Die Wohngebäudeversicherung deckt Frostschäden ab, wenn diese durch geplatzte Wasserleitungen oder Heizungsrohre im Gebäude verursacht werden. Voraussetzung ist jedoch, dass die Frostschäden durch unvorhersehbare Ereignisse entstehen und der Eigentümer seine Pflichten zur Beheizung und Wartung des Gebäudes eingehalten hat.
Typische Frostschäden, die abgedeckt sind:
- Wasserschäden durch geplatzte Leitungen:
- Wenn durch Frost eine Wasserleitung oder ein Heizungsrohr platzt und dadurch Wasser austritt, übernimmt die Wohngebäudeversicherung die Kosten für die Reparatur der Leitungen sowie die Schäden an der Bausubstanz, z. B. an Wänden, Böden und Decken.
- Frostschäden an Heizungsanlagen:
- Wenn durch den Frost Teile der Heizungsanlage beschädigt werden, z. B. Heizkörper oder Rohrleitungen, sind diese Schäden ebenfalls versichert.
- Trocknung und Folgeschäden:
- Nach einem Frostschaden können Trocknungskosten oder Kosten für die Sanierung von durchfeuchteten Gebäudeteilen anfallen. Auch diese werden von der Versicherung übernommen.
Ausschlüsse:
- Grobe Fahrlässigkeit: Wenn der Schaden durch unterlassene Heizung oder mangelhafte Vorsichtsmaßnahmen (z. B. das Nicht-Abstellen des Wassers bei Abwesenheit im Winter) entsteht, kann die Versicherung die Leistung verweigern oder kürzen.
- Schäden an Außenleitungen: Frostschäden an Leitungen außerhalb des Gebäudes oder auf dem Grundstück sind häufig nicht abgedeckt, es sei denn, eine spezielle Zusatzversicherung wurde abgeschlossen.
Fazit:
Die Wohngebäudeversicherung schützt vor Frostschäden, die durch geplatzte Wasser- oder Heizungsrohre im Gebäude entstehen, sofern die vorgeschriebenen Sorgfaltspflichten eingehalten wurden. Um sicherzustellen, dass alle relevanten Risiken abgedeckt sind, ist ein Vergleich der Wohngebäudeversicherungen sinnvoll.