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Was deckt die Gebäu­de­ver­si­che­rung bei Stark­re­gen ab?

Die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung deckt Stark­re­gen­schä­den nicht auto­ma­tisch ab. Um Schutz vor Schä­den durch Stark­re­gen oder ähn­li­che Natur­er­eig­nis­se zu erhal­ten, musst du eine Ele­men­tar­scha­den­ver­si­che­rung als Zusatz­bau­stein zur Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung abschließen.

Was deckt die Ele­men­tar­scha­den­ver­si­che­rung bei Stark­re­gen ab?

  1. Schä­den an der Bau­sub­stanz:
    • Wenn durch Stark­re­gen Was­ser in das Gebäu­de ein­dringt und Schä­den an Wän­den, Böden, Decken oder dem Fun­da­ment ver­ur­sacht, über­nimmt die Ele­men­tar­scha­den­ver­si­che­rung die Repa­ra­tur- und Instand­set­zungs­kos­ten.
  2. Kel­ler­über­schwem­mung:
    • Wenn der Kel­ler auf­grund von Rück­stau oder Über­schwem­mun­gen nach Stark­re­gen voll­läuft, sind die Schä­den am Mau­er­werk und an fest ver­bau­ten Gegen­stän­den (z. B. Hei­zun­gen) durch die Ele­men­tar­scha­den­ver­si­che­rung gedeckt.
  3. Auf­räum- und Trock­nungs­kos­ten:
    • Nach einem Stark­re­gen über­nimmt die Ver­si­che­rung auch die Kos­ten für das Abpum­pen von Was­ser, die Trock­nung des Gebäu­des und even­tu­ell not­wen­di­ge Auf­räum­ar­bei­ten.

Was ist nicht abgedeckt?

  • Beweg­li­che Gegen­stän­de wie Möbel oder elek­tro­ni­sche Gerä­te im Kel­ler sind nur über die Haus­rat­ver­si­che­rung abge­deckt, sofern die­se eben­falls Ele­men­tar­schä­den absichert.
  • Vor­satz oder gro­be Fahr­läs­sig­keit, wie das Nicht­be­ach­ten von War­nun­gen oder feh­len­de Schutz­maß­nah­men, kön­nen zum Aus­schluss der Leis­tun­gen führen.

Fazit:

Um Schä­den durch Stark­re­gen abzu­si­chern, musst du zur Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung eine Ele­men­tar­scha­den­ver­si­che­rung hin­zu­fü­gen. Die­se deckt Über­schwem­mun­gen und Rückstau­schä­den infol­ge von Stark­re­gen ab. Ein Ver­gleich der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­run­gen kann dir hel­fen, den bes­ten Schutz zu finden.

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