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Was deckt die Lkw Haftpflichtversicherung ab?

Von Andreas Quast Aktualisiert:
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Die Lkw Haftpflichtversicherung deckt Schäden ab, die Sie als Fahrer oder Halter Dritten zufügen – also Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben und die Basis jeder Lkw-Versicherung. Wichtig: Eigene Schäden am Lkw sind nicht enthalten – dafür benötigen Sie eine Kaskoversicherung.

Die Lkw Haft­pflicht­ver­si­che­rung deckt Schä­den ab, die Sie als Fah­rer oder Hal­ter Drit­ten zufü­gen – also Per­so­nen­schä­den, Sach­schä­den und Ver­mö­gens­schä­den. Sie ist gesetz­lich vor­ge­schrie­ben und die Basis jeder Lkw-Ver­si­che­rung. Wich­tig: Eige­ne Schä­den am Lkw sind nicht ent­hal­ten – dafür benö­ti­gen Sie eine Kaskoversicherung.

Wel­che Schä­den die Lkw Haft­pflicht abdeckt

Die Lkw Haft­pflicht­ver­si­che­rung über­nimmt fol­gen­de Scha­dens­ar­ten, die beim Betrieb Ihres Lkw entstehen:

  • Per­so­nen­schä­den: Medi­zi­ni­sche Behand­lungs­kos­ten, Schmer­zens­geld, Ren­ten­zah­lun­gen und Pfle­ge­leis­tun­gen bei Ver­let­zun­gen oder Todes­fäl­len. Bei schwe­ren Unfäl­len kön­nen die­se Kos­ten schnell meh­re­re Mil­lio­nen Euro erreichen.
  • Sach­schä­den: Beschä­di­gun­gen frem­der Fahr­zeu­ge, Gebäu­de, Infra­struk­tur oder Waren. Die Ver­si­che­rung zahlt Repa­ra­tur- oder Wiederbeschaffungskosten.
  • Ver­mö­gens­schä­den: Finan­zi­el­le Ver­lus­te wie Pro­duk­ti­ons­aus­fäl­le, Nut­zungs­aus­fäl­le oder Ver­dienst­aus­fäl­le, die durch den Unfall entstehen.

Gesetz­li­che Min­dest­de­ckungs­sum­men 2026

In Deutsch­land gel­ten fol­gen­de gesetz­lich vor­ge­schrie­be­ne Min­dest­sum­men für die Lkw Haftpflicht:

  • Per­so­nen­schä­den: min­des­tens 7,5 Mil­lio­nen Euro pro Person
  • Sach­schä­den: min­des­tens 1,12 Mil­lio­nen Euro pro Schadensfall
  • Ver­mö­gens­schä­den: min­des­tens 50.000 Euro pro Schadensfall

Vie­le Ver­si­che­rer bie­ten höhe­re Deckungs­sum­men an – etwa 10 oder 15 Mil­lio­nen Euro für Per­so­nen­schä­den. Ange­sichts der enor­men Kos­ten­po­ten­zia­le bei Schwer­st­un­fäl­len ist eine Erhö­hung der Deckungs­sum­men für pro­fes­sio­nel­le Lkw-Betrie­be stark zu emp­feh­len, um per­sön­li­che Haf­tung zu vermeiden.

Was die Haft­pflicht NICHT abdeckt

Die Lkw Haft­pflicht­ver­si­che­rung schützt nur vor Schä­den an Drit­ten. Fol­gen­de Schä­den am eige­nen Lkw sind aus­drück­lich nicht versichert:

  • Unfall­schä­den am eige­nen Fahr­zeug (auch wenn Sie den Unfall ver­ur­sacht haben)
  • Dieb­stahl und Vandalismus
  • Natur­ge­wal­ten wie Sturm, Hagel oder Überschwemmung
  • Glas­bruch
  • Ver­schleiß und Verschleißreparaturen

Für umfas­sen­den Schutz Ihres Fahr­zeugs benö­ti­gen Sie zusätz­lich eine Kas­ko­ver­si­che­rung (Teil­kas­ko oder Vollkasko).

Prak­ti­sche Tipps für die rich­ti­ge Absicherung

  • Deckungs­sum­men erhö­hen: Wäh­len Sie höhe­re Sum­men als gesetz­lich vor­ge­schrie­ben – ca. 10 Mil­lio­nen Euro für Per­so­nen­schä­den sind Stan­dard in der Branche.
  • Kas­ko­ver­si­che­rung prü­fen: Für moder­ne oder finan­zier­te Lkw ist eine Kas­ko­ver­si­che­rung sinn­voll – die Kos­ten amor­ti­sie­ren sich schnell bei Unfällen.
  • Ver­glei­chen lohnt sich: Die Prä­mi­en vari­ie­ren je nach Alter des Fahr­zeugs, Zulas­sung und Fah­rer­pro­fil erheblich.
  • Fah­rer­kreis defi­nie­ren: Begren­zen Sie den Fah­rer­per­so­nen­kreis auf die tat­säch­lich fah­ren­den Per­so­nen – das spart oft 10–20 % Beitrag.
  • Jah­res­fahr­leis­tung rea­lis­tisch ange­ben: Eine zu hohe ange­ge­ben Kilo­me­ter­leis­tung führt zu unnö­tig hohen Prämien.
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