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Was deckt die Gebäu­de­ver­si­che­rung bei Überschwemmung?

Die Gebäu­de­ver­si­che­rung deckt Über­schwem­mungs­schä­den in der Regel nicht auto­ma­tisch ab. Um gegen Über­schwem­mun­gen ver­si­chert zu sein, muss eine Ele­men­tar­scha­den­ver­si­che­rung als Zusatz­bau­stein zur Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung abge­schlos­sen wer­den. Die­se Ver­si­che­rung bie­tet Schutz vor Schä­den durch Natur­ka­ta­stro­phen wie Über­schwem­mun­gen, Hoch­was­ser, Stark­re­gen, Schnee­druck, und Erdrutsche.

Was deckt die Ele­men­tar­scha­den­ver­si­che­rung bei einer Überschwemmung?

  1. Schä­den an der Bau­sub­stanz:
    • Die Ele­men­tar­scha­den­ver­si­che­rung deckt Schä­den an Wän­den, Böden, Fun­da­men­ten, und fest ver­bau­ten Gebäu­de­tei­len, die durch ein­drin­gen­des Was­ser ver­ur­sacht wer­den. Dazu gehö­ren auch Kellerüberflutungen.
  2. Fol­ge­schä­den:
    • Wenn infol­ge einer Über­schwem­mung Fol­ge­schä­den ent­ste­hen, wie z. B. Schim­mel oder Feuch­tig­keit, die das Gebäu­de beschä­di­gen, sind die­se eben­falls abgedeckt.
  3. Kos­ten für Auf­räum­ar­bei­ten:
    • Die Ver­si­che­rung über­nimmt auch die Kos­ten für Auf­räum­ar­bei­ten nach einer Über­schwem­mung, z. B. das Abpum­pen von Was­ser, die Trock­nung des Gebäu­des und die Ent­sor­gung beschä­dig­ter Baumaterialien.

Was ist nicht abgedeckt?

  • Beweg­li­che Gegen­stän­de, wie Möbel oder per­sön­li­che Gegen­stän­de, die durch Über­schwem­mun­gen beschä­digt wer­den, sind nicht durch die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung, son­dern durch die Haus­rat­ver­si­che­rung abge­deckt, sofern die­se eben­falls Ele­men­tar­schä­den versichert.

Vor­aus­set­zun­gen für die Deckung:

  • Damit Über­schwem­mungs­schä­den abge­deckt sind, muss der Ver­si­che­rungs­neh­mer eine Ele­men­tar­scha­den­ver­si­che­rung abschlie­ßen, die spe­zi­ell Natur­er­eig­nis­se wie Hoch­was­ser und Über­schwem­mun­gen abdeckt.
  • Ver­si­che­rer bewer­ten das Risi­ko eines Gebäu­des für Über­schwem­mun­gen anhand des ZÜRS-GEO-Sys­tems, das Stand­or­te in ver­schie­de­ne Risi­ko­zo­nen ein­teilt. In Hoch­ri­si­ko­ge­bie­ten sind die Prä­mi­en höher, oder es kann schwie­ri­ger sein, eine Ver­si­che­rung abzuschließen.

Fazit:

Eine nor­ma­le Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung deckt Über­schwem­mun­gen nicht auto­ma­tisch ab. Der zusätz­li­che Schutz durch eine Ele­men­tar­scha­den­ver­si­che­rung ist erfor­der­lich, um Über­schwem­mungs­schä­den abzu­si­chern. Ein Ver­gleich der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­run­gen hilft dabei, den rich­ti­gen Tarif für den Schutz vor Natur­ka­ta­stro­phen wie Über­schwem­mun­gen zu finden.

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