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Was deckt die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung bei Frostschäden?

Die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung deckt Frost­schä­den ab, wenn die­se durch geplatz­te Was­ser­lei­tun­gen oder Hei­zungs­roh­re im Gebäu­de ver­ur­sacht wer­den. Vor­aus­set­zung ist jedoch, dass die Frost­schä­den durch unvor­her­seh­ba­re Ereig­nis­se ent­ste­hen und der Eigen­tü­mer sei­ne Pflich­ten zur Behei­zung und Wartung des Gebäu­des ein­ge­hal­ten hat.

Typi­sche Frost­schä­den, die abge­deckt sind:

  1. Was­ser­schä­den durch geplatz­te Lei­tun­gen:
    • Wenn durch Frost eine Was­ser­lei­tung oder ein Hei­zungs­rohr platzt und dadurch Was­ser aus­tritt, über­nimmt die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung die Kos­ten für die Repa­ra­tur der Lei­tun­gen sowie die Schä­den an der Bau­sub­stanz, z. B. an Wän­den, Böden und Decken.
  2. Frost­schä­den an Hei­zungs­an­la­gen:
    • Wenn durch den Frost Tei­le der Hei­zungs­an­la­ge beschä­digt wer­den, z. B. Heiz­kör­per oder Rohr­lei­tun­gen, sind die­se Schä­den eben­falls versichert.
  3. Trock­nung und Fol­ge­schä­den:
    • Nach einem Frost­scha­den kön­nen Trock­nungs­kos­ten oder Kos­ten für die Sanie­rung von durch­feuch­te­ten Gebäu­de­tei­len anfal­len. Auch die­se wer­den von der Ver­si­che­rung übernommen.

Aus­schlüs­se:

  • Gro­be Fahr­läs­sig­keit: Wenn der Scha­den durch unter­las­se­ne Hei­zung oder man­gel­haf­te Vor­sichts­maß­nah­men (z. B. das Nicht-Abstel­len des Was­sers bei Abwe­sen­heit im Win­ter) ent­steht, kann die Ver­si­che­rung die Leis­tung ver­wei­gern oder kürzen.
  • Schä­den an Außen­lei­tun­gen: Frost­schä­den an Lei­tun­gen außer­halb des Gebäu­des oder auf dem Grund­stück sind häu­fig nicht abge­deckt, es sei denn, eine spe­zi­el­le Zusatz­ver­si­che­rung wur­de abgeschlossen.

Fazit:

Die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung schützt vor Frost­schä­den, die durch geplatz­te Was­ser- oder Hei­zungs­roh­re im Gebäu­de ent­ste­hen, sofern die vor­ge­schrie­be­nen Sorg­falts­pflich­ten ein­ge­hal­ten wur­den. Um sicher­zu­stel­len, dass alle rele­van­ten Risi­ken abge­deckt sind, ist ein Ver­gleich der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­run­gen sinnvoll.

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