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Was deckt die Gebäu­de­ver­si­che­rung bei Van­da­lis­mus ab?

Die Gebäu­de­ver­si­che­rung deckt bei Van­da­lis­mus in der Regel Schä­den ab, die durch vor­sätz­li­che Zer­stö­rung oder Beschä­di­gung des Gebäu­des durch Drit­te ver­ur­sacht wur­den. Aller­dings ist der Van­da­lis­mus­schutz oft nicht auto­ma­tisch in allen Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­run­gen ent­hal­ten und muss manch­mal als Zusatz­bau­stein hin­zu­ge­fügt werden.

Typi­sche Schä­den, die durch Van­da­lis­mus abge­deckt sind:

  1. Beschä­di­gun­gen an der Bau­sub­stanz:
    • Dazu gehö­ren Schä­den an Fens­tern, Türen, Fas­sa­den oder Dächern, die durch mut­wil­li­ge Zer­stö­rung ver­ur­sacht wur­den. Zum Bei­spiel, wenn Fens­ter ein­ge­schla­gen oder Türen beschä­digt werden.
  2. Beschä­di­gung von Anbau­ten und Neben­ge­bäu­den:
    • Schä­den an Gara­gen, Car­ports oder Gar­ten­häu­sern, die durch Van­da­lis­mus ent­stan­den sind, wer­den eben­falls von der Gebäu­de­ver­si­che­rung über­nom­men, sofern die­se Bau­tei­le im Ver­si­che­rungs­ver­trag ent­hal­ten sind.
  3. Graf­fi­ti und Farb­schmie­re­rei­en:
    • Eini­ge Ver­si­che­run­gen über­neh­men die Kos­ten für die Ent­fer­nung von Graf­fi­ti oder ande­ren mut­wil­li­gen Ver­un­stal­tun­gen an der Fassade.

Was wird in der Regel nicht abgedeckt?

  • Innen­ein­rich­tun­gen und beweg­li­che Gegen­stän­de, wie Möbel oder per­sön­li­che Besitz­tü­mer, sind nicht durch die Gebäu­de­ver­si­che­rung geschützt. Hier greift die Haus­rat­ver­si­che­rung.
  • Klei­ne Schä­den: Man­che Ver­si­che­run­gen haben Selbst­be­tei­li­gun­gen oder über­neh­men nur Schä­den, die eine bestimm­te Scha­dens­hö­he übersteigen.

Erwei­te­run­gen des Vandalismusschutzes:

  • Erwei­ter­ter Van­da­lis­mus­schutz kann in vie­len Fäl­len zusätz­li­che Gefah­ren abde­cken, wie das mut­wil­li­ge Zer­stö­ren von fest instal­lier­ten tech­ni­schen Anla­gen (z. B. Hei­zungs­an­la­gen oder Solaranlagen).

Fazit:

Der Schutz vor Van­da­lis­mus ist in vie­len Fäl­len ent­we­der stan­dard­mä­ßig ent­hal­ten oder kann durch einen Zusatz­bau­stein erwei­tert wer­den. Um sicher­zu­ge­hen, dass alle rele­van­ten Schä­den abge­deckt sind, lohnt sich ein Ver­gleich der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­run­gen, um die pas­sen­de Ver­si­che­rung für den indi­vi­du­el­len Bedarf zu finden.

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