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Was deckt die Lkw Haft­pflicht­ver­si­che­rung ab?

Die Lkw Haft­pflicht­ver­si­che­rung ist gesetz­lich vor­ge­schrie­ben und stellt die Basis jeder Lkw-Ver­si­che­rung dar. Sie deckt die Schä­den ab, die Sie als Hal­ter oder Fah­rer eines Lkw ande­ren Per­so­nen oder deren Eigen­tum zufü­gen. Ohne eine gül­ti­ge Haft­pflicht­ver­si­che­rung darf ein Lkw nicht auf öffent­li­chen Stra­ßen gefah­ren wer­den. Die Haft­pflicht über­nimmt jedoch nur die Schä­den an Drit­ten – eige­ne Schä­den am Lkw sind nicht abgedeckt.

Leis­tun­gen der Lkw Haftpflichtversicherung

Die Lkw Haft­pflicht­ver­si­che­rung über­nimmt die Kos­ten für fol­gen­de Schä­den, die durch den Betrieb des Lkw entstehen:

  • Per­so­nen­schä­den: Dazu zäh­len medi­zi­ni­sche Kos­ten, Schmer­zens­geld und Ren­ten­zah­lun­gen, wenn Drit­te durch den Unfall ver­letzt oder getö­tet wer­den. Die Kos­ten kön­nen schnell in die Mil­lio­nen­hö­he gehen, ins­be­son­de­re bei schwe­ren Ver­let­zun­gen oder dau­er­haf­ten Schäden.
  • Sach­schä­den: Schä­den an frem­dem Eigen­tum, wie z. B. Fahr­zeu­ge, Gebäu­de, Zäu­ne oder Stra­ßen­an­la­gen, wer­den durch die Haft­pflicht­ver­si­che­rung über­nom­men. Dies umfasst Repa­ra­tur­kos­ten, aber auch Ersatz­kos­ten, wenn der Scha­den irrepa­ra­bel ist.
  • Ver­mö­gens­schä­den: Wenn durch den Unfall finan­zi­el­le Ver­lus­te ent­ste­hen, wie z. B. Pro­duk­ti­ons­aus­fäl­le oder Nut­zungs­aus­fäl­le, deckt die Haft­pflicht­ver­si­che­rung auch die­se Schä­den ab.

Deckungs­sum­men der Lkw Haftpflichtversicherung

Die gesetz­li­chen Min­dest­de­ckungs­sum­men für die Lkw Haft­pflicht­ver­si­che­rung in Deutsch­land betragen:

  • Per­so­nen­schä­den: Min­des­tens 7,5 Mil­lio­nen Euro pro Person.
  • Sach­schä­den: Min­des­tens 1,12 Mil­lio­nen Euro pro Schadensfall.
  • Ver­mö­gens­schä­den: Min­des­tens 50.000 Euro pro Schadensfall.

Vie­le Ver­si­che­rer bie­ten jedoch höhe­re Deckungs­sum­men an, um eine umfas­sen­de­re Absi­che­rung zu gewähr­leis­ten. Ange­sichts der hohen Kos­ten, die bei schwe­ren Unfäl­len ent­ste­hen kön­nen, ist es rat­sam, höhe­re Deckungs­sum­men zu wäh­len, um im Scha­dens­fall nicht per­sön­lich haf­ten zu müssen.

Was ist nicht durch die Lkw Haft­pflicht­ver­si­che­rung abgedeckt?

Wäh­rend die Haft­pflicht­ver­si­che­rung Schä­den an Drit­ten abdeckt, schützt sie nicht vor Schä­den am eige­nen Lkw. Wenn Ihr Fahr­zeug bei einem Unfall beschä­digt wird, den Sie selbst ver­ur­sacht haben, sind die Repa­ra­tur­kos­ten nicht durch die Haft­pflicht­ver­si­che­rung gedeckt. Auch Schä­den durch Dieb­stahl, Van­da­lis­mus oder Natur­er­eig­nis­se wie Sturm oder Hagel sind nicht durch die Haft­pflicht abge­si­chert. In sol­chen Fäl­len benö­ti­gen Sie eine Kas­ko­ver­si­che­rung (Teil­kas­ko oder Voll­kas­ko), um Ihr Fahr­zeug umfas­send abzusichern.

Wann ist die Lkw Haft­pflicht­ver­si­che­rung ausreichend?

Die Lkw Haft­pflicht­ver­si­che­rung ist in jedem Fall ver­pflich­tend, aber sie bie­tet nur grund­le­gen­den Schutz. Für älte­re Lkw oder Fahr­zeu­ge mit gerin­gem Wert, bei denen Repa­ra­tu­ren oder Ersatz nicht teu­er sind, kann die Haft­pflicht­ver­si­che­rung aus­rei­chend sein. Wer jedoch auf sei­nen Lkw ange­wie­sen ist und das Risi­ko hoher Repa­ra­tur­kos­ten ver­mei­den möch­te, soll­te über eine zusätz­li­che Kas­ko­ver­si­che­rung nachdenken.

Fazit

Die Lkw Haft­pflicht­ver­si­che­rung deckt Schä­den ab, die durch den Lkw an Drit­ten ver­ur­sacht wer­den, ein­schließ­lich Per­so­nen­schä­den, Sach­schä­den und Ver­mö­gens­schä­den. Eige­ne Schä­den am Lkw sind nicht ver­si­chert. Es ist wich­tig, ange­mes­sen hohe Deckungs­sum­men zu wäh­len, um im Scha­dens­fall voll­stän­dig abge­si­chert zu sein. Wer sei­nen Lkw umfas­sen­der absi­chern möch­te, soll­te eine Kas­ko­ver­si­che­rung in Betracht zie­hen. Ein Lkw Ver­si­che­rungs­ver­gleich hilft, die bes­ten Tari­fe und Deckungs­sum­men zu finden.

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