Die Wohngebäudeversicherung deckt Hochwasserschäden nicht automatisch ab. Um gegen Schäden durch Hochwasser versichert zu sein, muss eine Elementarschadenversicherung als Zusatzbaustein zur Wohngebäudeversicherung abgeschlossen werden. Diese Versicherung schützt vor Naturgefahren wie Überschwemmungen, Erdrutschen, Schneedruck, und ähnlichen Ereignissen.
Was deckt die Elementarschadenversicherung bei Hochwasser?
- Schäden an der Bausubstanz:
- Die Elementarschadenversicherung übernimmt die Kosten für Reparaturen an Wänden, Decken, Böden und dem Fundament, die durch eindringendes Wasser bei einer Überschwemmung beschädigt wurden.
- Keller und Erdgeschoss:
- Hochwasser betrifft häufig den Keller und das Erdgeschoss. Die Versicherung deckt die Trocknung und Reparatur dieser Bereiche sowie die Wiederherstellung beschädigter Strukturen.
- Kosten für Aufräum- und Trocknungsarbeiten:
- Die Versicherung übernimmt die Kosten für Aufräumarbeiten nach einem Hochwasser, z. B. das Entfernen von Schlamm oder das Trocknen von Wänden, um Folgeschäden wie Schimmelbildung zu vermeiden.
- Wiederaufbaukosten:
- Falls das Hochwasser schwere Schäden verursacht, die den Wiederaufbau von Gebäudeteilen erforderlich machen, übernimmt die Versicherung auch diese Kosten.
Was ist nicht abgedeckt?
- Bewegliche Gegenstände wie Möbel oder elektronische Geräte, die durch Hochwasser beschädigt werden, sind nicht durch die Wohngebäudeversicherung geschützt. Diese Gegenstände sind über die Hausratversicherung abgedeckt, sofern auch dort Elementarschäden versichert sind.
Fazit:
Eine Elementarschadenversicherung ist erforderlich, um Schäden durch Hochwasser abzusichern. Sie deckt Schäden an der Bausubstanz, Folgeschäden und die Kosten für Aufräumarbeiten. Ein Vergleich der Wohngebäudeversicherungen hilft, den passenden Schutz für dein Haus zu finden.