Die Gebäudeversicherung deckt Schimmelschäden grundsätzlich nur dann ab, wenn der Schimmel durch eine versicherte Ursache wie Leitungswasserschäden, Sturmschäden oder Feuerlöschwasser entstanden ist. Schimmel, der durch unzureichende Belüftung, falsches Heizen oder bauliche Mängel verursacht wird, ist in der Regel nicht durch die Wohngebäudeversicherung abgedeckt. Hier sind die wichtigsten Punkte im Überblick:
Wann zahlt die Gebäudeversicherung bei Schimmel?
- Leitungswasserschäden:
- Wenn der Schimmel als Folge eines versicherten Wasserschadens entsteht, zum Beispiel durch einen Rohrbruch oder eine undichte Leitung, übernimmt die Wohngebäudeversicherung in der Regel die Kosten für die Beseitigung des Schimmels sowie die Reparatur der Schäden am Gebäude.
- Folgeschäden von Sturmschäden oder Hagel:
- Wenn Schimmel durch Sturmschäden entsteht, weil beispielsweise das Dach beschädigt wurde und Wasser eindringt, zahlt die Versicherung für die Beseitigung des Schimmels, sofern der Schaden als Folge eines versicherten Ereignisses betrachtet wird.
- Feuerlöschwasser:
- Sollte ein Feuer im Gebäude gelöscht werden und das eingesetzte Löschwasser zu Feuchtigkeitsschäden führen, die Schimmel begünstigen, übernimmt die Gebäudeversicherung ebenfalls die Sanierungskosten.
Wann zahlt die Gebäudeversicherung nicht?
- Baumängel oder unsachgemäße Nutzung:
- Schimmel, der durch bauliche Mängel (z. B. schlechte Isolierung oder mangelhafte Abdichtungen) oder falsches Heizen und Lüften entsteht, ist in der Regel nicht durch die Gebäudeversicherung abgedeckt. Diese Ursachen fallen oft unter die Verantwortung des Eigentümers und können als Verschleiß oder Pflichtverletzung gewertet werden.
- Fehlende Wartung:
- Wenn Schimmel durch unterlassene Wartungsarbeiten (z. B. verstopfte Regenrinnen oder unsachgemäße Abdichtung des Dachs) entsteht, zahlt die Versicherung ebenfalls nicht.
Welche Versicherung greift bei Schäden an beweglichen Gegenständen?
Falls durch den Schimmel auch Hausrat wie Möbel, Teppiche oder Elektronik beschädigt wurde, greift in der Regel die Hausratversicherung. Diese übernimmt die Kosten für beschädigte Einrichtungsgegenstände, wenn der Schimmel durch eine versicherte Ursache entstanden ist.
Fazit:
Die Wohngebäudeversicherung zahlt für Schimmelschäden, wenn sie Folge eines versicherten Ereignisses wie Leitungswasser- oder Sturmschäden sind. Schimmel, der durch Baumängel oder falsches Lüften verursacht wird, ist dagegen in der Regel nicht abgedeckt. Es lohnt sich, die Versicherungsbedingungen genau zu prüfen oder einen Wohngebäude Versicherungsvergleich durchzuführen, um sicherzustellen, dass alle relevanten Risiken abgedeckt sind.