Die Wohngebäudeversicherung deckt Überschwemmungsschäden in der Regel nicht standardmäßig ab. Um Schutz vor Überschwemmungen und ähnlichen Naturgefahren zu erhalten, muss eine Elementarschadenversicherung als Zusatzbaustein zur Wohngebäudeversicherung abgeschlossen werden.
Typische Überschwemmungsschäden, die durch die Elementarschadenversicherung abgedeckt werden:
- Schäden an der Bausubstanz:
- Die Elementarschadenversicherung deckt Schäden ab, die durch eindringendes Wasser an der Bausubstanz entstehen. Dazu gehören Wände, Decken, Böden und Fundamente.
- Feuchtigkeitsschäden:
- Schäden durch Feuchtigkeit und Schimmelbildung, die durch stehendes Wasser nach einer Überschwemmung entstehen, werden von der Versicherung übernommen.
- Reparaturkosten:
- Die Versicherung übernimmt die Kosten für die Reparatur von zerstörten oder beschädigten Gebäudeteilen, wie z. B. Estrich, Bodenbeläge, sanitäre Installationen und Heizungsanlagen.
- Kellerüberschwemmungen:
- Schäden durch Wasser im Keller, das durch Starkregen oder Hochwasser eindringt, sind ebenfalls versichert.
- Aufräum- und Entsorgungskosten:
- Die Kosten für das Aufräumen und Entsorgen von beschädigten Baumaterialien oder Hausrat, der durch die Überschwemmung beschädigt wurde, sind in der Regel auch abgedeckt.
Was ist nicht abgedeckt?
- Bewegliche Gegenstände im Keller oder Wohnbereich, wie Möbel oder Elektrogeräte, sind nur über eine Hausratversicherung geschützt.
- Vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten kann zum Ausschluss der Versicherungsleistung führen.
Fazit:
Um Überschwemmungsschäden abzusichern, muss zur Wohngebäudeversicherung eine Elementarschadenversicherung hinzugefügt werden. Diese bietet Schutz bei Naturereignissen wie Überschwemmungen, Starkregen oder Hochwasser. Ein Vergleich der Wohngebäudeversicherungen hilft, die beste Police mit passendem Elementarschutz zu finden.