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Was deckt die Gebäu­de­ver­si­che­rung bei Was­ser­schä­den ab?

Die Gebäu­de­ver­si­che­rung deckt in der Regel Was­ser­schä­den ab, die durch bestimm­te ver­si­cher­te Gefah­ren ver­ur­sacht wer­den. Im Stan­dard­ver­si­che­rungs­schutz sind Schä­den durch Lei­tungs­was­ser inbe­grif­fen. Hier eine Über­sicht, wel­che Was­ser­schä­den übli­cher­wei­se von der Gebäu­de­ver­si­che­rung abge­deckt werden:

1. Schä­den durch Leitungswasser

Die Gebäu­de­ver­si­che­rung über­nimmt die Kos­ten für Schä­den, die durch Lei­tungs­was­ser ent­ste­hen. Dazu zählen:

  • Rohr­brü­che: Wenn ein Was­ser­rohr platzt und Was­ser in das Gebäu­de ein­dringt, wer­den die Repa­ra­tur­kos­ten für die beschä­dig­ten Gebäu­de­tei­le über­nom­men, wie Böden, Wän­de oder Decken.
  • Undich­te Was­ser­lei­tun­gen: Schä­den durch undich­te oder defek­te Lei­tun­gen, z. B. in der Hei­zungs­an­la­ge oder bei Was­ser­zu­füh­run­gen, sind versichert.
  • Aus­tre­ten­des Was­ser aus Instal­la­tio­nen: Dazu gehört Was­ser, das aus Wasch­ma­schi­nen, Spül­ma­schi­nen oder Hei­zun­gen aus­tritt und Schä­den am Gebäu­de verursacht.

2. Schä­den durch Frost

Wenn Was­ser­lei­tun­gen durch Frost beschä­digt wer­den und Was­ser aus­tritt, ist dies in der Regel eben­falls über die Gebäu­de­ver­si­che­rung abge­deckt. Dabei spielt es kei­ne Rol­le, ob die Was­ser­lei­tun­gen inner­halb des Gebäu­des oder im Außen­be­reich, z. B. im Gar­ten, verlaufen.

3. Schä­den durch Über­lauf von Bade­wan­nen oder Waschbecken

Wenn Was­ser über­läuft, weil der Was­ser­hahn offen gelas­sen wur­de, und das Gebäu­de dadurch beschä­digt wird, deckt die Gebäu­de­ver­si­che­rung die ent­stan­de­nen Schä­den ab. Wich­tig ist, dass dies nicht vor­sätz­lich geschieht.

Was ist nicht abgedeckt?

Es gibt eini­ge Was­ser­schä­den, die typi­scher­wei­se nicht von der Gebäu­de­ver­si­che­rung abge­deckt wer­den, darunter:

  • Grund­was­ser oder Rück­stau: Schä­den durch stei­gen­des Grund­was­ser oder Rück­stau aus der Kana­li­sa­ti­on sind in der Regel nicht in der Stan­dard­de­ckung ent­hal­ten und erfor­dern oft eine zusätz­li­che Ele­men­tar­scha­den­ver­si­che­rung.
  • Schä­den durch ste­hen­des Was­ser oder Feuch­tig­keit, die durch man­geln­de Wartung ent­stan­den sind, wer­den nicht abge­deckt. Hier­bei han­delt es sich um Schä­den, die durch Instand­hal­tungs­pflich­ten des Eigen­tü­mers hät­ten ver­hin­dert wer­den können.

Fazit:

Die Gebäu­de­ver­si­che­rung deckt in ers­ter Linie Lei­tungs­was­ser­schä­den, wie Rohr­brü­che und aus­tre­ten­des Was­ser aus sani­tä­ren Anla­gen oder Hei­zun­gen. Um auch gegen ande­re Arten von Was­ser­schä­den wie Über­schwem­mun­gen oder Rück­stau ver­si­chert zu sein, kann eine Ele­men­tar­scha­den­ver­si­che­rung sinn­voll sein. Ein Ver­gleich der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­run­gen hilft, den pas­sen­den Schutz zu finden.

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