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Was deckt die Lkw Ver­si­che­rung bei Hagel­schä­den ab?

Teil­kas­ko­ver­si­che­rung und Hagelschäden

Hagel­schä­den kön­nen erheb­li­che Repa­ra­tur­kos­ten an Ihrem Lkw ver­ur­sa­chen. Die gute Nach­richt ist, dass Hagel­schä­den durch die Teil­kas­ko­ver­si­che­rung abge­deckt wer­den. Die Teil­kas­ko ist eine frei­wil­li­ge Zusatz­ver­si­che­rung zur gesetz­lich vor­ge­schrie­be­nen Haft­pflicht­ver­si­che­rung und deckt ver­schie­de­ne Schä­den am eige­nen Fahr­zeug ab, die nicht durch einen Unfall ent­stan­den sind.

Was ist in der Teil­kas­ko versichert?

Die Teil­kas­ko­ver­si­che­rung für Ihren Lkw umfasst unter anderem:

  • Ele­men­tar­schä­den: Schä­den durch Natur­er­eig­nis­se wie Hagel, Sturm, Blitz­schlag, Über­schwem­mung oder Lawinen.
  • Feu­er und Explo­si­on: Schä­den durch Brand oder Explosion.
  • Dieb­stahl: Ver­lust durch Dieb­stahl oder unbe­fug­te Nutzung.
  • Glas­bruch: Beschä­di­gun­gen an Schei­ben und Spiegeln.
  • Wild­un­fäl­le: Kol­li­sio­nen mit Tieren.

Selbst­be­tei­li­gung und Schadensregulierung

In vie­len Fäl­len ist bei der Teil­kas­ko eine Selbst­be­tei­li­gung ver­ein­bart. Das bedeu­tet, dass Sie einen fest­ge­leg­ten Betrag der Repa­ra­tur­kos­ten selbst tra­gen. Die Höhe der Selbst­be­tei­li­gung kann indi­vi­du­ell im Ver­si­che­rungs­ver­trag fest­ge­legt wer­den und beein­flusst die Prämienhöhe.

Bei einem Hagel­scha­den soll­ten Sie fol­gen­de Schrit­te unternehmen:

  1. Scha­den doku­men­tie­ren: Foto­gra­fie­ren Sie die Schä­den am Lkw aus ver­schie­de­nen Perspektiven.
  2. Ver­si­che­rung infor­mie­ren: Mel­den Sie den Scha­den unver­züg­lich Ihrer Versicherung.
  3. Gut­ach­ten ein­ho­len: Die Ver­si­che­rung kann einen Sach­ver­stän­di­gen beauf­tra­gen, um den Scha­den zu begutachten.
  4. Repa­ra­tur durch­füh­ren: Nach Frei­ga­be durch die Ver­si­che­rung kön­nen Sie die Repa­ra­tur in einer Fach­werk­statt durch­füh­ren lassen.

Was pas­siert ohne Teilkaskoversicherung?

Wenn Sie nur eine Haft­pflicht­ver­si­che­rung für Ihren Lkw haben, sind Hagel­schä­den an Ihrem eige­nen Fahr­zeug nicht abge­deckt. Die Haft­pflicht­ver­si­che­rung kommt nur für Schä­den auf, die Sie Drit­ten zufü­gen. Um sich gegen Hagel­schä­den und ande­re Ele­men­tar­ri­si­ken abzu­si­chern, ist der Abschluss einer Teil­kas­ko­ver­si­che­rung empfehlenswert.

Voll­kas­ko­ver­si­che­rung als erwei­ter­ter Schutz

Die Voll­kas­ko­ver­si­che­rung beinhal­tet alle Leis­tun­gen der Teil­kas­ko und deckt zusätz­lich selbst­ver­schul­de­te Unfall­schä­den sowie Van­da­lis­mus ab. Wenn Ihr Lkw einen hohen Wert hat oder neu ist, kann eine Voll­kas­ko­ver­si­che­rung sinn­voll sein.

Fazit

Hagel­schä­den kön­nen erheb­li­che Kos­ten ver­ur­sa­chen, daher ist es wich­tig, den pas­sen­den Ver­si­che­rungs­schutz für Ihren Lkw zu haben. Mit einer Teil­kas­ko­ver­si­che­rung sind Sie gegen Schä­den durch Hagel und ande­re Natur­er­eig­nis­se abge­si­chert. Über­prü­fen Sie Ihren Ver­si­che­rungs­ver­trag oder las­sen Sie sich von Ihrem Ver­si­che­rungs­be­ra­ter infor­mie­ren, um sicher­zu­stel­len, dass Sie den gewünsch­ten Schutz haben.

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