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Was deckt eine Grund­stücks­haft­pflicht­ver­si­che­rung ab?

Eine Grund­stücks­haft­pflicht­ver­si­che­rung, auch Haus- und Grund­be­sit­zer­haft­pflicht­ver­si­che­rung genannt, deckt in der Regel Scha­dens­fäl­le ab, die im Zusam­men­hang mit dem Eigen­tum an einem Grund­stück oder Gebäu­de ent­ste­hen kön­nen. Dazu gehö­ren unter anderem:

  1. Per­so­nen- und Sach­schä­den, die durch das Eigen­tum an einem Grund­stück oder Gebäu­de ver­ur­sacht wer­den, wie bei­spiels­wei­se Stol­per­fal­len, her­ab­fal­len­de Gegen­stän­de oder unge­si­cher­te Treppen.
  2. Ver­mö­gens­schä­den, die durch das Eigen­tum an einem Grund­stück oder Gebäu­de ent­ste­hen kön­nen, wie bei­spiels­wei­se Beschä­di­gun­gen von Fahr­zeu­gen durch her­ab­fal­len­de Äste oder Dachziegel.

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