Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht leistet für Schäden, die verursacht werden durch die unzureichende Beachtung bzw. fahrlässigen Pflichtverletzung von z. B.:
- der Verkehrssicherungspflicht (mangelhafte Beleuchtung des Hauseingangs, schadhafte Wege sowie ungenügendes Räumen und Streuen bei Schnee und Eisglätte)
- der Instandhaltungspflicht (herabfallende Dachziegel, Bestandteile des Mauerwerks usw.)
Überträgt der Vermieter Pflichten zur Verkehrssicherung auf den Mieter, was innerhalb des Mietvertrags möglich ist, so ändert dies nichts an der Haftung. Der Vermieter ist weiterhin in der Haftung, auch wenn der Mieter die ihm übertragenen Aufgaben nicht ordnungsgemäß nachkommt.
Hierzu übernimmt die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht folgende Aufgaben:
- Die Prüfung der Haftungsfrage (ob und in welcher Höhe Verpflichtung zum Schadenersatz besteht).
- Die Wiedergutmachung des Schadens bei berechtigten Ansprüchen.
- Die Abwehr unberechtigter oder zu hoher Schadenersatzforderungen, wozu auch die Führung und Kostenübernahme eines Prozesses gehört.