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Was deckt eine Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung ab?

Was deckt eine Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung ab?

Eine Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung schützt Haus­be­sit­zer vor den finan­zi­el­len Fol­gen, die durch Schä­den am Gebäu­de ent­ste­hen. Die­se Ver­si­che­rung ist beson­ders wich­tig, um im Scha­dens­fall nicht auf den Kos­ten für Repa­ra­tu­ren oder gar den Wie­der­auf­bau sit­zen zu blei­ben. Doch wel­che Schä­den deckt eine Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung genau ab? Im Fol­gen­den wird eine detail­lier­te Über­sicht der abge­deck­ten Risi­ken und Leis­tun­gen gegeben.

Die wich­tigs­ten Scha­dens­ar­ten, die eine Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung abdeckt

  1. Feu­er: Einer der ele­men­tars­ten Bestand­tei­le einer Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung ist die Absi­che­rung gegen Brand­schä­den. Hier­bei wer­den Schä­den, die durch Feu­er, Blitz­schlag, Explo­sio­nen oder Implo­sio­nen ent­ste­hen, abge­deckt. Die­se Deckung gilt sowohl für das eigent­li­che Gebäu­de als auch für fest ver­bau­te Tei­le wie Hei­zungs­an­la­gen oder elek­tri­sche Installationen.
  2. Lei­tungs­was­ser: Schä­den durch aus­tre­ten­des Was­ser aus gebro­che­nen oder defek­ten Lei­tungs­roh­ren wer­den eben­falls durch eine Gebäu­de­ver­si­che­rung abge­deckt. Hier­zu gehö­ren sowohl Was­ser­schä­den im Inne­ren des Hau­ses als auch mög­li­che Fol­ge­schä­den, wie bei­spiels­wei­se die Zer­stö­rung von Wän­den, Decken oder Böden durch Feuchtigkeit.
  3. Sturm und Hagel: Auch wet­ter­be­ding­te Schä­den sind Teil des Ver­si­che­rungs­schut­zes. Eine Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung deckt Schä­den ab, die durch Stür­me ab Wind­stär­ke 8 oder Hagel ver­ur­sacht wer­den. Dabei geht es oft um abge­deck­te Dächer, zer­stör­te Fens­ter oder Schä­den an Fas­sa­den und Außenanlagen.
  4. Ele­men­tar­schä­den (optio­nal): Ein zusätz­li­cher, optio­na­ler Bau­stein in vie­len Tari­fen der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung ist die Absi­che­rung gegen Ele­men­tar­schä­den. Dazu gehö­ren Natur­ka­ta­stro­phen wie Hoch­was­ser, Über­schwem­mun­gen, Erd­be­ben, Schnee­druck oder Erd­rut­sche. Die­se Art von Schä­den ist in der Regel nicht stan­dard­mä­ßig ent­hal­ten, kann aber sinn­voll als Zusatz­ver­si­che­rung abge­schlos­sen werden.

Was ist in der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung eben­falls abgesichert?

Neben den typi­schen Schä­den durch Feu­er, Was­ser, Sturm und Hagel deckt eine Gebäu­de­ver­si­che­rung in der Regel auch fest instal­lier­te Gebäu­de­be­stand­tei­le ab, wie beispielsweise:

  • Hei­zungs­an­la­gen und sani­tä­re Ein­rich­tun­gen: Fest instal­lier­te Hei­zun­gen, Was­ser­lei­tun­gen oder Sani­tär­ein­rich­tun­gen sind Teil des ver­si­cher­ten Gebäu­des und wer­den durch die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung geschützt.
  • Dächer und Fas­sa­den: Die gesam­te äuße­re Struk­tur des Hau­ses, ein­schließ­lich des Dachs und der Fas­sa­de, ist eben­falls durch die Gebäu­de­ver­si­che­rung abgesichert.
  • Gara­gen und Neben­ge­bäu­de: In vie­len Tari­fen sind auch Gara­gen, Car­ports oder Gar­ten­häu­ser mit in den Schutz der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung ein­ge­schlos­sen, sofern die­se zum ver­si­cher­ten Gebäu­de gehören.

Was deckt eine Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung nicht ab?

Wich­tig zu wis­sen ist, dass eine Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung nicht für alle denk­ba­ren Schä­den auf­kommt. Zu den typi­schen Aus­schlüs­sen gehören:

  • Van­da­lis­mus: Schä­den, die durch mut­wil­li­ge Zer­stö­rung ent­ste­hen, sind in der Regel nicht Teil des Versicherungsschutzes.
  • Instand­hal­tungs­män­gel: Schä­den, die durch feh­len­de oder man­gel­haf­te Wartung ent­ste­hen, wer­den von der Gebäu­de­ver­si­che­rung nicht übernommen.
  • Mobi­li­ar und Haus­rat: Für Schä­den an Möbeln, Elek­tro­ge­rä­ten oder per­sön­li­chen Gegen­stän­den im Haus ist eine sepa­ra­te Haus­rat­ver­si­che­rung not­wen­dig. Die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung schützt nur das Gebäu­de und sei­ne fes­ten Bestandteile.

Fazit: Umfang der Wohngebäudeversicherung

Die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung bie­tet umfas­sen­den Schutz vor den häu­figs­ten Risi­ken, die ein Haus betref­fen kön­nen, wie Feu­er, Lei­tungs­was­ser, Sturm und Hagel. Wer zusätz­li­chen Schutz gegen Natur­ka­ta­stro­phen möch­te, kann optio­nal eine Ele­men­tar­scha­den­ver­si­che­rung hin­zu­fü­gen. Für jeden Haus­be­sit­zer ist es sinn­voll, einen Ver­gleich der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­run­gen durch­zu­füh­ren, um den pas­sen­den Ver­si­che­rungs­schutz zu finden.

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