Die Wohngebäudeversicherung deckt bei einem Einbruch hauptsächlich Schäden an der Bausubstanz des Gebäudes ab, die durch den Einbruch verursacht wurden. Hier sind die wichtigsten Punkte:
Was deckt die Wohngebäudeversicherung bei einem Einbruch?
- Schäden an Türen und Fenstern:
- Wenn bei einem Einbruch Türen, Fenster oder Schlösser beschädigt werden, übernimmt die Wohngebäudeversicherung die Reparaturkosten. Dazu gehören auch Beschädigungen an Rollläden, Fensterrahmen oder Türrahmen, die bei einem gewaltsamen Einbruch entstehen.
- Vandalismus:
- Wenn Einbrecher das Gebäude mutwillig beschädigen (z. B. Wände oder andere feste Bestandteile des Gebäudes), sind diese Schäden ebenfalls durch die Wohngebäudeversicherung abgedeckt.
- Notverglasungen und Sofortmaßnahmen:
- Sollten nach einem Einbruch Sofortmaßnahmen wie das vorübergehende Verschließen von Fenstern oder das Austauschen von Schlössern notwendig sein, übernimmt die Versicherung auch diese Kosten.
Was deckt die Wohngebäudeversicherung nicht?
- Bewegliche Gegenstände wie gestohlene Möbel, Elektronik oder Schmuck sind nicht durch die Wohngebäudeversicherung abgedeckt. Diese fallen unter die Hausratversicherung.
- Bargeld oder Wertsachen sind ebenfalls nicht durch die Wohngebäudeversicherung, sondern durch die Hausratversicherung geschützt, sofern diese für Einbruchdiebstahl abgeschlossen wurde.
Fazit:
Die Wohngebäudeversicherung deckt bei einem Einbruch Schäden an der Bausubstanz ab, nicht jedoch gestohlene Gegenstände. Um umfassend abgesichert zu sein, solltest du eine Kombination aus Wohngebäude- und Hausratversicherung in Betracht ziehen. Ein Vergleich der Wohngebäudeversicherungen hilft, die passende Versicherung zu finden.