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Was deckt die Gebäu­de­ver­si­che­rung bei Sturm ab?

Die Gebäu­de­ver­si­che­rung deckt bei Sturm­schä­den Schä­den ab, die durch Stür­me ab einer Wind­stär­ke von 8 (das ent­spricht etwa 62 km/h) ent­ste­hen. Zu den typi­schen Sturm­schä­den, die ver­si­chert sind, gehören:

1. Schä­den am Dach:

  • Abge­deck­te Zie­gel oder Schä­den an der Dach­kon­struk­ti­on sind ein häu­fi­ger Fall bei Stür­men. Die Ver­si­che­rung über­nimmt die Repa­ra­tur­kos­ten oder, bei schwe­ren Schä­den, den Wie­der­auf­bau des Dachs.

2. Beschä­dig­te Fas­sa­den und Außen­wän­de:

  • Stür­me kön­nen auch die Fas­sa­de eines Gebäu­des beschä­di­gen, zum Bei­spiel durch her­ab­fal­len­de Äste oder ande­re umher­flie­gen­de Objek­te. Sol­che Schä­den wer­den eben­falls von der Gebäu­de­ver­si­che­rung übernommen.

3. Fens­ter und Türen:

  • Wenn Fens­ter durch den Wind oder umher­flie­gen­de Gegen­stän­de zu Bruch gehen, deckt die Gebäu­de­ver­si­che­rung die Kos­ten für den Aus­tausch oder die Reparatur.

4. Sturm­schä­den an Anbau­ten:

  • Auch Anbau­ten, wie Gara­gen, Car­ports oder Gar­ten­häu­ser, sind in der Regel mit­ver­si­chert, sofern sie Teil des Gebäu­des sind.

5. Umge­stürz­te Bäu­me:

  • Wenn ein Baum durch den Sturm auf das Gebäu­de stürzt und Schä­den ver­ur­sacht, sind die Kos­ten für die Besei­ti­gung des Baums sowie die Repa­ra­tur des Gebäu­des versichert.

Was wird nicht abgedeckt?

Es gibt eini­ge Ein­schrän­kun­gen bei der Deckung von Sturmschäden:

  • Schä­den an beweg­li­chen Gütern wie Gar­ten­mö­beln oder Fahr­zeu­gen sind in der Regel nicht durch die Gebäu­de­ver­si­che­rung abge­deckt. Hier­für ist eine sepa­ra­te Haus­rat­ver­si­che­rung oder eine Kfz-Ver­si­che­rung notwendig.
  • Sturm­schä­den unter Wind­stär­ke 8 sind meist aus­ge­schlos­sen, da die­se als weni­ger stark ein­ge­stuft werden.

Fazit:

Die Gebäu­de­ver­si­che­rung bie­tet umfas­sen­den Schutz bei Sturm­schä­den ab Wind­stär­ke 8. Es ist jedoch rat­sam, den genau­en Umfang der Deckung zu prü­fen und gege­be­nen­falls ergän­zen­de Ver­si­che­run­gen abzu­schlie­ßen, um auch zusätz­li­che Risi­ken wie Ele­men­tar­schä­den oder Schä­den an beweg­li­chen Gütern abzu­de­cken. Ein Ver­gleich der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­run­gen hilft, die bes­te Ver­si­che­rung für Sturm­schä­den zu finden.

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