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Was deckt eine Amts­haft­pflicht ab?

Eine Amts­haft­pflicht Ver­si­che­rung ist eine Ver­si­che­rung für Per­so­nen, die im öffent­li­chen Dienst tätig sind und für ihre Tätig­kei­ten haft­bar gemacht wer­den kön­nen. Sie bie­tet Schutz gegen Scha­dens­er­satz­an­sprü­che, die durch Feh­ler oder Ver­säum­nis­se bei der Aus­übung öffent­li­cher Auf­ga­ben ent­ste­hen können.

Eine Amts­haft­pflicht­ver­si­che­rung kann je nach Tarif und Anbie­ter unter­schied­li­che Leis­tun­gen beinhal­ten. In der Regel deckt sie jedoch fol­gen­de Schä­den ab:

  • Per­so­nen- und Sach­schä­den: Wenn eine Per­son im Rah­men ihrer Tätig­keit im öffent­li­chen Dienst einen Scha­den an einer ande­ren Per­son oder an Sachen ver­ur­sacht, kann die Amts­haft­pflicht­ver­si­che­rung für die ent­stan­de­nen Kos­ten aufkommen.
  • Ver­mö­gens­schä­den: Wenn durch ein Fehl­ver­hal­ten des öffent­li­chen Bediens­te­ten ein Ver­mö­gens­scha­den ent­steht, kann die Amts­haft­pflicht­ver­si­che­rung für den ent­stan­de­nen Scha­den aufkommen.

 

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