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Was deckt eine Haft­pflicht­ver­si­che­rung für Wohn­mo­bi­le ab?

Was deckt eine Haft­pflicht­ver­si­che­rung für Wohn­mo­bi­le ab?

Die Haft­pflicht­ver­si­che­rung für Wohn­mo­bi­le ist die gesetz­lich vor­ge­schrie­be­ne Grund­ver­si­che­rung, die jeder Wohn­mo­bil­be­sit­zer benö­tigt, um sein Fahr­zeug im Stra­ßen­ver­kehr zu nut­zen. Sie schützt dich vor den finan­zi­el­len Fol­gen, wenn du mit dei­nem Wohn­mo­bil Schä­den an ande­ren Per­so­nen, Fahr­zeu­gen oder Gegen­stän­den ver­ur­sachst. Dabei deckt die Haft­pflicht aus­schließ­lich Schä­den ab, die du Drit­ten zufügst, wäh­rend Schä­den an dei­nem eige­nen Wohn­mo­bil nicht ver­si­chert sind. Im Fol­gen­den erfährst du, was genau von der Wohn­mo­bil-Haft­pflicht­ver­si­che­rung abge­deckt wird.

1. Per­so­nen­schä­den

Die Haft­pflicht­ver­si­che­rung über­nimmt die Kos­ten, wenn du mit dei­nem Wohn­mo­bil einen Unfall ver­ur­sachst und dabei eine oder meh­re­re Per­so­nen ver­letzt wer­den. Das kann bei­spiels­wei­se pas­sie­ren, wenn du in einen Auf­fahr­un­fall ver­wi­ckelt bist oder einen Fuß­gän­ger anstößt.

Abge­deck­te Leistungen:

  • Behand­lungs­kos­ten: Die Kos­ten für medi­zi­ni­sche Behand­lun­gen, Kran­ken­haus­auf­ent­hal­te und Reha­bi­li­ta­ti­on der geschä­dig­ten Personen.
  • Schmer­zens­geld: Zah­lun­gen an ver­letz­te Per­so­nen als Ent­schä­di­gung für erlit­te­ne Schmer­zen und Verletzungen.
  • Ver­dienst­aus­fall: Wenn die geschä­dig­te Per­son auf­grund der Ver­let­zun­gen vor­über­ge­hend oder dau­er­haft arbeits­un­fä­hig ist, über­nimmt die Ver­si­che­rung den Verdienstausfall.

2. Sach­schä­den

Die Haft­pflicht­ver­si­che­rung kommt auch für Schä­den auf, die du mit dei­nem Wohn­mo­bil an frem­dem Eigen­tum ver­ur­sachst. Das kön­nen Fahr­zeu­ge, Gebäu­de oder ande­re Gegen­stän­de sein, die durch dein Ver­schul­den beschä­digt oder zer­stört werden.

Abge­deck­te Leistungen:

  • Repa­ra­tur­kos­ten: Die Kos­ten für die Repa­ra­tur des beschä­dig­ten Fahr­zeugs oder Eigentums.
  • Wie­der­be­schaf­fungs­kos­ten: Wenn das beschä­dig­te Eigen­tum nicht mehr repa­riert wer­den kann, über­nimmt die Ver­si­che­rung die Kos­ten für den Ersatz.
  • Scha­den an öffent­li­chen Ein­rich­tun­gen: Auch Schä­den an Stra­ßen­la­ter­nen, Schil­dern oder Zäu­nen wer­den abgedeckt.

3. Ver­mö­gens­schä­den

Die Haft­pflicht­ver­si­che­rung für Wohn­mo­bi­le über­nimmt außer­dem soge­nann­te Ver­mö­gens­schä­den, die als Fol­ge eines Unfalls ent­ste­hen. Das sind finan­zi­el­le Schä­den, die durch den Aus­fall oder die Beschä­di­gung von Gegen­stän­den oder durch die Beein­träch­ti­gung der Arbeits­fä­hig­keit einer Per­son entstehen.

