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Was deckt eine Pho­to­vol­ta­ik­ver­si­che­rung ab?

Eine Pho­to­vol­ta­ik­ver­si­che­rung bie­tet umfas­sen­den Schutz für Besit­zer von Pho­to­vol­ta­ik­an­la­gen und deckt eine brei­te Palet­te von Risi­ken ab, die zu Schä­den oder Ver­lus­ten füh­ren kön­nen. Die genaue Abde­ckung kann je nach Ver­si­che­rungs­an­bie­ter und gewähl­tem Tarif vari­ie­ren, aber im All­ge­mei­nen umfas­sen die Leis­tun­gen einer Pho­to­vol­ta­ik­ver­si­che­rung fol­gen­de Bereiche:

1. Sach­schä­den

Die Ver­si­che­rung deckt in der Regel Schä­den an der PV-Anla­ge selbst, die durch eine Viel­zahl von Ursa­chen ent­ste­hen kön­nen, einschließlich:

  • Natur­er­eig­nis­se: Dazu gehö­ren Schä­den durch Sturm, Hagel, Blitz­schlag, Über­schwem­mun­gen und wei­te­re wet­ter­be­ding­te Ereignisse.
  • Feu­er: Brand­schä­den, die bei­spiels­wei­se durch Kurz­schlüs­se oder exter­ne Feu­er­quel­len ent­ste­hen können.
  • Tech­ni­sche Defek­te: Schä­den durch Kon­struk­ti­ons­feh­ler, Her­stel­lungs­feh­ler oder Installationsmängel.
  • Van­da­lis­mus und Dieb­stahl: Beschä­di­gun­gen oder Ver­lus­te, die durch mut­wil­li­ge Zer­stö­rung oder Dieb­stahl entstehen.

2. Ertrags­aus­fäl­le

Soll­te die PV-Anla­ge auf­grund eines ver­si­cher­ten Scha­dens vor­über­ge­hend nicht in der Lage sein, Strom zu pro­du­zie­ren, über­nimmt die Pho­to­vol­ta­ik Ver­si­che­rung in vie­len Fäl­len den Aus­gleich für die ent­gan­ge­nen Ein­nah­men aus der Ein­spei­se­ver­gü­tung oder den selbst genutz­ten Strom.

3. Indi­rek­te Schäden

  • Auf­räum- und Ent­sor­gungs­kos­ten: Nach einem Scha­den­fall fal­len oft Kos­ten für die Besei­ti­gung zer­stör­ter Tei­le und die Ent­sor­gung an.
  • Bewe­gungs- und Schutz­kos­ten: Kos­ten, die ent­ste­hen, um wei­te­re Schä­den an der Anla­ge zu ver­hin­dern oder um die Anla­ge für Repa­ra­tur­ar­bei­ten zugäng­lich zu machen.

4. Zusätz­li­che Deckungen

Je nach Tarif­wahl kön­nen zusätz­li­che Deckun­gen hin­zu­ge­fügt wer­den, wie z.B.:

  • All­ge­fah­ren-Deckung: Schützt gegen nahe­zu alle Gefah­ren, die nicht expli­zit aus­ge­schlos­sen sind.
  • Haft­pflicht­schutz: Deckt Ansprü­che Drit­ter ab, die durch die PV-Anla­ge Scha­den erlit­ten haben könn­ten, z.B. durch her­ab­fal­len­de Teile.

Wich­ti­ge Hinweise

  • Selbst­be­tei­li­gung: Vie­le Poli­cen beinhal­ten eine Selbst­be­tei­li­gung, die im Scha­dens­fall zu tra­gen ist.
  • Aus­schlüs­se: Bestimm­te Risi­ken kön­nen vom Ver­si­che­rungs­schutz aus­ge­schlos­sen sein, wie z.B. Schä­den durch Krieg, Kern­ener­gie oder vor­sätz­li­che Beschä­di­gun­gen durch den Versicherungsnehmer.
  • Anpas­sung: Es ist wich­tig, dass die Ver­si­che­rungs­sum­me regel­mä­ßig über­prüft und ange­passt wird, um eine Unter­ver­si­che­rung zu vermeiden.

Eine Pho­to­vol­ta­ik­ver­si­che­rung bie­tet somit einen umfang­rei­chen Schutz und trägt dazu bei, das finan­zi­el­le Risi­ko für Anla­gen­be­trei­ber zu mini­mie­ren. Ange­sichts der spe­zi­fi­schen Risi­ken, denen Pho­to­vol­ta­ik­an­la­gen aus­ge­setzt sind, ist eine sol­che Ver­si­che­rung eine wich­ti­ge Absi­che­rung, um die lang­fris­ti­ge Funk­ti­ons­fä­hig­keit und Wirt­schaft­lich­keit der Inves­ti­ti­on zu gewährleisten.

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