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Was deckt eine Pfer­de­haft­pflicht für Frei­be­ruf­ler ab?

Was deckt eine Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung für Frei­be­ruf­ler ab?

Eine Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung für Frei­be­ruf­ler, wie z. B. selbst­stän­di­ge Reit­leh­rer, Pfer­de­trai­ner oder The­ra­peu­ten, die mit Pfer­den arbei­ten, bie­tet zusätz­li­chen Schutz, der über den Stan­dard-Haft­pflicht­schutz hin­aus­geht. Frei­be­ruf­ler im Pfer­de­be­reich haben oft ein erhöh­tes Risi­ko, da sie nicht nur mit ihren eige­nen Pfer­den, son­dern auch mit frem­den Pfer­den arbei­ten und in Kon­takt mit vie­len Men­schen und ver­schie­de­nen Umge­bun­gen kommen.

Die Pfer­de­haft­pflicht für Frei­be­ruf­ler schützt vor den finan­zi­el­len Fol­gen von Schä­den, die durch die beruf­li­che Tätig­keit mit Pfer­den ent­ste­hen. Dies ist beson­ders wich­tig, da bei der Arbeit mit Pfer­den unvor­her­seh­ba­re Situa­tio­nen auf­tre­ten kön­nen, die sowohl Per­so­nen als auch frem­des Eigen­tum betreffen.

Was deckt eine Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung für Frei­be­ruf­ler ab?

  1. Per­so­nen­schä­den: Wenn du als frei­be­ruf­li­cher Reit­leh­rer oder Pfer­de­trai­ner mit Men­schen arbei­test, besteht ein erhöh­tes Risi­ko, dass dein Pferd oder das Pferd eines Kun­den jeman­den ver­letzt. Die Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung für Frei­be­ruf­ler über­nimmt die Kos­ten für medi­zi­ni­sche Behand­lun­gen, Schmer­zens­geld und mög­li­che Fol­ge­kos­ten, wenn dein Pferd oder ein Pferd, das du betreust, einen Men­schen ver­letzt.

    Bei­spiel:

    • Wäh­rend einer Reit­stun­de erschrickt das Pferd eines Kun­den und ver­ur­sacht einen Sturz, bei dem der Reit­schü­ler sich ver­letzt. Die Ver­si­che­rung über­nimmt die medi­zi­ni­schen Kos­ten und mög­li­che Schmerzensgeldforderungen.
  2. Sach­schä­den: Frei­be­ruf­ler, die mit Pfer­den arbei­ten, haben oft die Ver­ant­wor­tung für frem­des Eigen­tum, z. B. Stäl­le, Aus­rüs­tun­gen oder Fahr­zeu­ge. Wenn ein Pferd Sach­schä­den ver­ur­sacht, deckt die Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung die Repa­ra­tur- oder Ersatz­kos­ten.

    Bei­spiel:

    • Ein Pferd, das du trai­nierst, beschä­digt einen Zaun auf einer Wei­de oder ein Fahr­zeug auf dem Park­platz des Stalls. Die Ver­si­che­rung über­nimmt die Kos­ten für die Reparatur.
  3. Ver­mö­gens­schä­den: Ver­mö­gens­schä­den ent­ste­hen, wenn durch das Ver­hal­ten eines Pfer­des indi­rek­te finan­zi­el­le Ver­lus­te ent­ste­hen. Dies könn­te der Fall sein, wenn ein Kun­de auf­grund eines Unfalls durch das Pferd vor­über­ge­hend nicht arbei­ten kann und dadurch finan­zi­el­le Ein­bu­ßen erlei­det.

    Bei­spiel:

    • Ein Pferd, das du wäh­rend eines Kur­ses betreust, ver­ur­sacht einen Unfall, wodurch eine Teil­neh­me­rin vor­über­ge­hend arbeits­un­fä­hig wird. Die Ver­si­che­rung über­nimmt den finan­zi­el­len Scha­den, der durch den Ver­dienst­aus­fall entsteht.
  4. Fremd­pfer­de in Obhut: Wenn du als Frei­be­ruf­ler Pfer­de im Rah­men dei­nes Berufs betreust, z. B. für Trai­ning oder The­ra­pie, schützt die Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung auch vor Schä­den, die die­se Fremd­pfer­de wäh­rend dei­ner Betreuung ver­ur­sa­chen. Dies ist beson­ders wich­tig, da die Ver­ant­wor­tung für frem­de Pfer­de mit zusätz­li­chen Risi­ken ver­bun­den ist.

    Bei­spiel:

    • Ein Pferd, das du trai­nierst, ver­letzt wäh­rend einer Übungs­ein­heit einen Pas­san­ten auf dem Gelän­de. Die Ver­si­che­rung über­nimmt die Haf­tung für den ver­ur­sach­ten Personenschaden.
  5. Schä­den durch Reit­schü­ler: Reit­schü­ler, die unter dei­ner Anlei­tung rei­ten, kön­nen eben­falls Schä­den ver­ur­sa­chen. In sol­chen Fäl­len deckt die Pfer­de­haft­pflicht für Frei­be­ruf­ler auch die­se Schä­den ab, solan­ge sie wäh­rend der beruf­li­chen Tätig­keit ent­ste­hen.