Abge­deck­te Leistungen:

  • Nut­zungs­aus­fall: Wenn das geschä­dig­te Fahr­zeug vor­über­ge­hend nicht genutzt wer­den kann, erstat­tet die Ver­si­che­rung den Nut­zungs­aus­fall oder die Kos­ten für ein Ersatzfahrzeug.
  • Miet­aus­fall: Wenn ein ver­mie­te­tes Objekt durch den Unfall beschä­digt wird und der Eigen­tü­mer dadurch Miet­aus­fäl­le hat, über­nimmt die Ver­si­che­rung die­sen finan­zi­el­len Verlust.
  • Indi­rek­te finan­zi­el­le Ver­lus­te: Ver­lus­te, die als indi­rek­te Fol­ge eines Unfalls ent­ste­hen, wie z. B. ent­gan­ge­ne Ein­nah­men oder zusätz­li­che Kosten.

4. Was deckt die Haft­pflicht­ver­si­che­rung nicht ab?

Die Haft­pflicht­ver­si­che­rung für Wohn­mo­bi­le deckt kei­ne Schä­den an dei­nem eige­nen Wohn­mo­bil ab. Für die­se Schä­den musst du eine Teil­kas­ko­ver­si­che­rung oder Voll­kas­ko­ver­si­che­rung abschließen.

Nicht abge­deck­te Schäden:

  • Schä­den am eige­nen Wohn­mo­bil: Schä­den, die an dei­nem eige­nen Wohn­mo­bil ent­ste­hen, sind nicht durch die Haft­pflicht­ver­si­che­rung gedeckt. Dafür ist eine Kas­ko-Ver­si­che­rung notwendig.
  • Van­da­lis­mus: Mut­wil­li­ge Beschä­di­gun­gen durch Drit­te an dei­nem Wohn­mo­bil sind nicht versichert.
  • Selbst­ver­schul­de­te Unfall­schä­den: Schä­den, die durch einen selbst­ver­schul­de­ten Unfall an dei­nem Wohn­mo­bil ent­ste­hen, wer­den nur durch die Voll­kas­ko­ver­si­che­rung abgedeckt.

5. Deckungs­sum­men

Die Deckungs­sum­men der Haft­pflicht­ver­si­che­rung für Wohn­mo­bi­le sind gesetz­lich vor­ge­schrie­ben und sichern dich gegen hohe finan­zi­el­le For­de­run­gen ab. Die meis­ten Ver­si­che­run­gen bie­ten hohe Deckungs­sum­men, um die Kos­ten bei schwe­ren Unfäl­len abzudecken.

Typi­sche Min­dest­de­ckungs­sum­men sind:

  • Per­so­nen­schä­den: Min­des­tens 7,5 Mil­lio­nen Euro pro geschä­dig­ter Person.
  • Sach­schä­den: Min­des­tens 1 Mil­li­on Euro pro Schadensfall.
  • Ver­mö­gens­schä­den: Min­des­tens 50.000 Euro pro Fall.

Vie­le Ver­si­che­rer bie­ten höhe­re Deckungs­sum­men an, die dir noch mehr Sicher­heit im Scha­dens­fall bieten.

Fazit

Die Haft­pflicht­ver­si­che­rung für Wohn­mo­bi­le deckt alle Schä­den ab, die du mit dei­nem Wohn­mo­bil an Drit­ten ver­ur­sachst, wie Per­so­nen­schä­den, Sach­schä­den und Ver­mö­gens­schä­den. Sie ist die wich­tigs­te und gesetz­lich vor­ge­schrie­be­ne Ver­si­che­rung, um dein Wohn­mo­bil im Stra­ßen­ver­kehr nut­zen zu dür­fen. Um dein eige­nes Wohn­mo­bil zusätz­lich abzu­si­chern, kannst du eine Teil­kas­ko oder Voll­kas­ko­ver­si­che­rung in Betracht zie­hen. Ein Wohn­mo­bil Ver­si­che­rungs­ver­gleich hilft dir, die bes­ten Tari­fe und Deckungs­sum­men zu fin­den, die dei­nem per­sön­li­chen Bedarf entsprechen.

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