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Was deckt die Gebäudeversicherung bei Schimmel?

Aktualisiert: 14. Juni 2026  ·  Veröffentlicht: 17. September 2024
Von Andreas Quast Aktualisiert:
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Die Gebäudeversicherung deckt Schimmelschäden nur ab, wenn sie durch eine versicherte Ursache wie Leitungswasserschäden, Sturmschäden oder Feuerlöschwasser entstehen. Schimmel aus unzureichender Belüftung, falsches Heizen oder bauliche Mängel sind grundsätzlich nicht mitversichert. Die Abgrenzung zwischen Versicherungsfall und Ausschluss ist oft entscheidend für den Leistungsanspruch.

Die Gebäu­de­ver­si­che­rung deckt Schim­mel­schä­den nur ab, wenn sie durch eine ver­si­cher­te Ursa­che wie Lei­tungs­was­ser­schä­den, Sturm­schä­den oder Feu­er­lösch­was­ser ent­ste­hen. Schim­mel aus unzu­rei­chen­der Belüf­tung, fal­sches Hei­zen oder bau­li­che Män­gel sind grund­sätz­lich nicht mit­ver­si­chert. Die Abgren­zung zwi­schen Ver­si­che­rungs­fall und Aus­schluss ist oft ent­schei­dend für den Leistungsanspruch.

Wann zahlt die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung bei Schimmel?

Die Gebäu­de­ver­si­che­rung kommt für Schim­mel­be­sei­ti­gung und Fol­ge­schä­den auf, wenn nach­weis­bar eine ver­si­cher­te Scha­dens­ur­sa­che vorliegt:

  • Lei­tungs­was­ser­schä­den: Schim­mel nach Rohr­bruch, undich­ter Lei­tung oder Was­ser­rohr­bruch wird regu­liert, inklu­si­ve Sanie­rungs­kos­ten und Restau­ra­ti­on betrof­fe­ner Bauteile
  • Sturm­schä­den und Hagel: Wenn das Dach beschä­digt wur­de und Was­ser ein­dringt, das zu Schim­mel führt, über­nimmt die Ver­si­che­rung die Besei­ti­gung als Folgeschaden
  • Feu­er­lösch­was­ser: Feuch­tig­keits­schä­den durch Brand­be­kämp­fungs­maß­nah­men sind mit­ver­si­chert, da die Ursa­che ein ver­si­cher­tes Ereig­nis ist
  • Schnee­druck und Blitz­schlag: Auch indi­rek­te Was­ser­ein­tritts­schä­den aus die­sen Ereig­nis­sen kön­nen zu Schim­mel­re­gu­lie­rung führen

Wann lehnt die Ver­si­che­rung ab?

Schim­mel­schä­den wer­den typi­scher­wei­se aus­ge­schlos­sen bei:

  • Bau­li­che Män­gel: Man­gel­haf­te Wär­me­däm­mung, feh­ler­haf­te Abdich­tun­gen oder kon­struk­ti­ve Schwach­stel­len fal­len nicht unter Versicherungsschutz
  • Fal­sches Nut­zungs­ver­hal­ten: Unzu­rei­chen­des Lüf­ten, zu wenig Hei­zen oder zu hohe Raum­feuch­te sind Ver­ant­wor­tung des Nutzers
  • Ver­nach­läs­sig­te Wartung: Ver­stopf­te Regen­rin­nen, undich­te Fens­ter oder feh­len­de Dach­in­spek­ti­on wer­den als Pflicht­ver­let­zung gewertet
  • Chro­ni­sche Feuch­tig­keits­schä­den: Bereits vor­han­de­ne Näs­se oder Schwitz­was­ser sind ausgeschlossen
  • Schim­mel im Kel­ler: Grund­feuch­te oder auf­stei­gen­de Näs­se – es sei denn, ein ver­si­cher­tes Ereig­nis hat dies ausgelöst

Prak­ti­sche Tipps zur Schadensregulierung

  • Doku­men­ta­ti­on: Foto­gra­fie­re den Schim­mel und notie­re die Ursa­che (z. B. Was­ser­ein­tritt nach Sturm) – dies ist ent­schei­dend für Anspruchsprüfung
  • Schnel­le Mel­dung: Tei­le den Scha­den der Ver­si­che­rung zeit­nah mit; Ver­zö­ge­rung kann zur Ableh­nung führen
  • Fach­mann ein­schal­ten: Las­se einen zer­ti­fi­zier­ten Gut­ach­ter die Ursa­che fest­stel­len – nicht der Hausbesitzer
  • Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen prü­fen: Man­che Tari­fe bie­ten Zusatz­de­ckung für Schim­mel; ein Wohn­ge­bäu­de-Ver­si­che­rungs­ver­gleich lohnt sich
  • Haus­rat schüt­zen: Beschä­dig­te Möbel oder Elek­tro­nik regu­liert ggf. die Haus­rat­ver­si­che­rung, wenn die Grund­ur­sa­che ver­si­chert ist
  • Prä­ven­ti­on doku­men­tie­ren: War­tungs­be­le­ge für Dach, Fens­ter und Lei­tun­gen hel­fen im Schadensfall

Ver­si­che­rungs­schutz optimieren

Wer Schim­mel­ri­si­ken bes­ser absi­chern möch­te, soll­te beim Ver­gleich der Gebäu­de­ver­si­che­rung auf fol­gen­de Details ach­ten: erwei­ter­te Was­ser­scha­den-Deckung, Risi­ken durch Frost oder Schnee­last, und ob Schä­den an Kunst­stoff-Roh­ren ein­ge­schlos­sen sind. Man­che Anbie­ter bie­ten ca. 5–10 % Rabatt, wenn das Gebäu­de regel­mä­ßig gewar­tet wird. Eine regel­mä­ßi­ge Inspek­ti­on von Dach, Regen­rin­nen und Abdich­tun­gen redu­ziert nicht nur Schim­mel­ri­si­ken, son­dern stärkt auch Ver­si­che­rungs­an­sprü­che im Schadensfall.

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