Die Gebäudeversicherung deckt Schäden durch Blitzschlag umfassend ab, insbesondere dann, wenn der Blitz direkt in das Gebäude einschlägt. Diese Art von Versicherung schützt das Gebäude vor den Folgen des Einschlags und den damit verbundenen Schäden.
Typische Schäden, die abgedeckt werden:
- Direkter Blitzschlag:
- Wenn ein Blitz direkt ins Gebäude einschlägt, sind Schäden an der Bausubstanz und an fest installierten Teilen wie Dach, Wänden und Fenstern abgedeckt.
- Brandschäden durch Blitzschlag:
- Häufig entsteht durch einen Blitzschlag ein Feuer, das große Teile des Gebäudes zerstören kann. In diesem Fall übernimmt die Gebäudeversicherung die Kosten für den Wiederaufbau oder die Reparatur des Gebäudes sowie die Lösch- und Aufräumkosten.
- Folgeschäden durch Überspannung:
- Blitzschläge können zu Überspannungen in den elektrischen Leitungen führen, was häufig elektronische Geräte und Installationen im Gebäude beschädigt. In der Standarddeckung sind direkte Blitzschäden abgedeckt, während Überspannungsschäden oft durch einen Zusatzbaustein abgedeckt werden müssen.
Was wird nicht abgedeckt?
- Bewegliche Gegenstände wie Elektrogeräte und Möbel werden nicht von der Gebäudeversicherung, sondern durch eine Hausratversicherung geschützt.
- Schäden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit (z. B. unsachgemäße Blitzschutzinstallationen) werden nicht übernommen.
Fazit:
Die Gebäudeversicherung schützt umfassend vor Schäden durch Blitzschlag, einschließlich der Reparaturkosten für das Gebäude und eventuell entstehende Brandschäden. Überspannungsschäden an elektrischen Anlagen müssen möglicherweise über einen Zusatzbaustein abgesichert werden. Ein Vergleich der Wohngebäudeversicherungen kann dabei helfen, den passenden Schutz für Blitzschläge und Folgeschäden zu finden.