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Was deckt die Gebäu­de­ver­si­che­rung bei einer Explo­si­on ab?

Die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung deckt Schä­den ab, die durch eine Explo­si­on ver­ur­sacht wer­den. Explo­sio­nen gehö­ren zu den ver­si­cher­ten Gefah­ren, die in der Regel in jeder Stan­dard-Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung ent­hal­ten sind. Hier ist, was typi­scher­wei­se abge­deckt wird:

Was deckt die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung bei einer Explosion?

  1. Schä­den an der Bau­sub­stanz:
    • Die Ver­si­che­rung über­nimmt die Kos­ten für Schä­den an der Bau­sub­stanz des Gebäu­des. Dazu gehö­ren Wän­de, Dächer, Fens­ter, und ande­re fes­te Bestand­tei­le des Hau­ses, die durch die Explo­si­on beschä­digt oder zer­stört wurden.
  2. Fol­ge­schä­den:
    • Neben den direk­ten Schä­den an der Bau­sub­stanz deckt die Ver­si­che­rung auch Fol­ge­schä­den ab, die durch die Explo­si­on ver­ur­sacht wer­den, wie etwa Rauch­schä­den oder Was­ser­schä­den, die durch den Ein­satz von Lösch­was­ser ent­stan­den sind.
  3. Auf­räum­ar­bei­ten:
    • Die Kos­ten für die Ent­sor­gung von Trüm­mern und Auf­räum­ar­bei­ten nach der Explo­si­on sind eben­falls in der Deckung ent­hal­ten. Das gilt für alle vom Scha­den betrof­fe­nen Gebäudeteile.
  4. Wie­der­auf­bau­kos­ten:
    • Wenn die Explo­si­on einen gro­ßen Teil des Gebäu­des zer­stört, deckt die Ver­si­che­rung die Kos­ten für den Wie­der­auf­bau des Gebäu­des zu den aktu­el­len Bau­kos­ten. Dabei wird sicher­ge­stellt, dass das Haus wie­der in sei­nen ursprüng­li­chen Zustand ver­setzt wird.

Was ist nicht abgedeckt?

  • Fahr­läs­sig­keit: Wenn die Explo­si­on auf gro­be Fahr­läs­sig­keit oder Vor­satz des Ver­si­che­rungs­neh­mers zurück­zu­füh­ren ist, kann die Ver­si­che­rung die Zah­lung verweigern.
  • Beweg­li­che Gegen­stän­de: Din­ge wie Möbel, Elek­tro­nik oder per­sön­li­che Gegen­stän­de, die durch die Explo­si­on beschä­digt wur­den, sind nicht über die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung abge­deckt. Die­se fal­len unter die Haus­rat­ver­si­che­rung.

Beson­de­re Fälle:

  • Gas­ex­plo­sio­nen: Beson­ders häu­fig wer­den Explo­sio­nen durch Gas­lecks ver­ur­sacht. Die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung deckt sol­che Explo­sio­nen ab, solan­ge die gesetz­li­chen Sicher­heits­vor­schrif­ten ein­ge­hal­ten wurden.

Fazit:

Die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung bie­tet umfas­sen­den Schutz bei Schä­den durch Explo­sio­nen. Sie deckt die Bau­sub­stanz, Fol­ge­schä­den und die Auf­räum­kos­ten ab. Für den Schutz von beweg­li­chen Gegen­stän­den ist jedoch eine Haus­rat­ver­si­che­rung erfor­der­lich. Ein Ver­gleich der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­run­gen hilft, den bes­ten Ver­si­che­rungs­schutz für dein Haus zu finden.

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