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Was deckt die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung bei Wasserschäden?

Die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung deckt Was­ser­schä­den ab, die durch bestimm­te Ursa­chen ent­ste­hen, wie z. B. Rohr­brü­che, Lei­tungs­was­ser­schä­den oder Sturm. Hier ist eine Über­sicht, was genau abge­deckt ist:

Was deckt die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung bei Wasserschäden?

  1. Lei­tungs­was­ser­schä­den:
    • Wenn ein Was­ser­rohr in den Wän­den oder im Boden platzt, deckt die Ver­si­che­rung die Repa­ra­tur­kos­ten für das Rohr und die Besei­ti­gung der Fol­ge­schä­den. Dazu gehö­ren Schä­den an Wän­den, Decken, Fuß­bö­den und fest ver­bau­ten Tei­len wie Heizungsanlagen.
  2. Schä­den durch aus­tre­ten­des Was­ser:
    • Falls Was­ser aus der Hei­zungs­an­la­ge, Sani­tär­an­la­gen oder Wasch­ma­schi­nen aus­tritt und das Gebäu­de beschä­digt, über­nimmt die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung die Repa­ra­tur und Trock­nung der betrof­fe­nen Gebäudeteile.
  3. Sturm- und Regen­schä­den:
    • Wenn star­ker Regen oder ein Sturm das Dach oder die Außen­wän­de beschä­digt und dadurch Was­ser ins Haus ein­dringt, sind die dar­aus ent­ste­hen­den Schä­den an der Bau­sub­stanz eben­falls abgedeckt.
  4. Kos­ten für Trock­nungs- und Repa­ra­tur­ar­bei­ten:
    • Die Ver­si­che­rung deckt die Kos­ten für die Trock­nung des Gebäu­des, um Schim­mel­bil­dung zu ver­hin­dern, sowie die Repa­ra­tur beschä­dig­ter Tei­le des Gebäu­des, wie Putz, Tape­ten oder Bodenbeläge.

Was ist nicht abgedeckt?

  • Schä­den durch Hoch­was­ser oder Über­schwem­mun­gen: Die­se Schä­den fal­len nicht unter die Stan­dard-Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung. Um sich vor Hoch­was­ser­schä­den zu schüt­zen, muss eine Ele­men­tar­scha­den­ver­si­che­rung als Zusatz­op­ti­on abge­schlos­sen werden.
  • Vor­sätz­li­che oder fahr­läs­si­ge Schä­den: Wenn der Ver­si­che­rungs­neh­mer grob fahr­läs­sig han­delt (z. B. das Was­ser bei Abwe­sen­heit nicht abge­stellt wird), kann die Ver­si­che­rung die Leis­tung kür­zen oder verweigern.

Fazit:

Die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung deckt Was­ser­schä­den, die durch Rohr­brü­che, aus­tre­ten­des Lei­tungs­was­ser oder Sturm ent­ste­hen, umfas­send ab. Um umfas­sen­den Schutz zu gewähr­leis­ten, kann es sinn­voll sein, eine Ele­men­tar­scha­den­ver­si­che­rung für wei­te­re Natur­ge­fah­ren hin­zu­zu­fü­gen. Ein Ver­gleich der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­run­gen hilft, den bes­ten Tarif für dei­ne Bedürf­nis­se zu finden.

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