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Was deckt die Haus und Grund­be­sit­zer­haft­pflicht ab?

Die Haus- und Grund­be­sit­zer­haft­pflicht leis­tet für Schä­den, die ver­ur­sacht wer­den durch die unzu­rei­chen­de Beach­tung bzw. fahr­läs­si­gen Pflicht­ver­let­zung von z. B.:

  • der Ver­kehrs­si­che­rungs­pflicht (man­gel­haf­te Beleuch­tung des Haus­ein­gangs, schad­haf­te Wege sowie unge­nü­gen­des Räu­men und Streu­en bei Schnee und Eisglätte)
  • der Instand­hal­tungs­pflicht (her­ab­fal­len­de Dach­zie­gel, Bestand­tei­le des Mau­er­werks usw.)

Über­trägt der Ver­mie­ter Pflich­ten zur Ver­kehrs­si­che­rung auf den Mie­ter, was inner­halb des Miet­ver­trags mög­lich ist, so ändert dies nichts an der Haf­tung. Der Ver­mie­ter ist wei­ter­hin in der Haf­tung, auch wenn der Mie­ter die ihm über­tra­ge­nen Auf­ga­ben nicht ord­nungs­ge­mäß nachkommt.

Hier­zu über­nimmt die Haus- und Grund­be­sit­zer­haft­pflicht fol­gen­de Aufgaben:

  • Die Prü­fung der Haf­tungs­fra­ge (ob und in wel­cher Höhe Ver­pflich­tung zum Scha­den­er­satz besteht).
  • Die Wie­der­gut­ma­chung des Scha­dens bei berech­tig­ten Ansprüchen.
  • Die Abwehr unbe­rech­tig­ter oder zu hoher Scha­den­er­satz­for­de­run­gen, wozu auch die Füh­rung und Kos­ten­über­nah­me eines Pro­zes­ses gehört.

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