Die Wohngebäudeversicherung deckt Starkregenschäden nicht automatisch ab. Um Schutz vor Schäden durch Starkregen oder ähnliche Naturereignisse zu erhalten, musst du eine Elementarschadenversicherung als Zusatzbaustein zur Wohngebäudeversicherung abschließen.
Was deckt die Elementarschadenversicherung bei Starkregen ab?
- Schäden an der Bausubstanz:
- Wenn durch Starkregen Wasser in das Gebäude eindringt und Schäden an Wänden, Böden, Decken oder dem Fundament verursacht, übernimmt die Elementarschadenversicherung die Reparatur- und Instandsetzungskosten.
- Kellerüberschwemmung:
- Wenn der Keller aufgrund von Rückstau oder Überschwemmungen nach Starkregen vollläuft, sind die Schäden am Mauerwerk und an fest verbauten Gegenständen (z. B. Heizungen) durch die Elementarschadenversicherung gedeckt.
- Aufräum- und Trocknungskosten:
- Nach einem Starkregen übernimmt die Versicherung auch die Kosten für das Abpumpen von Wasser, die Trocknung des Gebäudes und eventuell notwendige Aufräumarbeiten.
Was ist nicht abgedeckt?
- Bewegliche Gegenstände wie Möbel oder elektronische Geräte im Keller sind nur über die Hausratversicherung abgedeckt, sofern diese ebenfalls Elementarschäden absichert.
- Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit, wie das Nichtbeachten von Warnungen oder fehlende Schutzmaßnahmen, können zum Ausschluss der Leistungen führen.
Fazit:
Um Schäden durch Starkregen abzusichern, musst du zur Wohngebäudeversicherung eine Elementarschadenversicherung hinzufügen. Diese deckt Überschwemmungen und Rückstauschäden infolge von Starkregen ab. Ein Vergleich der Wohngebäudeversicherungen kann dir helfen, den besten Schutz zu finden.