bau­sub­stanz, wie Ris­se in Wän­den, beschä­dig­te Fun­da­men­te oder ein­ge­stürz­te Dächer. Auch Schä­den am Haus­rat wer­den ersetzt, falls sie durch das Erd­be­ben ver­ur­sacht wurden.
  3. Erd­sen­kun­gen und Erdrutsche
    • Schä­den: Schä­den, die durch Boden­be­we­gun­gen wie Erd­sen­kun­gen oder Erd­rut­sche ver­ur­sacht wer­den, sind eben­falls abge­deckt. Dazu gehö­ren struk­tu­rel­le Schä­den an Gebäu­den, die durch die Bewe­gung oder das Abrut­schen des Bodens entstehen.
  4. Lawi­nen und Schneedruck
    • Schä­den: In Berg­re­gio­nen kön­nen Lawi­nen und Schnee­druck erheb­li­che Schä­den ver­ur­sa­chen. Die Ver­si­che­rung deckt Schä­den ab, die durch her­ab­stür­zen­de Schnee­mas­sen oder durch das Gewicht von Schnee auf Dächern entstehen.
  5. Sturm­flu­ten
    • Schä­den: In Küs­ten­re­gio­nen schützt die Ele­men­tar­ver­si­che­rung vor Schä­den, die durch Sturm­flu­ten ver­ur­sacht wer­den. Dies umfasst die Repa­ra­tur von Was­ser­schä­den an Gebäu­den sowie den Ersatz von zer­stör­tem Hausrat.
  6. Vul­kan­aus­brü­che
    • Schä­den: Obwohl in Deutsch­land sel­ten, sind Schä­den durch Vul­kan­aus­brü­che eben­falls abge­deckt. Dazu gehö­ren Schä­den durch Asche­re­gen, Lava oder pyro­klas­ti­sche Ströme.
  7. Rück­stau
    • Schä­den: Wenn Was­ser durch über­las­te­te Abwas­ser­sys­te­me in das Gebäu­de zurück­ge­drückt wird, über­nimmt die Ele­men­tar­ver­si­che­rung die Kos­ten für die Besei­ti­gung des Was­ser­scha­dens und not­wen­di­ge Sanie­rungs­maß­nah­men, vor­aus­ge­setzt, ent­spre­chen­de Schutz­vor­keh­run­gen wie Rück­stau­klap­pen waren vorhanden.

Wel­che Kos­ten über­nimmt die Elementarversicherung?

Die Ele­men­tar­ver­si­che­rung über­nimmt eine Viel­zahl von Kos­ten, die durch die oben genann­ten Natur­ge­fah­ren ent­ste­hen können:

  • Repa­ra­tur­kos­ten an der Bau­sub­stanz: Schä­den an Wän­den, Dächern, Fens­tern und ande­ren fes­ten Gebäu­de­tei­len wer­den durch die Ver­si­che­rung gedeckt. Dies umfasst auch die Kos­ten für not­wen­di­ge Bau­ma­te­ria­li­en und Arbeitsleistungen.
  • Wie­der­auf­bau­kos­ten: Soll­te das Gebäu­de durch ein Natur­er­eig­nis unbe­wohn­bar oder kom­plett zer­stört wer­den, über­nimmt die Ver­si­che­rung die Kos­ten für den Wie­der­auf­bau bis zur Höhe der ver­ein­bar­ten Versicherungssumme.
  • Auf­räum- und Ent­sor­gungs­kos­ten: Nach einem Ele­men­tar­scha­den fal­len oft erheb­li­che Kos­ten für das Auf­räu­men und die Ent­sor­gung von Trüm­mern, Schlamm oder zer­stör­ten Mate­ria­li­en an. Die­se Kos­ten wer­den eben­falls übernommen.
  • Trock­nungs- und Sanie­rungs­maß­nah­men: Ins­be­son­de­re bei Was­ser­schä­den ist eine schnel­le Trock­nung und Sanie­rung des Gebäu­des wich­tig, um Fol­ge­schä­den wie Schim­mel­bil­dung zu ver­hin­dern. Die Ver­si­che­rung zahlt für die­se Maßnahmen.
  • Ersatz beschä­dig­ter Ein­rich­tungs­ge­gen­stän­de: Bei einer kom­bi­nier­ten Wohn­ge­bäu­de- und Haus­rat­ver­si­che­rung über­nimmt die Ele­men­tar­ver­si­che­rung auch die Kos­ten für den Ersatz von Möbeln, Elek­tro­nik und ande­ren beweg­li­chen Gegen­stän­den, die durch das Natur­er­eig­nis beschä­digt oder zer­stört wurden.
  • Kos­ten für alter­na­ti­ve Unter­brin­gung: Soll­te das Haus nach einem Scha­den unbe­wohn­bar sein, deckt die Ver­si­che­rung die Kos­ten für eine vor­über­ge­hen­de Unter­brin­gung der Bewoh­ner, bis das Haus wie­der bewohn­bar ist.

Was ist nicht durch die Ele­men­tar­ver­si­che­rung abgedeckt?

Obwohl die Ele­men­tar­ver­si­che­rung einen umfas­sen­den Schutz bie­tet, gibt es bestimm­te Schä­den und Situa­tio­nen, die nicht abge­deckt sind:

  • Schä­den durch nor­ma­len Ver­schleiß oder man­geln­de Instand­hal­tung: Schä­den, die durch Alte­rung oder Ver­nach­läs­si­gung ent­stan­den sind, wer­den nicht abgedeckt.
  • Vor­sätz­lich her­bei­ge­führ­te Schä­den: Schä­den, die absicht­lich oder durch gro­be Fahr­läs­sig­keit ver­ur­sacht wur­den, sind von der Deckung ausgeschlossen.
  • Schä­den an bestimm­ten unge­si­cher­ten oder mobi­len Objek­ten: Bau­ten ohne fes­ten Boden­an­schluss, wie Zel­te, Gar­ten­häu­ser oder Car­ports, sind oft von der Ver­si­che­rung ausgeschlossen.

Fazit: Ein umfas­sen­der Schutz vor Naturkatastrophen

Die Ele­men­tar­ver­si­che­rung bie­tet einen umfas­sen­den Schutz vor den finan­zi­el­len Fol­gen von Natur­ka­ta­stro­phen, die durch her­kömm­li­che Ver­si­che­run­gen nicht abge­deckt sind. Sie über­nimmt eine brei­te Palet­te von Kos­ten, die durch Hoch­was­ser, Erd­be­ben, Schnee­druck und ande­re extre­me Natur­er­eig­nis­se ver­ur­sacht wer­den kön­nen. Für Haus­be­sit­zer, ins­be­son­de­re in Risi­ko­ge­bie­ten, ist die Ele­men­tar­ver­si­che­rung eine wich­ti­ge Ergän­zung zur regu­lä­ren Wohn­ge­bäu­de- oder Haus­rat­ver­si­che­rung und soll­te als essen­zi­el­ler Bestand­teil des Ver­si­che­rungs­schut­zes betrach­tet werden.

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