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Was deckt die Gebäu­de­ver­si­che­rung bei einem Erd­be­ben ab?

Eine Gebäu­de­ver­si­che­rung deckt Erd­be­ben­schä­den nicht auto­ma­tisch ab. Um gegen Schä­den durch Erd­be­ben ver­si­chert zu sein, muss eine Ele­men­tar­scha­den­ver­si­che­rung als Zusatz­bau­stein zur Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung abge­schlos­sen wer­den. Die­se Ver­si­che­rung schützt das Gebäu­de vor Natur­ka­ta­stro­phen wie Erd­be­ben, Über­schwem­mun­gen, Erd­rut­sche und ähn­li­chen Naturereignissen.

Was deckt die Ele­men­tar­scha­den­ver­si­che­rung bei einem Erd­be­ben ab?

  1. Schä­den an der Bau­sub­stanz:
    • Wenn ein Erd­be­ben zu Ris­sen in den Wän­den, ein­ge­stürz­ten Dächern oder Schä­den an der Fas­sa­de führt, über­nimmt die Ver­si­che­rung die Repa­ra­tur- oder Wie­der­auf­bau­kos­ten des Gebäudes.
  2. Fol­ge­schä­den:
    • Erd­be­ben kön­nen oft wei­te­re Fol­ge­schä­den ver­ur­sa­chen, z. B. durch Erd­rut­sche oder das Ein­drin­gen von Was­ser in das Gebäu­de. Die­se Schä­den sind durch die Ele­men­tar­scha­den­ver­si­che­rung eben­falls abgedeckt.
  3. Kos­ten für Auf­räum­ar­bei­ten:
    • Zusätz­lich über­nimmt die Ver­si­che­rung die Kos­ten für Auf­räum­ar­bei­ten, das Besei­ti­gen von Trüm­mern und ande­re Not­fall­maß­nah­men, die nach einem Erd­be­ben not­wen­dig werden.

Vor­aus­set­zun­gen und Risikogebiete:

  • In erd­be­ben­ge­fähr­de­ten Regio­nen kön­nen die Prä­mi­en für die Ele­men­tar­scha­den­ver­si­che­rung höher aus­fal­len, und eini­ge Ver­si­che­run­gen bie­ten die­sen Schutz nur unter bestimm­ten Bedin­gun­gen an.
  • Der Ver­si­che­rer stuft das Risi­ko anhand des Stand­orts des Gebäu­des ein, und es kann erfor­der­lich sein, spe­zi­el­le Sicher­heits­maß­nah­men zu tref­fen, um den Ver­si­che­rungs­schutz zu erhalten.

Fazit:

Eine Ele­men­tar­scha­den­ver­si­che­rung ist not­wen­dig, um Schä­den durch Erd­be­ben abzu­si­chern, da die nor­ma­le Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung dies nicht auto­ma­tisch abdeckt. Ein Ver­gleich der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­run­gen hilft, die pas­sen­de Ver­si­che­rung mit aus­rei­chen­dem Schutz gegen Natur­ka­ta­stro­phen wie Erd­be­ben zu finden.

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