    Bei­spiel:

    • Ein Reit­schü­ler, der auf einem Pferd unter dei­ner Auf­sicht rei­tet, ver­ur­sacht wäh­rend der Reit­stun­de einen Unfall, bei dem ein ande­res Pferd oder eine Per­son ver­letzt wird. Die Ver­si­che­rung über­nimmt die Kos­ten für den ent­stan­de­nen Schaden.
  6. Schä­den an gemie­te­ten Stäl­len oder Reit­an­la­gen: Wenn du als Frei­be­ruf­ler eine gemie­te­te Reit­an­la­ge oder einen gemie­te­ten Stall nutzt, kann es vor­kom­men, dass ein Pferd dort Scha­den anrich­tet. Die Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung deckt sol­che Miet­sach­schä­den ab, die durch ein Pferd ver­ur­sacht wer­den, wäh­rend du es beruf­lich betreust.

    Bei­spiel:

    • Wäh­rend eines Trai­nings bricht ein Pferd aus sei­ner Box aus und beschä­digt die Stall­tür. Die Ver­si­che­rung über­nimmt die Kos­ten für die Repa­ra­tur der beschä­dig­ten Anlage.
  7. Flur­schä­den: Wenn du als Frei­be­ruf­ler häu­fig mit Pfer­den im Gelän­de oder auf land­wirt­schaft­li­chen Flä­chen arbei­test, kann es vor­kom­men, dass ein Pferd Flur­schä­den ver­ur­sacht, indem es z. B. Fel­der oder Wie­sen beschä­digt. Die­se Schä­den sind in der Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung eben­falls abge­deckt.

    Bei­spiel:

    • Ein Pferd, das du wäh­rend eines Gelän­de­ritts trai­nierst, läuft über ein benach­bar­tes Feld und beschä­digt die Pflan­zen eines Land­wirts. Die Ver­si­che­rung über­nimmt die Kos­ten für den ent­stan­de­nen Flurschaden.
  8. Erwei­ter­ter Schutz für beruf­li­che Nut­zung: Im Gegen­satz zu einer nor­ma­len Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung, die oft nur pri­va­te Akti­vi­tä­ten abdeckt, bie­tet die Pfer­de­haft­pflicht für Frei­be­ruf­ler einen erwei­ter­ten Schutz für die beruf­li­che Nut­zung. Das bedeu­tet, dass alle Akti­vi­tä­ten im Rah­men dei­nes Berufs, z. B. Reit­un­ter­richt, Pfer­de­trai­ning, The­ra­pien oder Reha­bi­li­ta­ti­ons­maß­nah­men, durch die Ver­si­che­rung abge­deckt sind.

    Bei­spiel:

    • Wenn du als Reit­leh­rer oder Pfer­de­trai­ner regel­mä­ßig Kur­se oder Unter­richt gibst, schützt dich die Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung für Frei­be­ruf­ler vor allen Haf­tungs­an­sprü­chen, die wäh­rend der beruf­li­chen Tätig­keit entstehen.

Wich­ti­ge Zusatz­op­tio­nen für Freiberufler

Frei­be­ruf­ler im Pfer­de­be­reich haben oft spe­zi­el­le Anfor­de­run­gen an ihre Ver­si­che­rung. Es gibt eini­ge Zusatz­op­tio­nen, die für Frei­be­ruf­ler beson­ders wich­tig sein können:

  1. Deckung von Schä­den durch Reit­be­tei­li­gun­gen: Wenn du als Frei­be­ruf­ler Reit­be­tei­li­gun­gen anbie­test, soll­test du sicher­stel­len, dass die Ver­si­che­rung Schä­den abdeckt, die durch Reit­be­tei­li­gun­gen oder Kun­den ver­ur­sacht werden.
  2. Hohe Deckungs­sum­men: Da beruf­li­che Tätig­kei­ten oft grö­ße­re Risi­ken ber­gen, soll­test du auf hohe Deckungs­sum­men ach­ten. Min­des­tens 5 Mil­lio­nen Euro für Per­so­nen­schä­den und 3 Mil­lio­nen Euro für Sach­schä­den sind empfehlenswert.
  3. Recht­schutz­ver­si­che­rung: Eine Rechts­schutz­ver­si­che­rung kann sinn­voll sein, um dich als Frei­be­ruf­ler in Haf­tungs­strei­tig­kei­ten zu schüt­zen, ins­be­son­de­re wenn es um kom­ple­xe Scha­dens­fäl­le geht.

Fazit

Eine Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung für Frei­be­ruf­ler bie­tet umfas­sen­den Schutz vor den finan­zi­el­len Fol­gen von Schä­den, die wäh­rend der beruf­li­chen Arbeit mit Pfer­den ent­ste­hen. Sie deckt Per­so­nen­schä­den, Sach­schä­den, Ver­mö­gens­schä­den sowie Schä­den durch frem­de Pfer­de und Reit­schü­ler ab. Frei­be­ruf­ler, die regel­mä­ßig mit Pfer­den arbei­ten, soll­ten auf hohe Deckungs­sum­men und zusätz­li­che Schutz­op­tio­nen ach­ten, um best­mög­lich abge­si­chert zu sein. Ein Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung Ver­gleich hilft dir, die pas­sen­de Ver­si­che­rung mit den nöti­gen Erwei­te­run­gen für dei­ne beruf­li­che Tätig­keit zu finden.

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