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Was deckt die Gebäudeversicherung bei einer Explosion ab?

Aktualisiert: 14. Juni 2026  ·  Veröffentlicht: 18. September 2024
Von Andreas Quast Aktualisiert:
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Die Wohngebäudeversicherung deckt Explosionsschäden an der Bausubstanz vollumfänglich ab – von direkten Beschädigungen bis zu Folgeschäden wie Rauch- und Wasserschäden. Explosionen zählen zu den Standard-Gefahren in jeder modernen Gebäudeversicherung und sind im Regelfall automatisch mitversichert, sofern die Ursache nicht auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Versicherungsnehmers zurückgeht.

Die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung deckt Explo­si­ons­schä­den an der Bau­sub­stanz voll­um­fäng­lich ab – von direk­ten Beschä­di­gun­gen bis zu Fol­ge­schä­den wie Rauch- und Was­ser­schä­den. Explo­sio­nen zäh­len zu den Stan­dard-Gefah­ren in jeder moder­nen Gebäu­de­ver­si­che­rung und sind im Regel­fall auto­ma­tisch mit­ver­si­chert, sofern die Ursa­che nicht auf gro­be Fahr­läs­sig­keit oder Vor­satz des Ver­si­che­rungs­neh­mers zurückgeht.

Leis­tungs­um­fang: Was die Gebäu­de­ver­si­che­rung bei Explo­sio­nen zahlt

Die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung deckt bei Explo­si­ons­schä­den fol­gen­de Posi­tio­nen ab:

  • Schä­den an der Bau­sub­stanz: Alle fes­ten Bestand­tei­le des Gebäu­des wie Wän­de, Dach­kon­struk­ti­on, Fens­ter, Türen, Hei­zungs­an­la­gen und fest instal­lier­te Sanitäranlagen
  • Fol­ge­schä­den: Rauch­schä­den, Ruß- und Geruchs­be­läs­ti­gun­gen sowie Was­ser­schä­den durch Lösch­was­ser und Brandbekämpfungsmaßnahmen
  • Auf­räum­ar­bei­ten und Trüm­mer­be­sei­ti­gung: Kos­ten für Ent­sor­gung von Trüm­mern und Schutt, soweit sie nicht von der Haft­pflicht­ver­si­che­rung des Ver­ur­sa­chers über­nom­men werden
  • Wie­der­auf­bau­kos­ten: Voll­stän­di­ge Rekon­struk­ti­on zu moder­nen Bau­stan­dards und aktu­el­len Bau­prei­sen (bei aus­rei­chen­der Versicherungssumme)

Aus­nah­men und Ein­schrän­kun­gen im Explosionsfall

Nicht alle Explo­si­ons­schä­den wer­den auto­ma­tisch erstat­tet. Die Ver­si­che­rung kann Leis­tun­gen ver­wei­gern, wenn:

  • Der Ver­si­che­rungs­neh­mer die Explo­si­on durch gro­be Fahr­läs­sig­keit oder Vor­satz ver­ur­sacht hat (z. B. unsach­ge­mä­ße Hand­ha­bung von Gasflaschen)
  • Gesetz­li­che Sicher­heits­vor­schrif­ten nicht ein­ge­hal­ten wur­den und dies zur Explo­si­on führte
  • Schä­den an beweg­li­chen Gegen­stän­den ent­stan­den sind – die­se fal­len unter die Haus­rat­ver­si­che­rung, nicht unter die Gebäudeversicherung
  • Eine Unter­ver­si­che­rung vor­liegt: Die Ver­si­che­rungs­sum­me unter­halb der aktu­el­len Wie­der­be­schaf­fungs­kos­ten liegt

Prak­ti­sche Tipps für opti­ma­len Explosionsschutz

  • Ver­si­che­rungs­sum­me prü­fen: Las­sen Sie regel­mä­ßig die Sum­me über­prü­fen – beson­ders nach Reno­va­tio­nen oder Wert­stei­ge­run­gen des Hauses
  • Prä­ven­tiv­maß­nah­men doku­men­tie­ren: Regel­mä­ßi­ge Wartung von Gas- und Hei­zungs­an­la­gen schützt vor Explo­sio­nen und dem Leistungsverweigerungsrisiko
  • Haus­rat­ver­si­che­rung kom­bi­nie­ren: Für Möbel, Elek­tro­nik und per­sön­li­che Gegen­stän­de ist eine sepa­ra­te Haus­rat­ver­si­che­rung notwendig
  • Tari­fe ver­glei­chen: Nicht alle Gebäu­de­ver­si­che­run­gen bie­ten iden­ti­sche Leis­tun­gen bei beson­de­ren Explo­si­ons­sze­na­ri­en (z. B. Druckwellenschäden)
  • Scha­dens­fall doku­men­tie­ren: Nach einer Explo­si­on Fotos machen, Sach­ver­stän­di­gen beauf­tra­gen und alle Bele­ge sammeln
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