- Fensterglas: Das Zerbrechen von Fensterglas durch äußere Einflüsse wie Stürme, Hagel, Steinschlag oder Vandalismus.
- Glastüren: Das Zerbrechen von Glastüren, wie beispielsweise Schiebetüren oder Glastüren an Eingängen, aufgrund von Kollisionen, Unfällen oder Vandalismus.
- Glasfassaden: Schäden an Glasfassaden von Gebäuden durch externe Einflüsse oder Beschädigungen.
- Glastrennwände: Das Zerbrechen von Glastrennwänden in Innenräumen durch Kollisionen, Stöße oder andere Unfälle.
- Glasdächer: Beschädigung oder Bruch von Glasdächern, beispielsweise in Wintergärten oder Glasüberdachungen, durch Hagel, Sturm oder andere Ereignisse.
- Glasregale: Das Zerbrechen von Glasregalen in Geschäften, Büros oder Privathaushalten aufgrund von Stößen, Überlastung oder anderen Ursachen.
- Spiegel: Das Zerbrechen von Spiegeln, sei es Wandspiegel, Schminkspiegel oder Spiegel in Möbelstücken.
Es ist wichtig zu beachten, dass die genaue Abdeckung von Glasbruch von den Bedingungen Ihrer Versicherungspolice abhängt. Es können bestimmte Ausschlüsse, Selbstbehalte oder Obergrenzen gelten. Es ist daher ratsam, Ihre Versicherungspolice zu überprüfen und sich bei Fragen direkt an Ihren Versicherungsanbieter zu wenden, um Informationen zum Deckungsumfang von Glasbruch zu erhalten.