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Was für ein Führerschein braucht man für ein Trike?

Aktualisiert: 14. Juni 2026  ·  Veröffentlicht: 04. August 2024
Von Andreas Quast Aktualisiert:
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Für ein Trike benötigen Sie je nach Leistung und Bauweise unterschiedliche Führerscheinklassen. Leistungsstarke Trikes (über 15 kW) fahren Sie mit Klasse B ab 21 Jahren oder Klasse A. Leichtere Modelle (bis 11 kW) sind bereits mit Klasse A1 ab 16 Jahren fahrbar.

Für ein Trike benö­ti­gen Sie je nach Leis­tung und Bau­wei­se unter­schied­li­che Füh­rer­schein­klas­sen. Leis­tungs­star­ke Trikes (über 15 kW) fah­ren Sie mit Klas­se B ab 21 Jah­ren oder Klas­se A. Leich­te­re Model­le (bis 11 kW) sind bereits mit Klas­se A1 ab 16 Jah­ren fahr­bar. Die genaue Anfor­de­rung hängt von der Motor­leis­tung und Ein­stu­fung des Fahr­zeugs ab.

Füh­rer­schein­klas­sen für Trikes im Überblick

In Deutsch­land regeln unter­schied­li­che Füh­rer­schein­klas­sen das Fah­ren von Trikes. Die Ein­stu­fung rich­tet sich pri­mär nach der Motor­leis­tung und der fahr­zeug­tech­ni­schen Klas­si­fi­zie­rung – ob das Trike als Kraft­rad oder drei­räd­ri­ges Kraft­fahr­zeug gilt.

  • Klas­se AM (15 Jah­re): Trikes bis 50 cm³ und maxi­mal 45 km/h – für sehr leich­te Model­le mit Mopedcharakter
  • Klas­se A1 (16 Jah­re): Trikes bis 11 kW (15 PS) und maxi­mal 125 cm³ – für leich­te Einsteiger-Trikes
  • Klas­se A2 (18 Jah­re): Trikes bis 35 kW (48 PS) – für Mit­te­klas­se-Model­le mit mode­ra­ter Leistung
  • Klas­se A (24 Jah­re, oder 20 Jah­re nach 2 Jah­ren A2): Alle Trikes ohne Leis­tungs­be­schrän­kung – für vol­le Fahrzeugfreiheit
  • Klas­se B (21 Jah­re): Drei­räd­ri­ge Kraft­fahr­zeu­ge über 15 kW, wenn als Pkw klas­si­fi­ziert – spe­zi­el­le Rege­lung für bestimm­te Trike-Typen

Beson­der­heit: Klas­se B für drei­räd­ri­ge Kraftfahrzeuge

Eine oft über­se­he­ne Rege­lung ist die Fahr­erlaub­nis mit Schlüs­sel­zahl 79 auf dem Füh­rer­schein Klas­se B. Die­se erlaubt es Pkw-Füh­rer­schein­be­sit­zern ab 21 Jah­ren, auch leis­tungs­star­ke Trikes zu fah­ren – aller­dings nur, wenn die­se als drei­räd­ri­ge Kraft­fahr­zeu­ge und nicht als Kraft­rä­der zuge­las­sen sind. Dies ist beson­ders bei grö­ße­ren, voll­wer­ti­gen Trikes wie der Har­ley-David­son Tri Gli­de oder Can-Am Spy­der RT relevant.

Wich­tig: Nicht alle Trikes fal­len unter die­se Rege­lung. Vie­le moder­ne Model­le sind fahr­zeug­tech­nisch als Kraft­rä­der klas­si­fi­ziert und erfor­dern daher ent­spre­chen­de Motor­rad-Füh­rer­schein­klas­sen (A1, A2 oder A).

Prak­ti­sche Check­lis­te zur Führerscheinwahl

  • Über­prü­fen Sie die Zulas­sungs­be­schei­ni­gung: Teil I zeigt die fahr­zeug­tech­ni­sche Klas­se und exak­te Motorleistung
  • Klä­ren Sie die Klas­si­fi­zie­rung: Ist das Trike als Kraft­rad oder drei­räd­ri­ges Kraft­fahr­zeug eingestuft?
  • Ver­glei­chen Sie mit Ihrer aktu­el­len Fahr­erlaub­nis: Reicht Ihr bestehen­der Füh­rer­schein aus, oder müs­sen Sie eine Erwei­te­rung machen?
  • Beach­ten Sie Über­gangs­fäl­le: Wer vor dem 19.01.2013 den Pkw-Füh­rer­schein Klas­se 3 erhielt, darf oft auch Trikes über 15 kW fahren
  • Infor­mie­ren Sie sich bei der Fahr­schu­le: Für die Erwei­te­rung auf höhe­re Klas­sen sind prak­ti­sche und theo­re­ti­sche Prü­fun­gen notwendig
  • Ver­si­che­rung prü­fen: Ihre Trik­e­ver­si­che­rung muss zur Fahr­erlaub­nis und zum Fahr­zeug pas­sen – sonst besteht kein Versicherungsschutz
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