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Was deckt die Inhalts­ver­si­che­rung ab?

Die Inhalts­ver­si­che­rung, auch bekannt als Geschäfts­in­halts­ver­si­che­rung oder Inven­tar­ver­si­che­rung, bie­tet umfas­sen­den Schutz für das beweg­li­che Ver­mö­gen eines Unter­neh­mens. Die­se Art der Ver­si­che­rung ist essen­ti­ell, um finan­zi­el­le Ver­lus­te zu ver­mei­den, die durch Beschä­di­gung oder Ver­lust von Betriebs­ein­rich­tun­gen, Waren und ande­ren betrieb­li­chen Gegen­stän­den ent­ste­hen kön­nen. Nach­fol­gend fin­den Sie die Haupt­be­rei­che, die durch eine Inhalts­ver­si­che­rung abge­deckt werden:

Grund­le­gen­de Abde­ckun­gen der Inhaltsversicherung

  1. Feu­er­schä­den: Deckt Schä­den durch Brand, Blitz­schlag, Explo­si­on und sogar Implo­si­on. Zusätz­lich sind oft Schä­den durch Lösch­maß­nah­men abge­deckt, die wäh­rend des Ver­suchs, ein Feu­er zu bekämp­fen, ent­ste­hen können.
  2. Ein­bruch­dieb­stahl und Van­da­lis­mus: Erstat­tet Ver­lus­te, die durch Ein­bruch, ein­schließ­lich des Dieb­stahls von Betriebs­ver­mö­gen, ent­ste­hen. Schä­den durch Van­da­lis­mus im Zuge eines Ein­bruchs sind eben­falls gedeckt.
  3. Lei­tungs­was­ser­schä­den: Umfasst Schä­den, die durch aus­lau­fen­des Was­ser aus Was­ser­lei­tun­gen oder Hei­zungs­sys­te­men ent­ste­hen. Dazu zäh­len auch Schä­den an der Betriebs­ein­rich­tung und am Lager­be­stand durch Wassereinwirkung.
  4. Sturm- und Hagel­schä­den: Bie­tet Schutz bei Beschä­di­gun­gen durch Sturm (ab Wind­stär­ke 8) und Hagel, ein­schließ­lich der direk­ten Fol­ge­schä­den an Gebäu­den und Inhalten.

Optio­na­le Zusatzdeckungen

Um den Schutz­um­fang einer Inhalts­ver­si­che­rung zu erwei­tern, bie­ten vie­le Ver­si­che­rer optio­na­le Zusät­ze an, die je nach Bedarf des Unter­neh­mens hin­zu­ge­fügt wer­den können:

  • Ele­men­tar­schä­den: Schützt vor Schä­den durch Natur­ka­ta­stro­phen wie Über­schwem­mun­gen, Erd­be­ben, Erd­rut­sche und Lawinen.
  • Betriebs­un­ter­bre­chung: Deckt den finan­zi­el­len Ver­lust ab, der ent­steht, wenn der Betrieb auf­grund eines ver­si­cher­ten Scha­dens vor­über­ge­hend ein­ge­stellt wer­den muss. Dazu gehö­ren ent­gan­ge­ne Ein­nah­men und wei­ter­lau­fen­de fixe Kosten.
  • Glas­bruch: Deckt die Kos­ten für die Repa­ra­tur oder den Ersatz von zer­bro­che­nem Glas an Fens­tern und Türen.
  • Elek­tro­nik­ver­si­che­rung: Bie­tet spe­zi­el­len Schutz für elek­tro­ni­sche Gerä­te und Anla­gen, die durch ver­schie­de­ne Ursa­chen beschä­digt oder zer­stört wer­den können.

Vor­tei­le einer Inhaltsversicherung

Eine Inhalts­ver­si­che­rung sichert nicht nur die finan­zi­el­le Sta­bi­li­tät eines Unter­neh­mens im Scha­dens­fall, son­dern ermög­licht auch eine schnel­le­re Wie­der­auf­nah­me des nor­ma­len Geschäfts­be­triebs. Sie hilft, poten­zi­el­le Unter­bre­chun­gen und finan­zi­el­le Unsi­cher­hei­ten, die durch unvor­her­seh­ba­re Schä­den ent­ste­hen kön­nen, zu mini­mie­ren. Durch regel­mä­ßi­ge Über­prü­fun­gen und Anpas­sun­gen des Ver­si­che­rungs­schut­zes kann sicher­ge­stellt wer­den, dass der Ver­si­che­rungs­um­fang stets den aktu­el­len Unter­neh­mens­be­dürf­nis­sen entspricht.

Die Inhalts­ver­si­che­rung bie­tet somit eine soli­de Grund­la­ge für den umfas­sen­den Schutz des Betriebs­ver­mö­gens und ist ein unver­zicht­ba­rer Bestand­teil des Risi­ko­ma­nage­ments für jedes Unternehmen.

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