Die Gebäudeversicherung deckt bei Vandalismus in der Regel Schäden ab, die durch vorsätzliche Zerstörung oder Beschädigung des Gebäudes durch Dritte verursacht wurden. Allerdings ist der Vandalismusschutz oft nicht automatisch in allen Wohngebäudeversicherungen enthalten und muss manchmal als Zusatzbaustein hinzugefügt werden.
Typische Schäden, die durch Vandalismus abgedeckt sind:
- Beschädigungen an der Bausubstanz:
- Dazu gehören Schäden an Fenstern, Türen, Fassaden oder Dächern, die durch mutwillige Zerstörung verursacht wurden. Zum Beispiel, wenn Fenster eingeschlagen oder Türen beschädigt werden.
- Beschädigung von Anbauten und Nebengebäuden:
- Schäden an Garagen, Carports oder Gartenhäusern, die durch Vandalismus entstanden sind, werden ebenfalls von der Gebäudeversicherung übernommen, sofern diese Bauteile im Versicherungsvertrag enthalten sind.
- Graffiti und Farbschmierereien:
- Einige Versicherungen übernehmen die Kosten für die Entfernung von Graffiti oder anderen mutwilligen Verunstaltungen an der Fassade.
Was wird in der Regel nicht abgedeckt?
- Inneneinrichtungen und bewegliche Gegenstände, wie Möbel oder persönliche Besitztümer, sind nicht durch die Gebäudeversicherung geschützt. Hier greift die Hausratversicherung.
- Kleine Schäden: Manche Versicherungen haben Selbstbeteiligungen oder übernehmen nur Schäden, die eine bestimmte Schadenshöhe übersteigen.
Erweiterungen des Vandalismusschutzes:
- Erweiterter Vandalismusschutz kann in vielen Fällen zusätzliche Gefahren abdecken, wie das mutwillige Zerstören von fest installierten technischen Anlagen (z. B. Heizungsanlagen oder Solaranlagen).
Fazit:
Der Schutz vor Vandalismus ist in vielen Fällen entweder standardmäßig enthalten oder kann durch einen Zusatzbaustein erweitert werden. Um sicherzugehen, dass alle relevanten Schäden abgedeckt sind, lohnt sich ein Vergleich der Wohngebäudeversicherungen, um die passende Versicherung für den individuellen Bedarf zu finden.