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Was deckt die Ele­men­tar­ver­si­che­rung nicht ab?

Was deckt die Ele­men­tar­ver­si­che­rung nicht ab? – Gren­zen des Versicherungsschutzes

Ein­füh­rung in die Gren­zen der Elementarversicherung

Die Ele­men­tar­ver­si­che­rung, auch bekannt als Ele­men­tar­scha­den­ver­si­che­rung, bie­tet einen wich­ti­gen Schutz vor Natur­ka­ta­stro­phen wie Hoch­was­ser, Erd­be­ben oder Erd­rut­schen. Doch wie jede Ver­si­che­rung hat auch die­se ihre Gren­zen. Es ist ent­schei­dend, dass Ver­si­che­rungs­neh­mer genau wis­sen, wel­che Schä­den durch ihre Ele­men­tar Ver­si­che­rung abge­deckt sind und wel­che nicht. In die­sem Arti­kel beleuch­ten wir die Situa­tio­nen, in denen die Ele­men­tar­ver­si­che­rung kei­nen Schutz bietet.

Wel­che Schä­den sind nicht durch die Ele­men­tar­ver­si­che­rung abgedeckt?

  1. Schä­den durch nor­ma­len Sturm und Hagel
    • Schä­den, die durch „nor­ma­le“ Wet­ter­ereig­nis­se wie Sturm (ab Wind­stär­ke 8) und Hagel ver­ur­sacht wer­den, sind in der Regel bereits durch die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung gedeckt. Die Ele­men­tar­scha­den­ver­si­che­rung greift nur bei außer­ge­wöhn­li­chen Natur­er­eig­nis­sen wie Hoch­was­ser oder Erdbeben.
  2. Grund­was­ser und soge­nann­te „laten­te“ Gefahren
    • Die Ele­men­tar­ver­si­che­rung deckt kei­ne Schä­den ab, die durch den natür­li­chen Grund­was­ser­stand oder durch lang­sa­mes Sicker­was­ser ent­ste­hen. Auch Schä­den durch Erd­sen­kun­gen, die nicht durch ein Natur­er­eig­nis wie Erd­be­ben oder Erd­rutsch ver­ur­sacht wur­den, sind in der Regel ausgeschlossen.
  3. Schä­den durch Vor­satz oder gro­be Fahrlässigkeit
    • Wenn ein Scha­den vor­sätz­lich her­bei­ge­führt wird oder durch gro­be Fahr­läs­sig­keit des Ver­si­che­rungs­neh­mers ent­steht, zahlt die Ver­si­che­rung in der Regel nicht. Ein Bei­spiel wäre das Igno­rie­ren einer offi­zi­el­len War­nung vor Hoch­was­ser und das Ver­säu­men von Schutzmaßnahmen.
  4. Bau­ten ohne fes­ten Boden­an­schluss und bestimm­te Außenanlagen
    • Oft­mals sind Bau­ten, die kei­nen fes­ten Boden­an­schluss haben (wie Gar­ten­häu­ser oder Car­ports), sowie bestimm­te Außen­an­la­gen (wie Ter­ras­sen oder Swim­ming­pools) nicht durch die Ele­men­tar­schä­den Gebäu­de­ver­si­che­rung abgesichert.
  5. Über­schwem­mun­gen durch Rück­stau ohne ent­spre­chen­de Vorkehrungen
    • Über­schwem­mun­gen durch Rück­stau sind nur dann abge­deckt, wenn der Ver­si­che­rungs­neh­mer aus­rei­chen­de Schutz­maß­nah­men, wie Rück­stau­klap­pen, instal­liert hat. Feh­len sol­che Vor­keh­run­gen, kann die Ver­si­che­rung die Leis­tung verweigern.
  6. Schä­den durch inne­re Unru­hen oder Kriegsereignisse
    • Schä­den, die durch Kriegs­er­eig­nis­se, inne­re Unru­hen oder ato­ma­re Strah­lung ver­ur­sacht wer­den, sind grund­sätz­lich von der Ele­men­tar Ver­si­che­rung aus­ge­schlos­sen. Die­se Risi­ken sind als nicht ver­si­cher­bar eingestuft.

War­um sind die­se Aus­schlüs­se wichtig?

Die Aus­schlüs­se in der Ele­men­tar­ver­si­che­rung sind nicht will­kür­lich, son­dern beru­hen auf kal­ku­lier­ba­ren Risi­ken und der Trag­bar­keit für Ver­si­che­rer. Schä­den, die durch lang­sa­me, kon­ti­nu­ier­li­che Pro­zes­se ent­ste­hen, las­sen sich schwer ver­si­chern, da sie oft nicht ein­deu­tig auf ein ein­zel­nes Ereig­nis zurück­ge­führt wer­den kön­nen. Eben­so fal­len selbst­ver­ur­sach­te oder nicht aus­rei­chend abge­si­cher­te Risi­ken in den Bereich der Eigen­ver­ant­wor­tung des Versicherungsnehmers.

Was kann man tun, um opti­mal abge­si­chert zu sein?

Um opti­mal gegen Natur­ge­fah­ren abge­si­chert zu sein, ist es wichtig:

  • Ver­si­che­rungs­po­li­ce genau prü­fen: Lies die Ver­trags­be­din­gun­gen sorg­fäl­tig durch und klä­re im Vor­feld, wel­che Schä­den abge­deckt sind und wel­che nicht.
  • Ergän­zen­de Ver­si­che­run­gen in Betracht zie­hen: In eini­gen Fäl­len kön­nen zusätz­li­che Ver­si­che­run­gen sinn­voll sein, z. B. eine Rück­stau­ver­si­che­rung oder eine spe­zi­el­le Ver­si­che­rung für Außenanlagen.
  • Schutz­maß­nah­men tref­fen: Sor­ge dafür, dass dein Gebäu­de den aktu­el­len Sicher­heits­an­for­de­run­gen ent­spricht und die not­wen­di­gen Schutz­vor­rich­tun­gen, wie Rück­stau­klap­pen, vor­han­den sind.

Fazit

Wäh­rend die Ele­men­tar­ver­si­che­rung einen umfas­sen­den Schutz gegen vie­le Natur­ge­fah­ren bie­tet, gibt es auch kla­re Gren­zen und Aus­schlüs­se, die man ken­nen soll­te. Ein bewuss­ter Umgang mit die­sen Aus­schlüs­sen sowie eine sorg­fäl­ti­ge Prü­fung und Ergän­zung des Ver­si­che­rungs­schut­zes kön­nen dazu bei­tra­gen, dass du im Ernst­fall best­mög­lich abge­si­chert bist. Es ist immer rat­sam, sich mit sei­nem Ver­si­che­rer zu bespre­chen und die indi­vi­du­el­len Risi­ken und Bedürf­nis­se genau zu analysieren.

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