Die Gebäudeversicherung deckt bei Sturmschäden Schäden ab, die durch Stürme ab einer Windstärke von 8 (das entspricht etwa 62 km/h) entstehen. Zu den typischen Sturmschäden, die versichert sind, gehören:
1. Schäden am Dach:
- Abgedeckte Ziegel oder Schäden an der Dachkonstruktion sind ein häufiger Fall bei Stürmen. Die Versicherung übernimmt die Reparaturkosten oder, bei schweren Schäden, den Wiederaufbau des Dachs.
2. Beschädigte Fassaden und Außenwände:
- Stürme können auch die Fassade eines Gebäudes beschädigen, zum Beispiel durch herabfallende Äste oder andere umherfliegende Objekte. Solche Schäden werden ebenfalls von der Gebäudeversicherung übernommen.
3. Fenster und Türen:
- Wenn Fenster durch den Wind oder umherfliegende Gegenstände zu Bruch gehen, deckt die Gebäudeversicherung die Kosten für den Austausch oder die Reparatur.
4. Sturmschäden an Anbauten:
- Auch Anbauten, wie Garagen, Carports oder Gartenhäuser, sind in der Regel mitversichert, sofern sie Teil des Gebäudes sind.
5. Umgestürzte Bäume:
- Wenn ein Baum durch den Sturm auf das Gebäude stürzt und Schäden verursacht, sind die Kosten für die Beseitigung des Baums sowie die Reparatur des Gebäudes versichert.
Was wird nicht abgedeckt?
Es gibt einige Einschränkungen bei der Deckung von Sturmschäden:
- Schäden an beweglichen Gütern wie Gartenmöbeln oder Fahrzeugen sind in der Regel nicht durch die Gebäudeversicherung abgedeckt. Hierfür ist eine separate Hausratversicherung oder eine Kfz-Versicherung notwendig.
- Sturmschäden unter Windstärke 8 sind meist ausgeschlossen, da diese als weniger stark eingestuft werden.
Fazit:
Die Gebäudeversicherung bietet umfassenden Schutz bei Sturmschäden ab Windstärke 8. Es ist jedoch ratsam, den genauen Umfang der Deckung zu prüfen und gegebenenfalls ergänzende Versicherungen abzuschließen, um auch zusätzliche Risiken wie Elementarschäden oder Schäden an beweglichen Gütern abzudecken. Ein Vergleich der Wohngebäudeversicherungen hilft, die beste Versicherung für Sturmschäden zu finden.