Eine Gebäudeversicherung deckt Erdbebenschäden nicht automatisch ab. Um gegen Schäden durch Erdbeben versichert zu sein, muss eine Elementarschadenversicherung als Zusatzbaustein zur Wohngebäudeversicherung abgeschlossen werden. Diese Versicherung schützt das Gebäude vor Naturkatastrophen wie Erdbeben, Überschwemmungen, Erdrutsche und ähnlichen Naturereignissen.
Was deckt die Elementarschadenversicherung bei einem Erdbeben ab?
- Schäden an der Bausubstanz:
- Wenn ein Erdbeben zu Rissen in den Wänden, eingestürzten Dächern oder Schäden an der Fassade führt, übernimmt die Versicherung die Reparatur- oder Wiederaufbaukosten des Gebäudes.
- Folgeschäden:
- Erdbeben können oft weitere Folgeschäden verursachen, z. B. durch Erdrutsche oder das Eindringen von Wasser in das Gebäude. Diese Schäden sind durch die Elementarschadenversicherung ebenfalls abgedeckt.
- Kosten für Aufräumarbeiten:
- Zusätzlich übernimmt die Versicherung die Kosten für Aufräumarbeiten, das Beseitigen von Trümmern und andere Notfallmaßnahmen, die nach einem Erdbeben notwendig werden.
Voraussetzungen und Risikogebiete:
- In erdbebengefährdeten Regionen können die Prämien für die Elementarschadenversicherung höher ausfallen, und einige Versicherungen bieten diesen Schutz nur unter bestimmten Bedingungen an.
- Der Versicherer stuft das Risiko anhand des Standorts des Gebäudes ein, und es kann erforderlich sein, spezielle Sicherheitsmaßnahmen zu treffen, um den Versicherungsschutz zu erhalten.
Fazit:
Eine Elementarschadenversicherung ist notwendig, um Schäden durch Erdbeben abzusichern, da die normale Wohngebäudeversicherung dies nicht automatisch abdeckt. Ein Vergleich der Wohngebäudeversicherungen hilft, die passende Versicherung mit ausreichendem Schutz gegen Naturkatastrophen wie Erdbeben zu finden.